Vorläufige Studienordnung für das Teilergänzungsstudium im Sonderprogramm " Weiterqualifikation brandenburgischer Lehrerinnen und Lehrer"
in den sonderpädagogischen Fachrichtungen Geistigbehindertenpädagogik oder Verhaltensgestörtenpädagogik
Vom 06. April 1995
Der Senat der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BBHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156) am 6. April 1995 folgende Studienordnung für das Teilergänzungsstudium im Sonderprogramm" Weiterqualifikation brandenburgischer Lehrerinnen und Lehrer" in den sonderpädagogischen Fachrichtungen Geistigbehindertenpädagogik oder Verhaltensgestörtenpädagogik erlassen: 12
Übersicht
I. ALLGEMEINER TEIL
§ 1
§ 2
234
§3
§ 4
§ 5
CSS CSS CO
567
§6
§ 7
Ziele und Besonderheiten des Studiengangs Zulassungsvoraussetzungen
Studienberatung und Anrechnungstatbestände Umfang und zeitliche Struktur des Teilergänzungsstudiums
Leistungsnachweise und Testate
Zwischenprüfung
Abschlußprüfung
II. BESONDERER TEIL
§ 8
Umfang des Studienganges
§ 9
Besondere Zulassungsbedingungen
§ 10
Inhaltliche Studienstruktur
§ 11
§ 12
und schulischer Praxis mit entsprechenden Konsequenzen für das Curriculum. Das Studium wird auf Halbjahresbasis durchgeführt und ist inhaltlich in Studienbausteine gegliedert.
Die Studieninhalte berücksichtigen:
- didaktische Anteile von rund 25%;
- integrative Lehrveranstaltungen;
- Bausteine, die der Studienevaluation und-innovation dienen.
Beim Lehrangebot dieser Erwachsenenenqualifizierung ist der beruflichen Situation und den Interessen der Teilnehmer soweit fachlich vertretbar- entgegenzu- kommen. Entsprechende Möglichkeiten zur Mitwirkung bei der Studiengestaltung sind zu schaffen.
( 2) Das Studium erfolgt vorwiegend in Form von Seminaren, Übungen, in Gruppenarbeit, in Blockveranstaltungen und im angeleiteten Fernstudium. Die in der Studienordung ausgewiesenen Selbststudienanteile werden kontinuierlich durch Dozenten und Mentoren betreut. Die Teilnehmer werden zu Kursen zusammengefaßt.
( 3) Um den Teilnehmern das Studium zu erleichtern, werden die Lehrveranstaltungen in der Regel dezentral an mehreren Orten im Land Brandenburg angeboten. Eröffnungsveranstaltungen, grundlegende Vorlesungen und Einzelveranstaltungen zu ausgewählten Studienbestandteilen können auch zentral durchgeführt werden.
( 4) Träger des Studiums ist der" Verein zur Weiterqualifizierung brandenburgischer Lehrerinnen und Lehrer( e. V.)", in dem die Universität Potsdam, die für Bildung und den Wissenschaftsbereich zuständigen Ministerien und das Pädagogische Landesinstitut Brandenburg zusammenarbeiten. Das durch den Verein realisierte Sonderprogramm ist eine Einrichtung der Lehrerweiterbildung.
Leistungsnachweise und Prüfungen Inkrafttreten
I. ALLGEMEINER TEIL
§ 1 Ziele und Besonderheiten des Studiengangs
( 1) Der Studiengang versteht sich inhaltlich und organisatorisch als ein Modell zur Innovation der Lehrerweiterbildung. Er ist für in der Schule tätige Lehrerinnen und Lehrer bestimmt, die die Qualifikation in einer sonderpädagogischen Fachrichtung erwerben wollen. Der berufsbegleitende Charakter der Studien bedingt eine enge Verzahnung von fachwissenschaftlichen Inhalten
1 Vom MWFK mit Schreiben vom 10. Oktober 1995 zustimmend zur Kenntnis genommen.
2 Weibliche Amts- und Funktionsträgerinnen sowie Kandidatinnen führen weibliche Bezeichnungen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im nachfolgenden Text die männliche Form verwendet.
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§ 2
Zulassungsvoraussetzungen
( 1) Voraussetzungen zur Zulassung für den Studiengang Sonderpädagogik im Sonderprogramm" Weiterqualifizierung brandenburgischer Lehrerinnen und Lehrer" sind eine Lehrbefähigung gemäß§ 71 Abs. 1 Erstes Schulreformgesetz, die Tätigkeit als Lehrkraft des Landes Brandenburg und die Zustimmung des Staatlichen Schulamtes zum Studium. Die Ergebnisse der obligatorischen Studienberatung( s.§ 3) können dazu führen, daß vor der Studienaufnahme oder begleitend weitere studien vorbereitende Voraussetzungen erbracht werden müssen.
( 2) Über Ausnahmen entscheidet das für Bildung zuständige Ministerium im Einvernehmen mit der Universität Potsdam und dem Trägerverein für das Sonderprogramm.