Teil eines Werkes 
Teil 1 (1920) Die Grundlagen der jüdischen Ethik
Entstehung
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Ex 20, 5 b zu verhöhnen pflegte:Die Väter haben saure Trauben gegessen, und den Kindern sind die Zähne stumpf geworden. Vielmehr soll ein jeder für seine eigene Schuld büßen (vgl. dazu auch Dt. 24, 16); keiner vermag sich somit der sittlichen Verant­wortung zu entziehen, die auf ihm lastet, und eben darin liegt der Beweis, daß die Forderungen Jahves als erfüllbar gedacht sind. Emil Kautzsch: Biblische Theol. d. A. T., 1914, S. 245/46.

4: Für die Gegenwart aber wendet gerade er [Jesaja] sich besonders nachdrücklich mit bestimmten sittlichen Forderungen an den Willen des Volks und der einzelnen und setzt überall voraus, daß der Mensch die Bedingungen, an welche Gottes Gnade geknüpft ist, erfüllen kann, daß er fähig ist, sich Gott zuzuwenden, Ver­trauen zu ihm zu haben und auf seinen Willen einzugehen, vgl. 1, 16 f. 19; 7, 9; 8, 11 ff.; 10, 20 ff.; 22, 12 ff.; 28, 16 ff.; 30, 15; 31, 6 usw. usw. Justus Köberle: Sünde u. Gnade, 1905, S. 168/69.

5: Die Grundvoraussetzung des Gegensatzes zwischen Frommen und Gottlosen ist die Anschauung, daß es in der Wahl des Men­schen stehe, ein Frommer oder ein Gottloser zu sein. Dies ist auch in der Tat zu allen Zeiten die herrschende Überzeugung gewesen, und sie ist im Judentum niemals durch die andere, ebenso vor­handene Überzeugung von der Allgemeinheit der Sünde wesent­lich alteriert oder auch nur näher beeinflußt worden. Justus Köberle: Sünde u. Gnade, 1905, S. 345.

6: Daß das Judentum die Prädestinationslehre in Wahrheit nicht kennt, ist richtig betont von Volz, a. a. O., S. 117. Eine Religion, die mit solchem Nachdruck die Willensfreiheit hervorhebt, wie die jüdische, konnte zu einer wirklichen Prädestinationslehre nicht kommen. Justus Köberle: Sünde u. Gnade, 1905, S. 662.

7: Auch in bezug auf die Stellung zur sittlichen Pflicht hat schon im alten Israel der einzelne eine selbständige Stellung besessen. So­wenig wie die Lehre vom lähmenden Determinismus dem alt­israelitischen Bewußtsein entsprach hallt doch die althebräische Literatur von Imperativen und Verboten, also vom Appell an den sittlichen Entschluß förmlich wider, ebensowenig entspricht diesem Bewußtsein die Lehre vom Nationalismus in sittlichen Dingen. Eduard König: Gesch.d. alttest. Religion, 1912, S. 385/86.

8: Aber deswegen [trotz Hos. 5, 7, Jes. 1. 4] besteht nach ihnen in der menschlichen Natur kein Zwang zur Sündhaftigkeit, und es liegt ihnen ganz fern, wie die Dogmatik es lange getan hat, von

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