6. Biopsychologie( oder Physiologische Psychologie): Aufgabe der Biopsychologie( oder Physiologischen Psychologie) ist es, dem künftigen Psychologen Grundkenntnisse der physiologischen und genetischen Voraussetzungen psychischer Prozesse zu vermitteln. Ohne ein Verständnis für wesentliche Befunde phylogenetischer, neurologischer, endokrinologischer und ethologischer Forschung bleibt die Ableitung vieler psychologischer Theorien unverständlich. Darüber hinaus entwickeln sich z.B. aus der Neuropsychologie, einem expandierenden Forschungs- und Anwendungsbereich der Psychologie, Formen der Rehabilitationspsychologie oder Pharmakopsychologie mit eigener Methodik, für die eine spezifische Ausbildung erforderlich ist.
7. Psychologische Methodenlehre:
Dieses Fach ist für das Studium der Psychologie zentral, weil sie in ihrer Position zwischen Natur- und Sozialwissenschaften in besonderem Maß auf eine Klärung ihrer Erkenntnisstrategien angewiesen ist. Die Einweisung in experimentelle Forschungsverfahren und in die statistische Methodik nimmt einen vergleichsweise großen Raum ein. Indessen erschöpft sich Psychologische Me-. thodenlehre nicht in der Einführung in Modelle der Datenerhebung und Datenauswertung. Sie schließt auch die Theorien psychologischer Erkenntnisgewinnung einschließlich ihrer wissenschaftstheoretischen Fundierung ein.
8. Beobachtungspraktikum und Empiriepraktikum: Im ersten Studienabschnitt sind ein Beobachtungs- und Empiriepraktikum vorgesehen.
a) Im Beobachtungspraktikum( Demonstrationspraktikum) soll anhand konkreter Situationen sowohl die Abhängigkeit der Befunde von der Methode der Beobachtung als auch die Vielfalt der Beobachtungsverfahren ( und ihrer Fehlermöglichkeiten) erfahrbar werden. Das Beobachtungspraktikum wird mit wechselndem inhaltlichen Bezug, also z.B. einmal im Rahmen der Allgemeinen Psychologie, ein anderes Mal in der Entwicklungspsychologie oder der Sozialpsychologie angeboten.
b) Das Empiriepraktikum vermittelt Erfahrungen und Fertigkeiten in experimentellen, quasi- experimentellen und weiteren empirischen Verfahrensweisen. Es wird in zwei abgeschlossenen Teilen in zwei aufeinanderfolgenden Semestern durchgeführt. Eines der beiden Empiriepraktika muẞ experimentell ausgerichtet sein. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zur Versuchsplanung und über quantitative Verfahren ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeit in diesem Praktikum.
9. Wissenschaftstheorie und Geschichte der Psycholo
gie:
Die Beziehung psychologischer Forschung und Erkenntnis zur Entwicklung anderer Wissenschaftsbereiche sowie die Entstehung heutiger Psychologie im Verlauf theoretischer und methodologischer Auseinandersetzungen werden in speziellen Lehrveranstaltungen zur Wissenschaftstheorie und zur Geschichte der Psychologie behandelt. Wissenschaftstheoretische Fragen gehen in die Lehre und in die Prüfungen aller Fächer ein; sie werden
schwerpunkthaft in der Psychologischen Methodenlehre aufgegriffen.
10. Berufserkundung:
Um den Studierenden schon im ersten Studienabschnitt einen Einblick in die konkrete Berufspraxis zu ermöglichen, werden Lehrveranstaltungen vorgesehen, die mit der Tätigkeit von beruflich tätigen Psychologen vertraut machen. Dies kann durch Praktiker in der Ausbildungsstätte oder durch ein" Orientierungspraktikum" geschehen, das Gelegenheit zum Kennenlernen von Praxiseinrichtungen bietet. Darüber hinaus sollen diese Veranstaltungen Problembewußtsein und Kenntnisse über die rechtlichen und institutionellen Bedingungen psychologischer Tätigkeit vermitteln. Die bearbeiteten Themen werden im zweiten Studienabschnitt als Vorbereitung auf die dort vorgesehene halbjährige berufspraktische Tätigkeit wieder aufgegriffen.
§13 Diplom- Vorprüfung
( 1) Der erste Studienabschnitt wird mit der DiplomVorprüfung abgeschlossen. Sie umfaßt mündliche Prüfungen in den Fächern:
Allgemeine Psychologie I, Allgemeine Psychologie II,
Persönlichkeits- und Differentielle Psychologie, Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie,
Biopsychologie, Methodenlehre.
( 2) Die Prüfungen in diesen Fächern können innerhalb einer Prüfungsperiode oder verteilt auf Prüfungstermine zweier aufeinanderfolgender Semester abgelegt werden. Mit der Prüfung kann frühestens nach dem dritten Semester begonnen werden. Zulassungsbedingungen, Prüfungsformen und Verfahren regelt die Diplomprüfungsordnung.
III.
§ 14
Zweiter Studienabschnitt( 5.- 9. Semester) Gliederung der Fächer
( 1) Die Studien- und Prüfungsfächer des zweiten Studienabschnitts sind zunächst inhaltlich gegliedert:
1. Anwendungsfächer:
Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie; Klinische Psychologie,
Pädagogische Psychologie,
2. Methodenfächer:
Diagnostik und Intervention,
Evaluation und Forschungsmethodik;
3. Forschungsorientiertes Vertiefungsfach,
4. Nichtpsychologisches Wahlfach.
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