Zeitschrift 
Potsdamer Jahresschau
Seite
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Dienft fol Difziplin herrfchen, außerhalb follen Feine Unterfchiede gelten, da alle Menfchen gleich find.

Die Friegerifchen Unternehmungen der RNevolutionsarmee, der Freifchärler, unter denen fich viele Nusländer befanden, und der Volkgswehren waren gegen die preußifchen Truppen gerichtet, die am 19. Juni von der Pfalz aus in Baden eingerüct waren. Der Großherzog von Baden Hatte, als feine Armee abtrünnig wurde, Bundeshilfe hHerbeigerufen. Preußen war mit ihr beauftragt worden, Der Prinz von Preußen, fpäter König Wilhelm, Hatte als Oberbefehlshaber der Kal, Preußifchen Operations: armee eine Prokflamation erlaffen, in der u. a. allen preußifchen Untertanen, welche die Waffen gegen die preußifchen Truppen erheben würden, unnachfichtliche Verfolgung nach den Kriegsgefeken und die Todesfirafe angedroht wurde, Das galt als Warz nung auch für Dortu.

Der unglücklihe Ausgang des badifchen Yufftandes veranlaßte die aufftändifche Armee, zum großen Teil über die[Hweizerifche Grenze zu flüchten, Dortu, der angeblich fon auf diefem Wege gewefen, aber wieder umgekehrt war, bekam noch einen befonderen Yuftrag, der fein Unglück werden follte, Die proviforifche Regierung in Freiburg mit diktatorifher Gewalt(!) hatte dem Bürger Kriegskommiffär Debrunner die ausgedehntefte Vollmacht, Lebensmittel aller Art, Pferde, Kriegsbedürfniffe, überhaupt alle Gegenftände, welche er für Land und Urmee nüßlich erachtet, zu requiz rieren und bei Widerfeglichkeiten das Standrecht anzuwenden, Diefe Vollmacht übertrug Debrunner am 3. Juli auf Dortu, den gleichzeitig der Dbrift im Generals flab Schligfe für den Fommandierenden General Siegel mit der Zufammenziehung fämtlicher Wehrpflichtiger erfien Yufgebots des Landamts Freiburg beauftragte, Mieder geht Dortu eifrig an die Yusführung, wie folgendes Schriftftück zeigt.

Standquartier Hochdorf, den 4. Juli 1849 halb 9 Ubr.

An die Gemeinde Buchheim. (gleichlautend an die anderen Gemeinden.)

Befchluß. Kraft der mir vom Obergeneral Siegel übertragenen BoNlmacht erteile ich folgende MWeifung: 1. Sie haben angefichis diefes Sturm läuten zu laffen. N 2, Das erfte Yufgebot fofort unter die Waffen zu ftellen und mit Munition zu ver: fehen; das ganze Aufgebot nehme ich mit,; 3. Soviel Wagen als möglich mit Sigen hHerrichten zu Taffen, die Wagen müffen zweifpännig fein.; 4. Soviel Brod, Wein, Bier und gedörrtes Fleifch fowie Mehl u, Haber als möglich zufammen zu bringen. Sch erwarte die pünktlichfte Befolgung meiner Befehle, Gegen die Widerfpänftigen muß ich fofort das Standrecht in Unwendung bringen,

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