Heft 
(1993) 8
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II. Bekanntmachungen

Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Verordnung über die Vorläufige Grundordnung der Universität Potsdam ¹)

Vom 5. Juli 1993

Anlage

Vorläufige Grundordnung der Universität Potsdam

Inhaltsübersicht

Auf Grund des§ 2 Abs. 3 Nr. 5 Brandenburgisches Hoch­schulgesetz vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156) verordnet der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur:

1. Abschnitt

Rechtsstellung und Aufgaben der Universität

Art. 1 Art. 2

Rechtsstellung

Aufgaben

§ 1

Auf Vorschlag der Gründungskommission der Universität Potsdam wird als Anlage zu dieser Verordnung die vorläufige Grundordnung für die Bildung der Hochschulorgane erlassen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Inkrafttreten einer vom Konzil der Univer­sität Potsdam nach§ 83 Abs. 1 Nr. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes beschlossenen Grundordnung, spätestens jedoch am 1. Juli 1995 außer Kraft.

2. Abschnitt

Mitgliedschaft in der Universität

Art. 3 Mitglieder der Universität Potsdam Vereinigungen

Art. 4

3. Abschnitt

Die Organisation der Universität

Art. 5

Art. 6

Art. 7

Struktur der Universität Grundsätze der Gruppenvertretung Wahlen

4. Abschnitt

Potsdam, den 5. Juli 1993

1)

= 2

2)

Der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Hinrich Enderlein

Verfahrensgrundsätze für Gremien

Beschlußfähigkeit

Art. 8

Art. 9

Stimmrecht und Abstimmungen

5. Abschnitt

Das Konzil

Art. 10 Art. 11

Aufgaben und Zuständigkeiten

Zusammensetzung des Konzils

6. Abschnitt

Der Senat

Art. 12

Art. 13

Aufgaben und Zuständigkeiten des Senats Zusammensetzung des Senats

Art. 14

Wahl der Senatsmitglieder

7. Abschnitt

Der Rektor

Art. 15

Aufgaben und Zuständigkeiten des Rektors

Art. 16

Wahl des Rektors

Art. 17

Rechtsstellung des Rektors

Veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II- Nr. 52 vom 2. August 1993 Weibliche Amts- und Funktionsträger führen eine weibliche Amts- und Funktionsbezeichnung. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.

2)