Bildungsniveaus mit solcher zwangsweisen Anspornung durch das sich entwickelnde Prüfungswesen herbeigesührt werden mußte. Ebenso wurde — besonders ebenfalls in Preußen — der erste Versuch gemacht, die Scheidung zwischen Lateinschule und Universität klarer und bestimmter zu machen, indem ein Mindestmaß von Kenntnissen für die Aufnahme an der Universität festgesetzt wurde: Der Anfang des späteren Abiturienten- eramens.
Auch lange vergeblich bekämpften Auswüchsen im Schulwesen trat Friedrich wil- helm schon um der Reglementswidrigkeit willen energisch entgegen. In diesem Sinne wurde das Schulwesen der Neumark durch ein Edikt im Jahre s 738 geregelt, und in demselben Jahre erschien für Berlin eine Verordnung, die zum ersten Male das Winkelschulwesen, die deutschen Schreib- und Leseschulen, unter staatliche Aufsicht stellte. Allerdings konnte der Kampf gegen diese privaten Schulen erst einen Erfolg versprechen, seitdem Staat und Gemeinde nicht mehr stolz und einseitig an der Unterweisung der unteren und ärmeren Volksschichten vorübergingen, sondern — wie wir gesehen — auf anderen !Vegen dem wachsenden Lernbedürfnisse entgegenkamen. Gerade in Berlin, das sich stets schulfreundlich erwiesen hatte, entwickelte sich ja soeben ein Armenschulwesen, so ausgedehnt, so wohlorganisiert, wie nur noch in Halle und in Königsberg: durchaus das lVerk tüchtiger, in Franckes Geist wirkender Prediger. Besondere Verdienste erwarben sich dabei Johannes Raue, Gottlieb Renatus Eampe, vor allem aber der Prediger Georg Gottlieb Fuhrmann, der seit 1737 an der Jerusalemer und der Neuen Kirche in der Friedrichstadt wirkte. Selbst ein früherer Schüler des halleschen Pädagogiums, gab er für die von ihm gegründeten Armenschulen eine Schulordnung, die bald darauf sich Johann Julius Hecker zum Muster nahm, und die ferner auch im Generallandschulreglement von 1763 noch wiederzuerkennen ist.
Als eine Vorstufe zur allgemeinen Volksbildungsanstalt hatten wir das Potsdamer Militär-Waisenhaus kennen gelernt, und auch sonst ging das Verlangen nach allgemeinem Volksunterricht von den Schützern der Ärmsten aus, der Waisen. Waisenhäuser in Halle, in Potsdam, in Oranienburg waren die Anfänge der unentgeltlichen Volksschule und der Armenschule. Da fand der Pietismus seine schönste Betätigung. Eine allgemeinere Bewegung für die Volksschule ging somit von Königsberg aus, wo nach langen Kämpfen der Pietismus gleichfalls herrschend geworden war. Vor allem war es dort Franz Albert Schulz, der die bisher bestehenden Privat-Armenschulen unter den Schutz und die Aussicht des Staates zu stellen wußte und das „erste Gemeindeschulensyslem" geschaffen hat. Mit der königlichen Bestätigungsorder von 173H wurde die Einführung des allgemeinen Schulzwanges von 1717 erneuert, und es begann „auch das niedere Schulwesen aus der privatrechtlichen Sphäre heraus in die öffentliche zu treten". Aber das brandenburgische Stammland hatte davon nur mittelbaren Nutzen, und es kam hier noch nicht zu einheitlich gesetzlicher Regelung des Volksbildungswesens. Aber das preußische Vorbild regte doch zur Nachahmung an, wenn auch nur bei Privatleuten. So gründete vor allem der Nadlermeister Steinbart ein Waisenhaus in Züllichau, das dann unter dessen Sohne noch lange blühte und erweitert wurde. Dieser Sohn gründete dort noch das Schullehrerseminar und machte sich als Vberschulrat vielfach verdient.
Obgleich man zu sagen pflegt, die Wissenschaft habe unter Friedrich Wilhelm I.