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von Liquidationsprozessen.
§. 31.
385
In dem zweyten§. 20. gefeßten Falle, wo die Unzus Tänglichkeit der Masse zur Befriedigung fämmtlicher ans gemeldeten Forderungen klar oder deren Sufficienz wenigs stens zweifelhaft ist, muß in Ansehung des weitern Vers fahrens und Instruktion der Sache, zwischen dem Ges meinschuldner und den Creditoribus, so wie zwischen den lehtern unter sich, in erster sowohl, als zweyter Instanz, die Vorschrift des Tit. anteced.§. 91 108., ingleis then§. 126. fqq. durchgehends beobachtet werden.
§. 32.
Der Gemeinschuldner tritt daben an die Stelle des Curatoris, und der Punkt der Priorität einer jeden liqui dirten Forderung muß auf eben die Art, wie im Concurs, geprüft und erörtert werden.
§. 33
Nach geschloßnem Liquidationsverfahren wird ein Prioritätsurtel abgefaßt und publicirt; darinn die Präs Flusion der auffengebliebnen Gläubiger erkannt; sodenn aber die erschienenen mit ihren Forderungen, nach der Qualität derselben, und nach eben den Gesezen, wie im Concurs, Elaßificirt.
§. 34.
In Ansehung der Präflusion, deren Fassung und Würkung gelten die Vorschriften§. 28. 30. fupra; das abrige Urtel aber ist nach den Anweisungen Tit. anteced. §. 113125. abzufassen und zu publiciren.
10.35
Rur allein in Ansehung der Zinsen der liquidirten Cas pitalien, und in Ansehung der Kosten des Liquidations prozesses, finden andre Modalitäten statt, als im Concurss prozesse vorgeschrieben sind.
§. 36.
So wie nehmlich nach Borschrift d. 7. durch den eröff neten liquidationsprozeß der lauf der Zinsen nicht so, wie im Concurs ben den Personalgläubigern geschiehet, unters Corp. Jur, Fr. I. Buch II. Th.
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