IV VI. 1. Lebus.
auf Platkower Gebiet hinzieht. Ferner befanden ſich mitten in Niederungswieſen der Lebuſer Looſe mehrere große Grabhügel der Steinzeit oder älteren Bronzezeit, von denen noch einer vorhanden iſt. In ihrer Nähe liegen Flachgräber vom Ende der älteren Bronzezeit. Weiter gibt es bronzezeitliche Gräber und Friedhöfe bei Genſchmar, Gorgaſt, Guſow, Kienitz, Ortwig, Platkow , Ratſtock und Sachſendorf; ſolche aus der älteren Eiſenzeit bei Carzig(in der Oderniederung), Großneuendorf, Guſow , Henriettenhof, Kiehnwerder, Kienitz, Neuhardenberg , Neuhof, Platkow , Reitwein (Fuchsberge im Bruch) und Sachſendorf; aus der römiſchen Kaiſerzeit bei Clieſtow (in der Niederung), Kienitz, Letſchin , Neuhof, Steintoch und Tucheband. Slaviſche Gräber fand man bei Henriettenhof(2) und Platkow , ſlaviſche Anſiedelungen bei Friedersdorf(im Bruchland), Großneuendorf, Guſow, Kienitz, Neuhof, Platkow , Tzſchetzſchnow(Burghübbel) und Zechin (Burgwall). Das iſt eine ſtattliche Anzahl von Fundſtellen im Bruch, und dabei ſind nicht einmal die zahlreichen Einzelfunde berückſichtigt, die häufig ſpärliche Zeugen noch nicht feſtgeſtellter Anſiedelungen oder Friedhöfe ſein mögen. Welche Mengen von Funden aber ſchon ſpurlos vernichtet wurden und noch unentdeckt in der Erde ruhen, entzieht ſich unſerer Kenntnis. Das jetzt bekannte Fundmaterial genügt aber vollkommen zur Feſtſtellung, daß in vorgeſchichtlicher Zeit das Oderbruch durchaus geeignet für menſchliche Beſiedelung war. Wenn das aber nun nicht der Fall war unmittelbar vor der Regulierung des Oderbruches im 18. Jahrh., muß eine Verſchlechterung der Boden- bzw. Waſſerverhältniſſe ſeit der vorgeſchichtlichen Zeit eingetreten ſein.)
Das ſei an einigen beſonders augenfälligen Beiſpielen näher ausgeführt. Die ſchon erwähnten Grabhügel in den Lebuſer Looſen liegen jetzt in Niederungswieſen ungefähr in gleicher Höhe mit dem Oderſpiegel bei normalem Waſſerſtand. Vor der Errichtung des Oderdeiches müſſen ſie inmitten einer verſumpften Niederung gelegen haben. Bei einer Nachgrabung, die in dem einzigen erhalten gebliebenen Hügel vor einigen Jahren im Sommer ſtattfand, konnte der hölzerne Grabbehälter(Baumſarg?) nicht freigelegt werden, weil er im Grundwaſſer ſtand; auch die umgebende Steinpackung reichte bis in das Grundwaſſer hinein. Nun iſt aber ausgeſchloſſen, daß man das Grab in Sumpf und Grundwaſſer gelegt hat, zur Zeit ſeiner Errichtung muß alſo die Oderniederung trockener geweſen ſein.— Zu demſelben Ergebnis führt eine Beobachtung, die oderaufwärts im Kreiſe Croſſen gemacht wurde. Dort hatte das Hochwaſſer im September 1831 einen Teil des Bindower Oderdeichs fortgeriſſen und das dahinter liegende Gelände mehrere Fuß tief ausgeſpült. Hierdurch waren Gräber freigelegt worden, die der frühen Eiſenzeit(Billendorfer Typus) angehören und, wie ſich bei nachfolgenden Ausgrabungen zeigte, einen ausgedehnten, längere Zeit benutzten Friedhof bildeten. In dem Bericht, den der zuſtändige Wegebaumeiſter Naumann erſtattete), wird darauf hingewieſen, daß die Gräber in einem Gelände
) Ahnlich liegen die Verhältniſſe im Spreewald(A. Götze, Der Schloßberg bei Burg i. Spr. PZ IV , 1912, S. 279) und in den Niederungen bei Großmachnow und Nächft- Neuendorf im Kreiſe Teltow Giekebuſch im KB Anthr. 1915, S. 43).
2) Frankfurter patriotiſches Wochenblatt 1836, S. 350— 352.
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