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Sieben und zwanzigster Titel.
Von Liquidationsprozessen und Aufbies
tungen.
§. 1.
In diesem Titel soll gehandelt werden:
I. Von dem eigentlichen liquidationsprozesse, welcher über ein unbewegliches Grundstück und dessen Kauf, geld entsteht.
II. Von dem Erbschaftlichen liquidationsprozesse; III. Von den ein unbewegliches Grundstück betreffen. den Aufbietungen, welche
A. die Sicherheit eines Käufers oder andern Succefforis fingularis gegen unbekannte Reals prátendenten, oder
B. die vollständige Berichtigung des Tituli pof feffionis; oder
C. Die Löschung eines auf dergleichen Grund. stück hafftenden Realrechts zum Gegenstand haben;
IV. Von Aufbietung des Vermögens eines unter ge gerichtliche Euratel genomminen Verschwenders.
§. 2.
Wenn mehrere Gläubiger, ein ihrem gemeinschaftli chen Schuldner zugehöriges Grundstück, oder den daraus gelößten Werth zum Objekt ihrer Befriedigung in Vors schlag bringen; dergestalt, daß es ungewiß wird: ob solche zur Bezahlung sämmtlicher Prätendenten hinreis chend seyn werden, so entsteht ein liquidationsprozeß.
2a S
§. 3.