scheinlich, daß die Klinse bereits vor der Rückeroberung Brandenburgs Dingstätte gewesen ist?) Jedenfalls ist diese Entwicklung sehr frühzeitig unterbrochen worden, da sie Gemeinsreie zur Voraussetzung chatte, während diese Klasse bald so gut wie ganz in Fortfall kam, um einem scharf ausgebildeten Ständewesen Platz zu machen.
Die askanischen Eroberungen, die seit der ersten Hälfte des zwölften Jahrhunderts begannen, sind nur verständlich, wenn man den kolonisatorischen Zweck in den Vordergrund stellt. Zuerst erfolgte die im allgemeinen nicht zu schwere Eroberung und Besetzung slawischen Gebietes, denn man stieß auf sehr schwach bevölkerte Gebiete, deren Bewohner nur in der allerprimitivsten Weise das Land genutzt chatten. Dieser Umstand gab die Möglichkeit, in der
freiesten und großartigsten Weise über ungeheure Land
flächen zu verfügen und so den Zweck der Eroberung zu erreichen. Auf Grund älterer Rechtstitel aus ottonischer Zeit erhielt zunächst die Kirche reichen Besitz, das Bistum Brandenburg im mittleren, das Bistum Havelberg
im unteren Havelgebiet, später an Spree und Oder
das Bistum Lebus?) Das Gebiet der beiden ersteren Bistümer war zunächst reichsunmittelbar, nicht das von Lebus, das wie der Rest der Eroberungen unter markgräflicher Oberhoheit stand. Zn diesem Reste wurden nun vom Markgrafen, in den Bistümern von den Bischöfen Lehnsleute angesetzt, teils um Kriegsleute für ihre Beteiligung an der Eroberung zu entlohnen, teils um an ihnen einen Schutz für die Bewahrung des Eroberten zu erhalten. Nur im Norden des Landes handelte es sich dabei um meilenweite Gebiete (Gänse zu Putlitz in der prig- nitz, die Lindows in der Grafschaft Ruppin)?) deren Herren dann selbst wieder Lehns-
*) Siehe Anmerkung S. 170.
2 ) Haedicke, „Die Landeshoheit der Bischöfe von Brandenburg, Havelberg und Lebus". Man hat, was bisweilen übersehen wird, bei den Bischöfen zwischen Landeshoheitsgebiet und kirchlichem Sprengel zu unterscheiden. Lrsteres ist stets viel kleiner als dieser, da es nur die finanzielle Ausstattung der bischöflichen Stellung bedeutet. Da diese nun für die märkischen Bistümer keine besonders glänzende war, so erklärt es sich, daß eine unabhängige weltliche Stellung neben dem Landesherrn tatsächlich nicht behauptet werden konnte. Auf Grund dieser weltlichen Stellung, die sie immer noch als mächtige Lehnsherrn erscheinen ließ, wurden die Bischöfe aber frühzeitig zu einsiußreichen Landständen. Dies hat mit ihrer kirchlichen Stellung aber nichts zu tun, wie denn die Bischöfe von Verden, Halberstadt, Rammin und Meißen, trotzdem umfangreiche Teile der Mark zu ihrem Rirchensprengel gehörten, mangels größeren Grundbesitzes in derselben nie als Stände der Mark erscheinen. Immerhin wurde die Unterordnung der Bischöfe von Brandenburg und Havelberg so lange in etwas gehemmt, als sie noch an dem ihnen übergeordneten Erzbischöfe von Magdeburg einen Rückhalt fanden. Dieser Rückhalt war aber bereits seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts kein sehr bedeutender mehr.
2 ) Diese kleinen Dynasten kann man mit den Landesbischösen, soweit es sich um deren Territorialbesitz handelt, aus eine Stufe stellen, doch haben sie niemals Reichsunmittelbarkeit genossen, obgleich ihre Familien zeitweise als den Reichsunmittelbaren ebenbürtig behandelt sind. Ls ist daher unzutreffend, wenn sich fast in jeder Geschichte der territorialen Entwicklung der Mark die Angabe findet, Rursürst Joachim I. habe die Grafschaft Ruxpin erworben. Er hat
Abb. 17. Burgwall am Riewendt-See (dieRlinke?).