Heft 
(1996) 6
Seite
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6. Biopsychologie( oder Physiologische Psychologie): Aufgabe der Biopsychologie( oder Physiologischen Psy­chologie) ist es, dem künftigen Psychologen Grund­kenntnisse der physiologischen und genetischen Voraus­setzungen psychischer Prozesse zu vermitteln. Ohne ein Verständnis für wesentliche Befunde phylogenetischer, neurologischer, endokrinologischer und ethologischer Forschung bleibt die Ableitung vieler psychologischer Theorien unverständlich. Darüber hinaus entwickeln sich z.B. aus der Neuropsychologie, einem expandierenden Forschungs- und Anwendungsbereich der Psychologie, Formen der Rehabilitationspsychologie oder Pharma­kopsychologie mit eigener Methodik, für die eine spezifi­sche Ausbildung erforderlich ist.

7. Psychologische Methodenlehre:

Dieses Fach ist für das Studium der Psychologie zentral, weil sie in ihrer Position zwischen Natur- und Sozialwis­senschaften in besonderem Maß auf eine Klärung ihrer Erkenntnisstrategien angewiesen ist. Die Einweisung in experimentelle Forschungsverfahren und in die statisti­sche Methodik nimmt einen vergleichsweise großen Raum ein. Indessen erschöpft sich Psychologische Me-. thodenlehre nicht in der Einführung in Modelle der Da­tenerhebung und Datenauswertung. Sie schließt auch die Theorien psychologischer Erkenntnisgewinnung ein­schließlich ihrer wissenschaftstheoretischen Fundierung ein.

8. Beobachtungspraktikum und Empiriepraktikum: Im ersten Studienabschnitt sind ein Beobachtungs- und Empiriepraktikum vorgesehen.

a) Im Beobachtungspraktikum( Demonstrationsprakti­kum) soll anhand konkreter Situationen sowohl die Ab­hängigkeit der Befunde von der Methode der Beobach­tung als auch die Vielfalt der Beobachtungsverfahren ( und ihrer Fehlermöglichkeiten) erfahrbar werden. Das Beobachtungspraktikum wird mit wechselndem inhaltli­chen Bezug, also z.B. einmal im Rahmen der Allgemei­nen Psychologie, ein anderes Mal in der Entwick­lungspsychologie oder der Sozialpsychologie angeboten.

b) Das Empiriepraktikum vermittelt Erfahrungen und Fertigkeiten in experimentellen, quasi- experimentellen und weiteren empirischen Verfahrensweisen. Es wird in zwei abgeschlossenen Teilen in zwei aufeinanderfolgen­den Semestern durchgeführt. Eines der beiden Empirie­praktika muẞ experimentell ausgerichtet sein. Die Teil­nahme an Lehrveranstaltungen zur Versuchsplanung und über quantitative Verfahren ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Mitarbeit in diesem Praktikum.

9. Wissenschaftstheorie und Geschichte der Psycholo­

gie:

Die Beziehung psychologischer Forschung und Erkennt­nis zur Entwicklung anderer Wissenschaftsbereiche so­wie die Entstehung heutiger Psychologie im Verlauf theoretischer und methodologischer Auseinandersetzun­gen werden in speziellen Lehrveranstaltungen zur Wis­senschaftstheorie und zur Geschichte der Psychologie behandelt. Wissenschaftstheoretische Fragen gehen in die Lehre und in die Prüfungen aller Fächer ein; sie werden

schwerpunkthaft in der Psychologischen Methodenlehre aufgegriffen.

10. Berufserkundung:

Um den Studierenden schon im ersten Studienabschnitt einen Einblick in die konkrete Berufspraxis zu ermögli­chen, werden Lehrveranstaltungen vorgesehen, die mit der Tätigkeit von beruflich tätigen Psychologen vertraut machen. Dies kann durch Praktiker in der Ausbildungs­stätte oder durch ein" Orientierungspraktikum" gesche­hen, das Gelegenheit zum Kennenlernen von Praxisein­richtungen bietet. Darüber hinaus sollen diese Veranstal­tungen Problembewußtsein und Kenntnisse über die rechtlichen und institutionellen Bedingungen psychologi­scher Tätigkeit vermitteln. Die bearbeiteten Themen werden im zweiten Studienabschnitt als Vorbereitung auf die dort vorgesehene halbjährige berufspraktische Tätig­keit wieder aufgegriffen.

§13 Diplom- Vorprüfung

( 1) Der erste Studienabschnitt wird mit der Diplom­Vorprüfung abgeschlossen. Sie umfaßt mündliche Prü­fungen in den Fächern:

Allgemeine Psychologie I, Allgemeine Psychologie II,

Persönlichkeits- und Differentielle Psychologie, Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie,

Biopsychologie, Methodenlehre.

( 2) Die Prüfungen in diesen Fächern können innerhalb einer Prüfungsperiode oder verteilt auf Prüfungstermine zweier aufeinanderfolgender Semester abgelegt werden. Mit der Prüfung kann frühestens nach dem dritten Seme­ster begonnen werden. Zulassungsbedingungen, Prü­fungsformen und Verfahren regelt die Diplomprüfungs­ordnung.

III.

§ 14

Zweiter Studienabschnitt( 5.- 9. Semester) Gliederung der Fächer

( 1) Die Studien- und Prüfungsfächer des zweiten Studi­enabschnitts sind zunächst inhaltlich gegliedert:

1. Anwendungsfächer:

Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologie; Klinische Psychologie,

Pädagogische Psychologie,

2. Methodenfächer:

Diagnostik und Intervention,

Evaluation und Forschungsmethodik;

3. Forschungsorientiertes Vertiefungsfach,

4. Nichtpsychologisches Wahlfach.

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