356 Zweyter Theil. Sechs u. zwanzigster Titel,
ben können; nur findet in diesem Falle der doppelte Unter schied statt,
1) daß es von dem Willen der Realcreditorum ab hängt, so fort einen neuen Sicitationstermin anberaw men; bis dahin die gemeinschaftliche Administration forts dauren; und die Finaldistribution, folglich auch die Bee endigung des Concurses aussehen zu lassen;
2) daß es, auch nach regulirter Immission, von jedem einzlen Creditore abhangt, auf nochmalige Subs hastation zu provociren; jedoch geschieht solches alsdenn auf seine Kosten, und er kann deshalb von der Masse und den übrigen zur Perception gelangenden Gläubigern, wenn die Subhastation fruchtloß gewesen ist, nichts wieder fordern.
§. 249.
Unlangend endlich den vierten und letzten Fall des 230. wenn nemlich gar kein Immobile ben der Masse concurrirt; so erfolgt die Finaldistribution, so bald das Classifikationsurtel, wenigstens in Ansehung der Prioris tåt der Gläubiger, rechtskräftig; das Mobiliarvermögen versteigert; die Handlung, in so fern dergleichen vor handen ist, völlig abgeschlossen; und die liquiden Activa eingezogen, oder doch bis zur sichern Zahlung ausgemit telt worden: wenn auch gleich noch ein oder andres illi quides Capital übrig, oder einige einzle Meubles, wegen ihrer besondern Qualität, z. E. rare Schilderenen, wegen Mangels an Kennern und liebhabern, unverkauft ge Blieben wären.
§. 250.
Wegen Berechnung der Masse und Anlegung der Distribution, mussen übrigens auch in diesem Falle die Borschriften§. 233. fqq. beobachtet werden.
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