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die praktische Berufsausbildung begeistert, eröffnet er feine berühmt gewordene „mechanische Realklasse"?) Das war eine vielseitige Fachschule, in der es Manufaktur-, Architektur-, Buchhalter-, Bergwerks-, ökonomische und andere Klassen gab. Diese Anstalt erregte bald auch die Aufmerksamkeit des Königs, der Hecker zum Gberkonsistorialrat ernannte und die Anstalt durch verschiedene Privilegien sowie mit jährlicher Geldsubvention bedachte. Darauf wurde f751 mit jener Schule auch ein Lehrerseminar verbunden, das „Berlinische Küster- und Schulmeisterseminar für die Kgl. Amtskirchen in der Kurmark". Der Gedanke von der Notwendigkeit besserer und praktischer Lehrer? bildung wurde auch vom König geteilt, der diese Bestrebungen unterstützte, indem er mehrere Male anordnete, daß „alle zur Erledigung kommenden Küster- und Schullehrerstellen möglichst mit Subjekten aus diesem Seminar zu besetzen" seien: Ein eigeütümlicher Gegensatz zu desselben Königs Anordnung, Schulvakanzen mit Kriegsinvaliden zü besetzen.
Im Jahre 1779 gab Friedrich auf Vorschlag des Geh. Finanzrätes v. Brencken- hoff den Erlaß, „bei Besetzung von Schulstellen solche Invaliden zu berücksichtigen, welche lesen, rechnen und schreiben können und sich zu Schulmeistern auf dem Lande und sonsten gut schicken". Wenn man, wie Schleiermacher, auf diese Bedingungden Nachdruck legt, so erscheint der Beschluß des Königs für damalige Zeit durchaus nicht ungeheuerlich, sondern als eine humanitäre Maßregel: „Solange es noch an zweckmäßig gebildeten Elementarlehrern fehlte, war das durch die Tapferkeit erworbene Ansehen kein schlechter Ersatz für andere Vorzüge." Und die Verhältnisse lagen immer noch so, daß der Lehrerberuf einen Mann nur teilweise ernähren konnte, so daß auch ein Mann wie Hecker als Zöglinge seines Seminars hauptsächlich Handwerker verlangte. Selbst die nächste große Volksschulreform hat daran nur wenig geändert.
Von seiner Thronbesteigung an hat Friedrich wiederholt seine Fürsorge für die Volks- und Landschulen in Reskripten aus den Jahren 1741, 1743 und 1754 bewiesen, wobei besonders zu beachten ist, wie der fast religionslose König darauf dringt, daß die Religion dem Volke müsse erhalten bleiben, indem er sich an die Forderungen des Pietismus anschließt. Eine Landschulördrmng für Minden und Ravensburg (1,754) bezeichnet einen großen Fortschritt in der Bewertung der Volksschule, indem hier zum ersten Male der Lehrerberuf als besonderer Beruf, ja als amtlicher Beruf im Dienste des Staates, anerkannt und für ihn eine spezifische Vorbildung verlangt wurde. Damit war die Lehrerschaft „vom Handwerk emanzipiert"?) Die Eingaben zweier Berliner Geistlichen, des Propstes Süßmilch und jenes Konsistorialrates Hecker, beide aus dem Jahre des Friedensschlusses 1763, beschleunigten nun die reformatorische Gesetzestat, welche für alle weitere Entwicklung des preußischen Volksschulwesens die Grundlage bilden sollte. Am 12. August 1763 wurde das von Hecker ausgearbeitete, vom Minister Freiherrn v. Danckelmann gezeichnete „General-Land-Schul-Reglement" vom König genehmigt. Es war die Fortsetzung der schon unter Friedrich Wilhelm I- begonnenen Schulgesetzgebung : Allgemeine Schulpflicht, staatliche Aufsicht über das Volksschulwesen unter Zuhilfenahme der Geistlichkeit. Aber es bezeichnte dieses Gesetz doch außerdem auch einen ganz wesentlichen Fortschritt. Der Pietismus nach Franckeschem Muster bildete noch
9 vgl. h. Lewin, Geschichte der Entwicklung der preußischen Volksschule. Leipzig lg<o.
9 6. Heppe, Geschichte des deutschen Volksschulwesens. Gotha i8L8ff.
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