Heft 
(1993) 8
Seite
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8. Abschnitt

Das Rektorat

Art. 18

Art. 19

Aufgaben und Zuständigkeiten des Rektorates Wahl der Prorektoren

9. Abschnitt

Der Kanzler

1. Abschnitt

Rechtsstellung und Aufgaben der Universität

Artikel 1 Rechtsstellung

Die Universität Potsdam ist als staatliche Hochschule des Lan­des Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts und zu­gleich Einrichtung des Landes. Sie führt ein eigenes Wappen und Siegel.

Art. 20

Rechtsstellung des Kanzlers.

10. Abschnitt

Das Kuratorium

Art. 21

Aufgaben des Kuratoriums

Art. 22

11. Abschnitt

Zusammensetzung des Kuratoriums

Die Fakultäten

Grundsätze der Organisation

Mitglieder der Fakultät

Aufgaben des Fakultätsrates

Art. 23

Art. 24

Art. 25

Organe der Fakultät

Art. 26

Art. 27

Art. 28

Art. 29

Art. 30

Art. 31

12. Abschnitt

Zusammensetzung des Fakultätsrates Berufungskommissionen Aufgaben des Dekans

Wahl und Rechtsstellung des Dekans Der Prodekan

Artikel 2 Aufgaben

( 1) Aufgaben der Universität Potsdam sind die Pflege. die Ent­wicklung sowie die Verbreitung wissenschaftlicher Erkennt­nisse und wissenschaftlicher Methodik durch freie Forschung, freie Lehre und freies Studium.

( 2) Forschung, Lehre und Studium dienen der Gewinnung wis­senschaftlicher Erkenntnisse, der wissenschaftlichen Bildung. der beruflichen Ausbildung und der Weiterbildung.

Zu den Aufgaben der Universität Potsdam gehören insbeson­dere:

1.

Pflege, Entwicklung und Sicherstellung von Forschung, Lehre und Studium in den sowie durch Zusammenarbeit der Wissenschaftsdisziplinen;

2.

Art. 32

Art. 33

Übergangsvorschriften

Übergangsdauer

Einrichtung von Fakultätsräten

Art. 34

Dekane und Fakultätsvertreter

Art. 35

Der Gründungssenat

Art. 36

Einrichtung des Senats

4.

Art. 37

Wahl des Rektors und der Prorektoren

13. Abschnitt

Schlußvorschriften

Art. 38 Änderung der Grundordnung

Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nach­wuchses;

3. Studienreform und Studienberatung;

5.

6.

7.

8.

Mitwirkung an der sozialen Förderung der Studierenden unter Berücksichtigung der besonderen Probleme von Studierenden mit Kindern sowie der besonderen Be­dürfnisse behinderter Studierender;

Beteiligung an der wissenschaftlichen Weiterbildung Be­rufstätiger sowie Förderung der Weiterbildung des Uni­versitätspersonals;

Förderung der künstlerischen, musischen und sportlichen Betätigung in der Universität;

Schaffung gleicher Entwicklungsmöglichkeiten für Frau­en und Männer an der Universität, die Beseitigung von Nachteilen für Frauen und die Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen von Frauen im Prozeß ihrer beruflichen Entwicklung;

Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der an der Universität Potsdam tätigen Ausländer;

9.

Förderung der internationalen, insbesondere europäi­schen Zusammenarbeit im Hochschulbereich durch

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