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Leistungserfassungsschritt mit„ nicht ausreichend" be
wertet.
D- Sport unterrichten
BM07: Sport unterrichten und auswerten VM04: Sportunterricht
9,0 LP 12,0 LP
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II. Bachelorstudium und Erweiterungsstudium
§ 15
Ziel des Bachelorstudiums
Der akademische Grad Bachelor of Arts im Lehramtsstudium Sport stellt einen ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss dar. Durch diesen Abschluss wird festgestellt, dass der/ die Kandidat/ in die Zusammenhänge des Faches überblickt und die Fähigkeit besitzt, grundlegende Methoden und Erkenntnisse anzuwenden. Die Lehrinhalte konzentrieren sich auf berufsfeldbezogene wissenschaftliche und praktische Grundlagen des Faches. Der Bachelorabschluss qualifiziert nicht für ein Lehramt.
§ 16
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für das Studium im Lehramtsstudium Sport an der Universität Potsdam ist die allgemeine Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder das erfolgreiche Ablegen der fachrichtungsbezogenen Eingangsprüfung nach§ 25 Abs. 3 BbgHG. Weiterhin ist das Bestehen einer sportpraktischen Eignungsfeststellungsprüfung nach§ 25 Abs. 5 BbgHG eine Zugangsvoraussetzung. Bewerber müssen ein sportärztliches Unbedenklichkeitsattest( nicht älter als 6 Monate) einreichen.
( 2) Im Bachelorstudium für das erste Fach für das Lehramt an Gymnasien sind folgende Module in den aufgeführten Makromodulen zu belegen:
Basis- und Vertiefungsmodule folgender Themen:
A- Körper verstehen und trainieren BM01: Körper verstehen
BM02: Konditionell determinierte Sportarten vermitteln
VM01a: Körper trainieren
VM01b: Auswirkungen körperlichen Trainings
B- Bewegung und Spiel lehren und lernen BM03: Bewegung lernen und analysieren BM04: Spiele vermitteln
BM05: Technisch- kompositorisch determinierte Sportarten vermitteln
VM02: Ergänzungssportarten vermitteln
C- Sport organisieren BM06: Historische und soziologische Modelle des Sports VM03a: Sportbezogene Jugendarbeit
VM03b: Fakultative Sportangebote in der Schule
9,0 LP
11,0 LP
6,0 LP WP4
6,0 LP WP4
6,0 LP 7,0 LP
10,0 LP
4,0 LP
6,0 LP 3,5 LP WP4
3,5 LP WP4
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§ 17 Inhalt des Bachelorstudiums
( 1) Im Bachelorstudium für das erste Fach und das zweite Fach für das Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemein bildenden Schulen und das zweite Fach für das Lehramt an Gymnasien sind folgende Module in den aufgeführten Makromodulen zu belegen:
Basis- und Vertiefungsmodule folgender Themen:
D- Sport unterrichten
BM07: Sport unterrichten und auswerten VM04: Sport unterrichten
11,5 LP 15,0 LP
( 3) Die Themen und Lehrveranstaltungsformen für die unterschiedlichen Lehrämter werden in der Anlage 1 beschrieben.
( 4) Im Erweiterungsstudium sind die Anforderungen identisch mit denen für das Studium des jeweiligen zweiten Faches.
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A- Körper verstehen und trainieren
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BM01: Körper verstehen
8,0 LP/ 9LP3
für
BM02: Konditionell determinierte
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Sportarten vermitteln
11,0 LP
§ 18
B- Bewegung und Spiel lehren und lernen
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BM04: Spiele vermitteln
BM03: Bewegung lernen und analysieren
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BM05: Technisch- kompositorisch
6,0 LP 7,0 LP
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determinierte Sportarten vermitteln
10,0 LP
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C- Sport organisieren
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BM06: Historische und soziologische
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Modelle des Sports
6,0 LP
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8. LP im 1. Fach LSIP, 9 LP wenn Sport 2. Fach mit 70 LP.
Bachelorarbeit
( 1) Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit, mit der der Bachelorstudiengang abgeschlossen wird. Die Bachelorarbeit wird in der Regel im 1. Fach im letzten Semester geschrieben. Sie soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fach ihres oder seines Studiengangs mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.
4 WP= Wahlpflichtmodul.
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