richtet" wurden. Die Frage der Schulparität taucht hier zum ersten Male auf. Und schon das Generalreglement für dieses Institut verfiel auf das Mittel, den konfessionellen Religionsunterricht von dem übrigen Unterricht zu trennen und ihn dem Gottesdienste und der Geistlichkeit der einzelnen Bekenntnisse zuzuweisen. So war gewissermaßen diese Schule auch die erste, wo die Trennung von Airche und Schule — den Jahrhunderten vorauseilend — durchgeführt wurde.
Das „Waisenhaus" war für Rinder der gemeinen Soldaten bestimmt. Auch die Offiziere, meist Söhne des Adels, mußten in ähnlicher Weise vom Staate selbst herangebildet werden. Das erkannte der konsequent denkende Fürst. Und so ist er auch der Schöpfer der brandenburgischen Aadettenschule geworden, nachdem ähnliche Versuche seiner Vorgänger sich nicht lebensfähig erwiesen hatten. Gr zentralisierte auch diesen Teil des Berufsschulwesens, indem er die Aadettenhäuser in Aolberg und in Magdeburg eingehen ließ und eine Offiziersschule s7s7 in Berlin begründete. Nach dem Vorbilde der bestehenden Ritterakademien wurde der Schwerpunkt des Unterrichts auf Mathematik, „Fortifikation", französische Sprache gelegt, ferner trieb man Geographie und Geschichte und die ritterlichen Übungen des beides: Fechten, Tanzen, Reiten. Auch hier brachte der Staat erst durch das Obligatorische des Besuchs dieser Schule den vollen Segen, und trotz des erheblichen Widerstandes mancher Adelsgruppen haben die späteren Erfolge des preußischen Heeres dem Gründer dieser Anstalt recht gegeben.
Friedrich Wilhelm I. griff überall an der Wurzel an bei seinen großzügigen Reformen, das bedeutet bei der erzieherischen Einwirkung. Wie er die Reform des Heerwesens durch Militärschulen und Aadettenhäuser unterstützte, so erkannte er den Erfolg seiner Verwaltungsreform als abhängig von der Bildung des Heranwachsenden Geschlechtes. Erst die modernsten Zeiten stehen auf dem gleichen Erfahrungsstandpunkt. Wo sich ein Ubelstand in einem Berufszweige bemerkbar macht, muß die Reform bei der Ausbildung der Berufsangehörigen beginnen. Der große Verwaltungsorganismus, den der Aönig schuf und ausbaute, verlangte ausgebildete Beamte, die nicht nur allgemeine Bildung mit ins Amt brachten, sondern auch berufliche Vorkenntnisse. Und es war hier das erstemal, daß man den Wert der praktischen Tätigkeit mit vollem Bewußtsein, in Übereinstimmung mit den Theorien verschiedener Pädagogen dos >7. Jahrhunderts, wie Locke, Balthasar Schupp u. a., für die Bildung zu bestimmten Berufen anerkannte und diese selbst zur Voraussetzung der Berufsausübung machte. Die Heranbildung der jungen Juristen zu Verwaltungsbeamten wurde z. B. durch das Institut der „Auskultatoren" ergänzt. Die Studenten sollten vor ihrer Anstellung erst eine zeitlang praktisch tätig sein, sowohl bei Gerichtskammern, als auch „bei klugen Finanzen- und Hauswirtschaftsräten". Unter seiner Regierung wurden die Maßnahmen zu Ende geführt, die, schon unter Danckelmann begonnen, die Einführung eines allgemein geforderten Staatsexamens für die Staatsbeamten brachten. Den Anfang machten die Verwaltungsbeamten und darauf die Gerichtsbeamten, die Advokaten und Hrokuratoren (s723); bald auch wurde Studium und Prüfung der Theologen, zunächst für Ostpreußen, geregelt (1728), und wurden an den Universitäten besondere Hrüsungs- instanzen geschaffen.
Es leuchtet ein, welche mächtige Förderung aller Studien und des allgemeinen