Teil eines Werkes 
[Theil 1/2] (1781) Corpus Iuris Fridericianum
Entstehung
Seite
366
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366 Zweyter Theil. Sechs u. zwanzigster Titel,

$.0279.

Da während der Behandlungstraktaten die In struktion der speciellen Liquidatorum zum Erkenntniß un unterbrochen fortgesetzt werden muß; und durch den Ab schluß derselben die nach§. 277. aufgeworfnen Streit fragen über die Liquidität und Priorität dieser oder jener einzlen Forderung, der Regel nach, vollständig ausein ander und ins licht gefeßt seyn müssen; so liegt dem De putato des Gerichts ob, in dem nach§. 107. anberaum ten Inrotulationstermine einen nochmaligen Versuch zu machen: ob dergleichen specielle Streitigkeiten nach nun mehr völlig entwickelter lage der Sache, annoch gütlich bengelegt; und solchergestalt der Hauptvergleich zu Stan be gebracht werden könne. simbo 3d mod sid 6.1280.

Ist auch diese Bemühung fruchtlos, so werden die Aften, ohne weitern Aufenthalt zur Abfassung des Claf fifikationsurtels vorgelegt. Der Richter, welcher in dies fem Urtel über die liquidität und Priorität aller einzlen Forderungen erkennt, entscheidet eo ipfo zugleich den, nach§. 277. wegen solcher einglen Posten, in Beziehung auf den Bergleich, entstandnen Streit. Er setzt also am Schluffe des Erkenntnisses, als eine Folgerung aus diesen Pråmissen fest: in wie fern der projeftirte Haupt vergleich statt finde, oder verworfen werden müffe.

6. 281.

So wie gegen dies Clasifikationsurtel überhaupt die gewöhnlichen Remedia statt finden, so sind solche auch gegen die Festseßungen über die bey dem Vergleich strei tig gewordnen Punkte, mithin auch gegen die, wegen Der Statt oder Unstatthaftigkeit des Vergleichs selbst Daraus gezogne Folgerung zuläßig.

§. 282.

Die Aktivmasse bleibt inzwischen während der Trak taten, des Erkenntnisses, und der Remediorum in der jenigen Lage, worein sie durch das nach§. 257. feqq. res

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