Zeitschrift 
Potsdamer Jahresschau
Seite
82
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Die Fahrt zum Markt

Messen und Märkte der Regierungsbezirke Potsdam, Magdeburg und des Stadtkreises Berlin

FE= Ferkelmarkt

Sl.= Slachsmarkt Sefl.= SGeflügelmarkt Gem.= Gemüfemarkt Sefp.= SGefpinftmarkt Betr.= Getreidemarkt Sie,= Gänfemarkt Ham.= Hammelmarkt Hon.= Honigmarkt S$.= Jahrmarkt

X.= Krammarkt

Kb,= Kälbermarkt

£.= Leinwandmarkt

Erläuterungen

Y.= Pferdemarkt

PANG.= Pflaumen: und Nüffemarkt Prod.= Produktenmarkt N.= Roßmarkt

Rdv.= Rindviehmarkt Sam.= Samenmartt Schf,= Schafmarkt Schlv,= Schlachtviehmarkt Schw.= Schweinemarkt VB,= Biehmarkt

MVikt,= Biktualienmarkt MWeihn,= Weihnachtsmarkt 3,= 3iegenmarft

Die Ziffer in runden Kammern() hinter dem Datum der Märkte deutet die Zahl der Markt: tage an; wo Feine Ziffer oder Tageszeit angegeben if, dauern die Märkte einen Tag. Wenn mebrere Märkte der gleichen Gattung aufeinanderfolgen, fo fteht die Marktgattung beim leßten Markt, Demnach bedeutet 27. Mai, 14. Sept. nahm. X: Der Markt am 27. Mai dauert einen Tag, währendnachm. fih nur auf den 14. Sept, bezieht; dagegen ift X. die gemeinfame Markt: gattung für beide Märkte,

Gemeinden, die unter nicht zu finden find, find unter X zu fuchen und umgekehrt,

Ortsnamen mit einem Vorfegworte(mie Alt, Neu, Groß, Klein, Deutfch, MWenbdifch u. dgl.) find unter Alt uf. zu fuchen; dagegen find die mit einem fonftigen Namenzufaß(3. BD. Schloß, Umt, Flecken, Markt) verbundenen Ortsnamen unter dem Stammnamen gebracht,

Der* vor dem Namen einer Drtfchaft zeigt an, daß diefe als einfache Landgemeinde, Gutsbezirk oder fonftiger ländlider Wohnplaß dem platten Lande angehört. Der Unterfchied zwifchen Stabtz und Landgemeinden ift bei faft fämtlichen Staaten gemacht, Wo das nicht ge: fchehen ift, fehlen die entfprechenden Angaben in den Unterlagen,

Berlin

Berlin Sondermarkt für den Großhandel in Getreide, Mehl und Mühlenfabrikaten, Sämereien, SI und Slfaaten, Hülfenfrüchten, Kartoffelfabrikaten, Futterartikeln, Butter, Schmalz, Petroleum und Spiritus werktags, mit Nusnahme der ftaatlich anerkannten allgemeinen Feiertage. Schlachtviehmarkt(Rinder, Kälber, Schafe und Schweine) Dienstags und Frei: