8. Abschnitt
Das Rektorat
Art. 18
Art. 19
Aufgaben und Zuständigkeiten des Rektorates Wahl der Prorektoren
9. Abschnitt
Der Kanzler
1. Abschnitt
Rechtsstellung und Aufgaben der Universität
Artikel 1 Rechtsstellung
Die Universität Potsdam ist als staatliche Hochschule des Landes Brandenburg Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich Einrichtung des Landes. Sie führt ein eigenes Wappen und Siegel.
Art. 20
Rechtsstellung des Kanzlers.
10. Abschnitt
Das Kuratorium
Art. 21
Aufgaben des Kuratoriums
Art. 22
11. Abschnitt
Zusammensetzung des Kuratoriums
Die Fakultäten
Grundsätze der Organisation
Mitglieder der Fakultät
Aufgaben des Fakultätsrates
Art. 23
Art. 24
Art. 25
Organe der Fakultät
Art. 26
Art. 27
Art. 28
Art. 29
Art. 30
Art. 31
12. Abschnitt
Zusammensetzung des Fakultätsrates Berufungskommissionen Aufgaben des Dekans
Wahl und Rechtsstellung des Dekans Der Prodekan
Artikel 2 Aufgaben
( 1) Aufgaben der Universität Potsdam sind die Pflege. die Entwicklung sowie die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methodik durch freie Forschung, freie Lehre und freies Studium.
( 2) Forschung, Lehre und Studium dienen der Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse, der wissenschaftlichen Bildung. der beruflichen Ausbildung und der Weiterbildung.
Zu den Aufgaben der Universität Potsdam gehören insbesondere:
1.
Pflege, Entwicklung und Sicherstellung von Forschung, Lehre und Studium in den sowie durch Zusammenarbeit der Wissenschaftsdisziplinen;
2.
Art. 32
Art. 33
Übergangsvorschriften
Übergangsdauer
Einrichtung von Fakultätsräten
Art. 34
Dekane und Fakultätsvertreter
Art. 35
Der Gründungssenat
Art. 36
Einrichtung des Senats
4.
Art. 37
Wahl des Rektors und der Prorektoren
13. Abschnitt
Schlußvorschriften
Art. 38 Änderung der Grundordnung
Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses;
3. Studienreform und Studienberatung;
5.
6.
7.
8.
Mitwirkung an der sozialen Förderung der Studierenden unter Berücksichtigung der besonderen Probleme von Studierenden mit Kindern sowie der besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender;
Beteiligung an der wissenschaftlichen Weiterbildung Berufstätiger sowie Förderung der Weiterbildung des Universitätspersonals;
Förderung der künstlerischen, musischen und sportlichen Betätigung in der Universität;
Schaffung gleicher Entwicklungsmöglichkeiten für Frauen und Männer an der Universität, die Beseitigung von Nachteilen für Frauen und die Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen von Frauen im Prozeß ihrer beruflichen Entwicklung;
Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse der an der Universität Potsdam tätigen Ausländer;
9.
Förderung der internationalen, insbesondere europäischen Zusammenarbeit im Hochschulbereich durch
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