Teil eines Werkes 
Teil 1 (1920) Die Grundlagen der jüdischen Ethik
Entstehung
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ist, so können auch die Handlungen nicht wohlgefällig sein, mögen sie auch noch so zahlreich sein und noch so oft geübt werden. Bachja: Herzenspflichten, Einl. S. 17.

4: Frömmigkeit ist nur Sache des Herzens, der Gesinnung und der Gedanken. Bachja: Herzenspflichten, V, S. 286.

5: Wollen wir unser Tun Gott weihen, so darf uns kein andrer Ge­danke leiten, als daß es um seines großen Namens willen ge­schehe, nicht Ruhmsucht, nicht Hoffnung auf Menschen noch Furcht vor ihnen, nicht Rücksicht auf Nutzen oder Schaden im Diesseits und im Jenseits. Bachja: Herzenspflichten VIII, S. 357.

6: Die Göttlichkeit der Gebote bezeugt man nicht mit Zierlichkeit der Worte, Aufziehen der Augenbrauen und Verdrehen der Augäpfel, mit vielem Flehen und Beten, mit Bewegungen und Reden, denen doch keine Tat nachfolgt, sondern mit reinen Gesinnungen, deren Bekundung Handlungen sind, die ihrer Natur nach dem Menschen schwerfallen, aber doch mit der größten Sehnsucht und Liebe geübt werden. Jehuda ha-Levi: Kusari, II 56.

7: Darum diene niemand seinem Schöpfer wegen des zu erhoffenden Paradieses, sondern aus reiner Liebe zu ihm und zu seinen Ge­boten. Buch der Frommen, übers, v. Zunz, in: Zur Geschichte u. Literatur, I, S. 135.

8: Wenn jemand seine frommen Handlungen bereut und bei sich denkt: welchen Nutzen habe ich davon, hätte ich es lieber nicht getan, so hat er damit alles vernichtet. Maimonides: Hilchot teschuba (Rückkehr zu Gott) III, 3.

9: Vollzieh die Gebote aus reiner Liebe, weder um der Menschen noch um des Lohnes willen. Aus dem Sittenbuche, übers, v. Zunz, in: Zur Geschichte u. Literatur, I, S. 153.

10: Das göttliche Gesetz hat mannigfache Vorzüge vor dem Staats­gesetz: so bezweckt das menschliche Gesetz in erster Reihe das Wohl der menschlichen Gesellschaft, aber nicht die Veredelung der Gesinnung des einzelnen. Das beste Staatsgesetz braucht noch nicht zur Unsterblichkeit der Seele beizutragen, denn es fordert nur die rechtliche Tat und verbietet das Unrecht, ohne sich um die Gesinnung zu kümmern. Hingegen bezweckt das gött­liche Gesetz auch alles, was das Staatsrecht fordert, legt aber das Hauptgewicht auf die gute Gesinnung. Gut und schlecht im Sinne der Religion, heißt nicht gut und schlecht handeln, sondern gute

4 Die Lehren des Judentums.

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