Arbeitszeitflexibilisierung durch Teilzeitarbeit und Job-sharing 245
Zwar sind diese Zusatzleistungen in der Regel als freiwillige Sozialleistungen ins Leben getreten, jedoch kann ursprünglich freiwillig Gewährtes nicht auch ohne weiteres abgebaut werden. Denn die Personalzusatzleistungen haben oft’Entgeltcharakter und vermitteln, vor allem im praktisch wichtigen Fall der betrieblichen Altersversorgung, gelegentlich sogar eigentumsähnliche Positionen, deren Entzug als unzulässige Enteignung angesehen wird. Außerdem sind wegen des Entgeltcharakters Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu berücksichtigen.
Ein weiteres Problem ist die unzureichende Qualifikation und Mobilität vieler Erwerbsloser, jedenfalls gemessen an den Anforderungen. Ein Systemanalytiker in Fürth mag statistisch durch einen arbeitslosen Drucker in Hamburg ersetzt werden können, aber eben nur statistisch. Auch die zur Problemlösung angebotenen Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen schaffen hier nur unvollkommene Abhilfe.
Aus alledem folgt: Arbeitszeitteilungen, d.h. Kürzungen der Arbeitszeit bei Beschäftigten, schaffen zwar einen gewissen Spielraum für die Einstellung bisher Beschäftigungsloser, aber eben keineswegs im Verhältnis von 1:1. Als grobe Schätzung mag vielleicht ein Verhältnis von 3:1 oder 4:1 erreichbar sein, d.h. wenn die Arbeitszeit von 3 oder 4 Arbeitnehmern jeweils um die Hälfte verkürzt wird, mag dies zur Schaffung eines Teilzeitarbeitsplatzes führen.
Jedenfalls gilt das in Verwaltungen, anders mag es weiterhin in der Produktion aussehen. Immerhin sollte es möglich sein, die gegenwärtige Quote von rd. 13,6% sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigen weiter zu steigern.(Vgl. Abb. 57)
Außerdem muß erwartet werden, daß Staat, Kommunen und private Haushalte als Inhaber von derzeit 8 Mio. Arbeitsplätzen gleichfalls in der Lage sind, etwa im Bereich der Schulen, Behörden, Gerichte, der Schichtdienste, im Krankenhaus- und Pflegehausbereich, bei Polizei etc. etwa 750000 Voll-Arbeitsplätze umzugestalten zu 30-Stunden-Arbeitsplätzen mit dem Effekt, daß 250000 Arbeitslose kostenneutral mit 30-StundenVerträgen eingestellt werden können. Ferner müßten weitere 10% (= 800000) Arbeitsplätze in diesem Bereich voll geteilt werden, so daß für weitere 400000 Arbeitslose Platz geschaffen wäre.
Wenngleich diese Zahlen einigermaßen optimistisch erscheinen, geben sie doch eine Vorstellung von den Möglichkeiten, die in der Arbeitszeitteilung liegen.