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Ziele. Die Reihe der preußischen Kultusminister stellt die Entwicklung des Schulwesens gewissermaßen tabellenmäßig dar?)
Von diesen leitenden Männern sind die meisten keine geborenen Märker, alle aber haben der Staatshauptstadt einen großen Teil ihrer wissenschaftlichen Bildung verdankt. Minister von Ladenburg war in Ansbach geboren in der letzten Zeit der branden- burgischen Herrschaft über das dortige Fürstentum; Minister von puttkamer aber, aus pommerschem Adelsgeschlechte, war zu Frankfurt a. d. M. geboren, hatte Berliner- Schulen besucht und seine Studien zum großen Teil in Berlin erledigt. Allen diesen verantwortlichen Hütern der preußischen Bildungspolitik in ihrer meist ziemlich ausgeprägten konservativen Denkweise hat die Berliner liberale Luft keinen Schaden zugefügt. Dennoch wurde die Reaktion besonders unter Falk gänzlich überwunden; an die Stelle jener gehaßten „Regulative" traten l872 dis „Allgemeinen Bestimmungen"?) die dem wachsenden Bildungstriebe besser entsprachen, während für den Volksschullehrerstand auch materiell^ besonders unter Bosse, gesetzlichSorge getragen wurde H8st?), wie unter von Studt die Lehrerbildung im Zahre i HO l durch neue Regelung einen Fortschritt zu verzeichnen hatte. An der stolzen Entwicklung der preußischen Volksschule hat die Provinz Brandenburg einen regen Anteil genommen, zumal die Hauptstadt, deren kommunales Volksschulwesen geradezu mustergültig für alle größeren Gemeinden geworden ist (s. unten).
Weniger unter den politischen Verhältnissen und den Anschauungen der Regierung hatten im ist. Jahrhundert die preußischen Höheren Schulen zu leiden, doch konnten auch sie sich nicht unter den beengenden reaktionären Regierungsgrundsätzen frei entfalten. Während Johannes Schutzes Regiment (s8s8—58) waren bemerkenswerte Punkte in der Entwicklung: Einführung des Probejahrs für die Kandidaten des höheren Schulamts H825); die endgültige Regelung der Abiturientenprüfung als der nunmehr unabweislichen Bedingung für die Aufnahme an einer Universität si83>) ; die Einschränkung der entstandenen Nberbürdung der Gymnasialschüler gemäß der energischen Kritik der öffentlichen Meinung; eine erste staatliche Reglementierung der Realanstalten durch die Einführung einer Entlassungsprüfung H832), wodurch diese Schulen die Berechtigung zum einjährigen Militärdienst und zu einigen mittleren Beamtenstellungen erhielten; die Unterrichts- und Prüfungsordnung für die Real- und höheren Bürgerschulen (f859). Auf Grund der Berechtigungssrage entspann sich nun bald der jahr-
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18-18—1850: Adalbert von Ladenburg.
1850—1858: Karl Dtto von Raumer.
1858—1862: Noritz August von Bethmann-Hollweg. 1862—1872: Heinrich von Mühler.
1872—187g: Adalbert von Falk.
187g—1881: Robert Victor von Puttkamer.
1881—1891: Gustav von Goßler.
18A1—1892: Robert, Graf von Zedlitz-Trützschler.
I892—1899: Robert von Bosse.
1900—1907: Or. Konrad von Studt.
1907—1909: Vi. Ludwig Holle.
Seit 1909: August von Trott zu Solz.
Verfasser: Karl Schneider aus Neusalz a. Dder (st 190s).