Druckschrift 
Arbeitszeit im Wandel : Möglichkeiten und Formen der Arbeitszeitgestaltung / von Helmut Glaubrecht; Dieter Wagner; Ernst Zander
Seite
245
Einzelbild herunterladen

Arbeitszeitflexibilisierung durch Teilzeitarbeit und Job-sharing 245

Zwar sind diese Zusatzleistungen in der Regel als freiwillige Sozialleistun­gen ins Leben getreten, jedoch kann ursprünglich freiwillig Gewährtes nicht auch ohne weiteres abgebaut werden. Denn die Personalzusatzlei­stungen haben oftEntgeltcharakter und vermitteln, vor allem im praktisch wichtigen Fall der betrieblichen Altersversorgung, gelegentlich sogar ei­gentumsähnliche Positionen, deren Entzug als unzulässige Enteignung an­gesehen wird. Außerdem sind wegen des Entgeltcharakters Beteiligungs­rechte des Betriebsrats zu berücksichtigen.

Ein weiteres Problem ist die unzureichende Qualifikation und Mobilität vieler Erwerbsloser, jedenfalls gemessen an den Anforderungen. Ein Sy­stemanalytiker in Fürth mag statistisch durch einen arbeitslosen Drucker in Hamburg ersetzt werden können, aber eben nur statistisch. Auch die zur Problemlösung angebotenen Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnah­men schaffen hier nur unvollkommene Abhilfe.

Aus alledem folgt: Arbeitszeitteilungen, d.h. Kürzungen der Arbeitszeit bei Beschäftigten, schaffen zwar einen gewissen Spielraum für die Einstel­lung bisher Beschäftigungsloser, aber eben keineswegs im Verhältnis von 1:1. Als grobe Schätzung mag vielleicht ein Verhältnis von 3:1 oder 4:1 er­reichbar sein, d.h. wenn die Arbeitszeit von 3 oder 4 Arbeitnehmern je­weils um die Hälfte verkürzt wird, mag dies zur Schaffung eines Teilzeitar­beitsplatzes führen.

Jedenfalls gilt das in Verwaltungen, anders mag es weiterhin in der Pro­duktion aussehen. Immerhin sollte es möglich sein, die gegenwärtige Quo­te von rd. 13,6% sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigen wei­ter zu steigern.(Vgl. Abb. 57)

Außerdem muß erwartet werden, daß Staat, Kommunen und private Haushalte als Inhaber von derzeit 8 Mio. Arbeitsplätzen gleichfalls in der Lage sind, etwa im Bereich der Schulen, Behörden, Gerichte, der Schicht­dienste, im Krankenhaus- und Pflegehausbereich, bei Polizei etc. etwa 750000 Voll-Arbeitsplätze umzugestalten zu 30-Stunden-Arbeitsplätzen mit dem Effekt, daß 250000 Arbeitslose kostenneutral mit 30-Stunden­Verträgen eingestellt werden können. Ferner müßten weitere 10% (= 800000) Arbeitsplätze in diesem Bereich voll geteilt werden, so daß für weitere 400000 Arbeitslose Platz geschaffen wäre.

Wenngleich diese Zahlen einigermaßen optimistisch erscheinen, geben sie doch eine Vorstellung von den Möglichkeiten, die in der Arbeitszeitteilung liegen.