Heft 
(2005) 7
Seite
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§ 11 Belegung von Lehrveranstaltungen

( 1) Belegpunkte dienen der Erfassung der Belegung von Lehrveranstaltungen. Mit der Einschreibung in das erste Fachsemester im Lehramtsstudium Sport werden den Studierenden jeweils 132 Belegpunkte für das Bachelorstudium und 37 für das Masterstu­dium im Lehramt an Gymnasien vergeben, sowie 112 Belegpunkte für das Bachelorstudium im zwei­ten Fach bzw. für das erste und zweite Fach im Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schu­len. Im Masterstudium werden für das erste Fach im Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstu­fe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen 30 Belegpunkte vergeben.

( 2) Mit der Belegung einer Lehrveranstaltung erklä­ren die Studierenden ihre Absicht, an dem dieser Lehrveranstaltung zugeordneten Leistungserfas­sungsprozess teilzunehmen. Der Leistungserfas­sungsprozess beginnt frühestens in der dritten Wo­che und die erfolgte Belegung kann bis dahin zu­rückgenommen werden. Über Ausnahmen ent­scheidet der Prüfungsausschuss.

( 3) Die Belegung erfolgt dadurch, dass die Studie­renden ihre Belegungsabsicht der zuständigen Stel­le mitteilen. Die Belegung wird mit dem Tage des Eingangs gültig. Die erneute Belegung bereits er­folgreich absolvierter Lehrveranstaltungen ist nicht möglich

( 4) Mit der Belegung einer Lehrveranstaltung redu­ziert sich die Anzahl der den Studierenden jeweils zur Verfügung stehenden Belegpunkte- außer im Fall der Bachelor- oder Masterarbeit und des Prak­tikums in der Masterphase- um die Anzahl der Leistungspunkte, die die Studierenden mit dieser Lehrveranstaltung erwerben können. Ziehen die Studierenden die Belegung fristgerecht zurück, so erhalten sie die entsprechenden Belegpunkte zu­rück. Im ersten Fachsemester des Bachelorstudiums werden keine Belegpunkte abgezogen, es können aber Leistungspunkte erworben werden.

( 5) Die Studierenden können keine Lehrveranstal­tung mehr belegen, wenn die Zahl der noch ver­bliebenen Belegpunkte kleiner als die der zum Abschluss noch erforderlichen Leistungspunkte ist. In diesem Falle gilt die jeweilige Prüfung als end­gültig nicht bestanden.

( 6) Bei Studiengangs- oder Ortswechsel werden die Belegpunkte, die zur Verfügung stehen, durch den Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der Einzelsituation im Sinne dieser Regeln festgelegt.

§ 12

Notenskala

( 1) Als Noten zur Bewertung von Leistungen sind die folgenden Zahlenwerte zugelassen:

1= sehr gut 2= gut

( eine hervorragende Leistung)

( eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforde­rungen liegt)

3= befriedigend( eine Leistung, die durchschnittli­chen Anforderungen entspricht)

4= ausreichend( eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt)

5= nicht ausreichend

( eine Leistung, die wegen erhebli­cher Mängel den Anforderungen nicht genügt)

( 2) Zur besseren Differenzierung können auch Zwi­schennoten verwendet werden, so dass sich insge­samt die folgende Notenskala ergibt:

1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0; 5,0

( 3) Ohne Änderung ihres Inhalts kann für die Noten anstelle der Zahlendarstellung auch die folgende Buchstabendarstellung verwendet werden:

A; A-; B+; B; B-; C+; C; C-; D+; D; F

§ 13

Zeugnisse, Urkunden, Bescheinigungen ( 1) Hat ein/ e Studierende/ r die zur Graduierung erforderlichen Leistungspunkte aller Teilbereiche des jeweiligen Lehramtsstudiums erworben, so erfolgt seine/ ihre Graduierung ohne besonderen Antrag. In diesem Fall erhält er/ sie ein Zeugnis. Im Zeugnis werden alle Lehrveranstaltungen unter Angabe der erworbenen Leistungspunkte, der Mo­dulnoten und ggf. der Benotungsinformation aufge­führt. Außerdem gibt das Zeugnis eine aus allen Modulnoten und den Leistungspunkten gewichtete Gesamtnote an.

( 2) Die Modul- bzw. die Gesamtnote ist das arith­metische Mittel aller Noten. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksich­tigt; alle weiteren Stellen hinter dem Komma wer­den ohne Rundung gestrichen. Die Gesamtnote ergibt sich durch die folgende Abbildung:

1,0 bis einschließlich 1,2: 1,3 bis einschließlich 1,5: 1,6 bis einschließlich 2,5: 2,6 bis einschließlich 3,5: 3,6 bis einschließlich 4,0:

mit Auszeichnung sehr gut

gut

befriedigend ausreichend

( 3) Das Zeugnis wird mit dem Datum des Tages ausgestellt, an dem die letzte zum jeweiligen Ab­schluss erforderliche Leistung erbracht wurde. Das

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