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s8(5 immer stärker hervortretenden rückläufigen Bewegung scharf darauf hingearbeitet wurde, das märkische provinzialrecht zu fixieren, und es ist kein Zufall, daß der bekannte Vorkämpfer dieser Bewegung, Herr v. Aamptz, die Seele dieser Arbeiten war?) Es ist selten auf eine Arbeit mehr Fleiß und Zeit mit gleich geringem Erfolge verwendet worden. Jahrzehnte hindurch bemühten sich die märkischen Stände in endlosen Aommissionsberatungen, ein märkisches Provinzialgesetzbuch zu schaffen, eine Aufgabe, die schon deshalb keinen rechten Zweck mehr hatte, weil, wie bereits ausgeführt, das Gebiet der Provinz Brandenburg sich nicht mehr mit dem der ehemaligen Mark deckte und infolgedessen das Gebiet des Provinzialrechts teils über die Grenzen der neuen Provinz hinausragte, teils gar nicht darin Geltung hatte. Dann aber zeigten schon die früheren, oben erwähnten Entwürfe von Wilke und Busch, die selbstredend bei den neuen Beratungen benutzt wurden, wie schwer es hielt, die einzelnen Sätze als provinzialrecht, oder als ein in der Aurmark,
Neumark oder Altmark allgemein geltendes nach
allgemein geltendes Abb. 42. Adolph Friedrich Riedel. (Nach Photographie.)
9 Herr v. Kamptz hat auf dem Gebiete des märkischen Rechts die weitaus größten Verdienste, und es lag nicht an ihm, wenn die aufgewandte Kraft so wenig Erfolge aufzuweisen hatte. Er, der Mecklenburger (geboren irsg z„ Rostock), war der feinste Kenner der märkischen Sonderrechte geworden, meisterhaft ist sein den späteren Kodifikationsarbeiten zugrunde gelegtes Werk „Die provinzial- und statutarischen Rechte in der preußischen Monarchie" (Berlin 182S—1828), und er erkannte sehr wohl, daß diese Arbeiten ohne eingehende geschichtliche Forschungen ergebnislos bleiben müssen. So regte er denn den Studiosus Riedel, den späteren Herausgeber des nov. coclex äipl. LrsnäenburZsnsis mit reichen Unterstützungen zu weiteren Studien an. Diese Erweckung geschichtlichen Sinnes für die Mark, der auch der von ihm ins Leben gerufene Verein
Brandenburgische Landeskunde. Bd. II. ^