N
Unterliegt nun der Jude diesem allgemeinen Gesetze in
gleichem Masse wie die übrigen Nationalitäten? Keineswegs! Die Abneigung, die dem Ausländer im fremden Lande entgegentritt, kann in dessen Heimat mit gleicher Münze vergolten werden.. Ohne Anstoss und offen verfolgt der Nichtjude im Ausland seine eigenen Interessen. Man findet es überall natürlich, ihn — allein oder im Verein mit andern— für diese Interessen kämpfen zu sehen. Der Ausländer braucht im fremden Lande kein Patriot zu sein oder zu scheinen. Der Jude aber ist in seiner Heimat nicht nur kein Einheimischer, er ist auch kein Ausländer, er ist recht eigentlich ein Fremder„kat’ exochen.“ Man sieht in ihm weder den Freund noch den Feind, sondern einen Unbekannten, von welchem nur bekannt ist, dass er keine Heimat besitzt. Dem Ausländer mag man nicht vertrauen; dem Juden— nicht trauen. Der Ausländer beansprucht eine Gastfreundschaft, welche er mit gleicher Münze bezahlen kann. Der Jude kann auf solche Weise nicht quittiren; er darf daher keine Ansprüche machen auf Gastfreundschaft. Er ist kein Gast —. viel weniger ein willkommener Gast. Eher gleicht er dem Bettler; und welcher Bettler ist willkommen? Eher ist er ein Schutzbedürftiger. Und wo ist der Schutzbedürftige, dem Schutz nicht auch verweigert werden könnte? Die Juden sind Fremdlinge, welche keine Vertreter haben können, weil sie kein Vaterland haben. Weil sie ein solches nicht haben, weil ihre Heimat Ohne Grenzen ist, hinter denen-sie sich verschanzen könnten— ist. auch ihr Elend ohne Grenzen. Für die Juden als für wahre Fremde ist.das Gesetz nicht geschrieben. Dagegen existiren überall Judengesetze. Und soll das allgemeine Gesetz auch für die Juden gelten, so muss dieses durch ein besonderes Gesetz erst ausdrücklich bestimmt werden. Sie müssen, wie die Neger, wie. die Frauen, ungleich allen freien Völkern, emanZzipirt werden.
Umso schlimmer für sie, wenn sie, ungleich den Negern, einer edlen Rasse angehören und, ungleich den Frauen, nicht allein bedeutende Frauen, sondern auch Männer, ja sogar grosse Männer aufzuweisen haben.
Da der Jude nirgends zu Hause ist, nirgends als Einheimischer betrachtet wird, so bleibt er überall ein Fremdling. Dass er selbst, dass auch seine Vorfahren im Lande geboren sind, ändert an diesem Tatbestand nicht das geringste. In‘ den‘ allermeisten Fällen wird er als Stiefkind, als Aschenbrödel behandelt, im günstigsten Falle gilt er als Adoptivkind, dessen Rechte bestritten. werden können; nie. als legitimes Kind des Vaterlandes. Der auf sein Germanentum stolze Deutsche, ‚der Slave, der Kelte
a EEE