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Verwaltung zu liefern bestimmt war. In dieser Zeit war die Rezeption des römischen Rechtes in Deutschland schon allgemein geworden, so daß ohne dessen Kenntnis kein Richter- oder Verwaltungsamt Wehr bekleidet werden konnte. Die Stiftungsschrift (Leitmotiv von s505) Joachims I. hatte an diese besondere Aufgabe des juristischer» Studiums erinnert. Diese Schrift hatte Johann Blanckenfeld verfaßt, der sogleich auch der erste Ordinarius der juristischen Fakultät wurde. In Brandenburg selbst sollte man sich die nötigen Kenntnisse als Staatsbeamter holen können. Bisher hatte man ja nur auswärts, besonders in Bologna gediegene Rechtsstudien treiben können, und zahlreich war dort die „deutsche Nation" unter den Studierenden vertreten gewesen; darunter finden sich auch Brandenburger verzeichnet. Das eben sollte jetzt anders werden.
Jener Blankenfeld, ein frühreifer Knabe, hatte schon mit 18 Jahren irr Bologna das Doktorat beider Rechte erworben und kam mit kaum 25 Jahren nach Frankfurt, um die neue Fakultät dort zu organisieren. Rascher als es für die Fakultät gut war, wurde er vom Kurfürsten selbst als politischer und hofmäßiger Beamter zu diplomatischen Reisen u. dgl. verwendet. Er wurde Kurfürstlicher Rat; bald danach verließ er Frankfurt und die Niark und ist als Erzbischof von Riga gestorben.
Neben ihm studierte in Frankfurt auch Georg von Breitenbach, der, nach einem Leipziger Aufenthalt, brandenburgischer Kanzler wurde. Ebenso Matthias von Iagow, der spätere Bischof von Brandenburg. „Die bedeutendste Erscheinung aber unter den deutschen Juristen um die Mitte des s6. Jahrhunderts" nennt der Geschichtschreiber des römischen Rechts, R. Stintzing, Ioh. Oldendorp aus Hamburg, der eine Zierde der Frankfurter Universität war. Man verstand aber weder in Rostock noch in Köln und Frankfurt, den hervorragenden Mann, der erst später für die Reformation eingetreten ist, zu halten, und schon s52s ging dieser wieder nach Greifswald zurück, woher er gekommen war. — Noch bekannter ist Ehristoph Hegendorf (auch hegendorfinus) aus Leipzig geworden. Er war ein vielseitiger Humanist und als solcher wesentlich auch Lehrer, Pädagog und erwarb sich besondere Verdienste um die Methode des Rechtsstudiums. Infolge der Leipziger Disputation zwischen Eck und Luther (s52s) war er der Reformation sehr geneigt worden und zeigte sich bald in seinen Schriften als überzeugter Lutheraner. Ja, er hat sich sogar unmittelbar an der durch Luther angeregten Katechismusliteratur beteiligt, indem er selbst (s526) „Die zehen Gepot. . ." „für die Kinder ausgelegt" veröffentlichte, wie er sich überhaupt sehr vielseitig betätigte: als Dichter, Übersetzer aus dem Griechischen, als Rechtsgelehrter, Pädagog und Theolog. Nach kurzer Abwesenheit infolge einer Berufung nach Posen kehrte Hegendorf als juristischer Lehrer nach Frankfurt zurück. Jedoch, wahrscheinlich wegen konfessioneller Schwierigkeiten, trieb man den allzu freimütigen Lutheraner schon s537 aus der papistischen Universität wieder fort. Denn obgleich der Gründer der Universität Joachim I. gestorben war, zögerte sein Nachfolger noch längere Zeit mit seinem offenen Übertritt zum Luthertum.
Die medizinische Wissenschaft, überhaupt in Deutschland kaum im ersten Aufblühen begriffen, war in Frankfurt nur sehr ärmlich vertreten. Über den Studienbetrieb wissen wir bis zur Universitätsreform im Jahre s5H0 so gut wie nichts. Der astrologische Aberglaube — das zeigen die wenigen literarischen Frankfurter Erzeugnisse der ersten Epoche der Universität — bildete noch immer wie im Mittelalter die Basis medizinischer