Heft 
(2005) 7
Seite
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Zeugnis wird von dem/ der Vorsitzenden des Prü­fungsausschusses des ersten Faches unterzeichnet; es trägt das Siegel der Universität Potsdam. Das Zeugnis wird ergänzt um ein Diploma Supplement.

( 4) Neben dem Zeugnis wird mit dem gleichen Datum eine Urkunde über die Verleihung des je­weiligen akademischen Grades ausgestellt, welche den Studiengang ausweist.

( 5) Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Berechtigung zur Führung des jeweiligen akademi­schen Grades erworben.

( 6) Vor Abschluss des jeweiligen Studiums wird auf Antrag des/ der Studierenden eine Bescheini­gung ausgestellt. Diese enthält alle Lehrveranstal­tungen, die der/ die Studierende im jeweiligen Stu­diengang bislang belegt hat. Gleichzeitig werden die erworbenen Leistungspunkte, Module und ggf. die Benotungsinformation angegeben. Diese Be­scheinigung wird im Falle der Exmatrikulation von der/ dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet.

§ 14 Versäumnis, Täuschung

( 1) Wenn Studierende ohne triftige Gründe die Teilnahme an einem Leistungserfassungsschritt versäumen oder vor Beendigung des Leistungser­fassungsschrittes die Teilnahme abbrechen, wird eine nicht ausreichende Leistung registriert. Das­selbe gilt, wenn eine schriftliche Leistung ohne triftige Gründe nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.

( 2) Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen der Lehrkraft unverzüglich schrift­lich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Im Krankheitsfall ist in der Regel die Vorlage eines ärztlichen Attestes innerhalb von fünf Werktagen erforderlich. Erkennt die Lehrkraft die Gründe an, so wird ein neuer Termin anberaumt für den keine erneuten Belegpunkte eingesetzt werden müssen.

( 3) Versucht ein/ e Kandidat/ in, das Ergebnis einer Leistungserfassung durch Täuschung oder Benut­zung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt der entsprechende Leistungserfassungsschritt als mit ,, nicht ausreichend" bewertet. Ein/ e Kandi­dat/ in, der/ die den ordnungsgemäßen Ablauf eines Leistungserfassungsschrittes stört, kann von der jeweiligen Lehrkraft oder der/ dem Aufsichtsfüh­renden von der weiteren Teilnahme an dem aktuel­len Leistungserfassungsschritt ausgeschlossen wer­den; in diesem Fall wird der betreffende Leistungs­erfassungsschritt mit ,, nicht ausreichend" bewertet.

II.

§ 15

Bachelorstudium und Erweiterungsstu­

dium

Ziel des Bachelorstudiums

Der akademische Grad Bachelor of Arts im Lehr­amtsstudium Sport stellt einen ersten berufsqualifi­zierenden akademischen Abschluss dar. Durch diesen Abschluss wird festgestellt, dass der/ die Kandidat/ in die Zusammenhänge des Faches über­blickt und die Fähigkeit besitzt, grundlegende Me­thoden und Erkenntnisse anzuwenden. Die Lehrin­halte konzentrieren sich auf berufsfeldbezogene wissenschaftliche und praktische Grundlagen des Faches. Der Bachelorabschluss qualifiziert nicht für ein Lehramt.

§ 16

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für das Studium im Lehramtsstudi­um Sport an der Universität Potsdam ist die allge­meine Hochschulreife oder ein durch Rechtsvor­schrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder das er­folgreiche Ablegen der fachrichtungsbezogenen Eingangsprüfung nach§ 25 Abs. 3 BbgHG. Wei­terhin ist das Bestehen einer sportpraktischen Eig­nungsfeststellungsprüfung nach§ 25 Abs. 5 BbgHG eine Zugangsvoraussetzung.

§ 17 Inhalt des Bachelorstudiums

( 1) Im Bachelorstudium für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primar­stufe an allgemein bildenden Schulen" sind folgen­de Module in den aufgeführten Makromodulen zu belegen:

- Basismodule folgender Themen:

A- Körper verstehen und trainieren BM01: Körper verstehen BM02: Konditionell vermitteln

determinierte

8,0 LP Sportarten 11,0 LP

B- Bewegung und Spiel lehren und lernen BM03: Bewegung lernen und analysieren

6,0 LP

BM04: Spiele vermitteln

7,0 LP

BM05: Technisch- kompositorisch determinierte Sportarten vermitteln

9,0 LP

C- Sport organisieren

BM06: Historische und soziologische

5,0 LP

Modelle des Sports

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