Heft 
(2005) 12
Seite
482
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de nicht zu verantworten hat, zum Bewerbungszeit­punkt noch nicht vor, so ist er bzw. sie unter Vorbe­halt zum Masterstudium zuzulassen. Der Bachelo­rabschluss muss in der Regel spätestens zwei Wo­chen nach Beginn der Lehrveranstaltungen im Mas­terstudium vorliegen. Falls ein Nachholbedarf inner­halb der gesetzten Grenze vorliegt, kann der Prü­fungsausschuss die Bewerberin bzw. den Bewerber unter entsprechenden Nachholauflagen zulassen.

§22

Inhalt des Masterstudiums

Im Masterstudium sind folgende Lehrveranstaltun­gen in den aufgeführten Modulen zu belegen:

( 1) Im Studiengang Lehramt an Gymnasien( Erstes Fach):

Physische Geographie( wahlobligatorisch P6 oder P7)

P6 Globale geoökologische Betrachtungen 5,0 LP P7 Angewandte Geoökologie 5,0 LP

Humangeographie( wahlobligatorisch H5 oder H6) H5 Wirtschafts- und sozialräumliche Strukturen und Prozesse im auẞereuropäischen

Raum

H6 Allgemeine Humangeographie III

5,0 LP 5,0 LP

Fachdidaktik

D3 Innovation, Kreation und Produktion

10,0 LP

Fachgebietsübergreifendes Modul F1 Integrativer Geländekurs

Schulpraktikum

Masterarbeit

5,0 LP

20,0 LP 20,0 LP

( 2) Im Studium für das erste Fach für das Lehramt für die Sekundarstufe I und die Primarstufe an all­gemein bildenden Schulen sowie für das zweite Fach für das Lehramt an Gymnasien:

Physische Geographie( wahlobligatorisch P4 oder P5 oder P6 oder P7)

P4 Landschaftsökologie

P5 Landschaftsplanung

5,0 LP 5,0 LP

P6 Globale geoökologische Betrachtungen P7 Angewandte Geoökologie

5,0 LP 5,0 LP

Humangeographie( wahlobligatorisch H5 oder H6) H5 Wirtschafts- und sozialräumliche Strukturen und Prozesse im außereuropäischen

Raum

5,0 LP

H6 Allgemeine Humangeographie III 5,0 LP

Fachdidaktik

D3 Innovation, Kreation und Produktion

Masterarbeit

10,0 LP 20,0 LP

Praktikum

482

20,0 LP

§23

Masterarbeit

( 1) Die Abschlussarbeit( Masterarbeit) wird in der Regel im 1. Fach im letzten Semester des Master­studiums geschrieben. Die Abschlussarbeit soll zei­gen, dass der Kandidat bzw. die Kandidatin in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fach, der Fachdidaktik oder der Erziehungswissenschaft selbstständig nach wissen­schaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergeb­nisse sachgerecht darzustellen.

( 2) Das Thema wird inhaltlich zwischen dem Stu­denten bzw. der Studentin und dem von ihm bzw. ihr gewählten Betreuer bzw. Betreuerin abgesprochen. Die Ausgabe des Themas erfolgt über den Vorsit­zenden bzw. die Vorsitzende des Prüfungsausschus­ses durch das Prüfungsamt. Der Zeitpunkt der Aus­gabe wird dort aktenkundig gemacht. Die Bearbei­tungszeit für das Thema der Abschlussarbeit beträgt vier Monate. Das Thema der Abschlussarbeit und der sich daraus ergebende notwendige Untersu­chungsaufwand sollen innerhalb der festgelegten Frist von vier Monaten zu bewältigen sein. Die Frist beginnt mit dem Tage der Übergabe des Themas der Abschlussarbeit durch das Prüfungsamt. Die Arbeit gilt mit der Abgabe der Abschlussarbeit beim Prü­fungsamt oder bei der Poststelle der Universität vor Ablauf der viermonatigen Bearbeitungszeit als frist­gerecht beendet.

( 3) Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgege­ben werden.

( 4) Versäumt der Kandidat bzw. die Kandidatin die Abgabefrist schuldhaft, so gilt die Arbeit als mit ,, nicht ausreichend"( 5,0) bewertet. Liegt ein wichti­ger Grund für das Versäumen der Frist vor, kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses nach Rücksprache mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin eine Fristverlängerung bis zu einem Monat gewäh­ren. Im Krankheitsfall ist die Fristverlängerung ent­sprechend der Dauer der Krankschreibung zu bewil­ligen.

( 5) Die Abschlussarbeit ist eine für die Masterprü­fung eigens angefertigte Arbeit in deutscher Sprache. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungs­ausschuss auf Antrag des Kandidaten bzw. der Kan­didatin und nach Anhörung des Betreuers bzw. der Betreuerin die Anfertigung der Abschlussarbeit auch in einer anderen Sprache zulassen. Ist die Arbeit in einer Fremdsprache verfasst, muss sie als Anhang eine kurze Zusammenfassung in deutscher Sprache enthalten.

( 6) Die Abschlussarbeit ist in gedruckter Fassung und gebunden in drei Exemplaren vorzulegen. Sie ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und ei­nem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfs­mittel zu versehen. Die Passagen der Arbeit, die