Heft 
(1996) 6
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lich der Zusammenarbeit professioneller Hilfe mit Selbsthilfe sowie Aufgaben in der kurativen Versorgung.

Diagnostik und Intervention:

Das Fach" Diagnostik und Intervention" beinhaltet me­thodische Grundlagen und Verfahrensweisen, die für alle Tätigkeitsfelder von Psychologen bedeutsam sind. Es befaßt sich zum einem mit dem Aufbau, der Anwendung und Auswertung von Tests und anderen psychodiagnosti­schen Verfahren, der Exploration und Anamneseerhe­bung sowie der Begutachtung. Zum anderen führt es in fachübergreifende Interventionsprinzipien und deren theoretische Grundlagen sowie einige ausgewählte Me­thoden und Verfahren psychologischer Intervention ein. Mit der Kombination von Diagnostik und Intervention wird der notwendigen Interaktion beider Seiten Rech­nung getragen. Die Inhalte von Diagnostik und Interven­tion werden im Rahmen der Anwendungsfächer spezi­fisch weitergeführt und ergänzt.

Evaluation und Forschungsmethodik:

Dieses Fach entspricht der Konzeption, die Methoden­ausbildung nicht allein auf den 1. Studienabschnitt zu konzentrieren, sondern als durchgängigen Aspekt des gesamten Studiums zu realisieren. Während die Metho­denlehre im 1. Studienabschnitt auf die exemplarische Vermittlung der grundlegenden Konzepte begrenzt wur­de, sollen nun im 2. Studienabschnitt die Probleme der Methodik einerseits mit konkreter Forschung verbunden, andererseits in den Zusammenhang anwendungsorientier­ten Wissens gestellt werden.

Auch wenn für viele Evaluations- und Forschungsmetho­den die ersten Entwicklungsimpulse aus bestimmten Tätigkeitsfeldern kamen, haben sie bald einen über diese Herkunft hinaus gehenden Allgemeinheitsgrad erreicht und können daher als tätigkeitsfeldübergreifend betrach­tet werden.

Das forschungsorientierte Vertiefungsfach:

Im Rahmen dieses Faches sind einerseits Veranstaltungen zur Einführung in die theoretischen, methodischen und organisatorischen Probleme spezieller Forschungsprojek­te vorzusehen, andererseits aber auch Veranstaltungen zur Einordnung dieser Projekte in umfassende For­schungsbereiche und-traditionen. Nach Möglichkeit soll sich der Studierende innerhalb seines Forschungsvertie­fungsfaches auch aktiv an der Forschung beteiligen.

Forschungsorientierte Vertiefungsfächer können der Grundlagenforschung gewidmet sein und umfassen dann einen Ausschnitt aus den im Grundstudium angebotenen theoretischen und methodischen Fächern( z.B." Ein­stellungsforschung"," Mathematische Psychologie"). Sie können sich jedoch auch auf einen Anwendungsbereich beziehen, der spezieller definiert ist als eines der obenge­nannten Anwendungsfächer( z.B." Sportpsychologie",

" Verkehrspsychologie").

Das nicht- psychologische Wahlpflichtfach: Das nicht- psychologische Fach im Diplomstudiengang Psychologie soll den Studierenden die Möglichkeit ein­räumen, über die Grenzen der eigenen Wissenschafts­disziplin hinaus eine andere Wissenschaft, deren Er­

kenntnisinteresse und Methoden in den Grundlagen ken­nenzulernen und zu erfahren. Das Studium eines nicht­psychologischen Faches soll die Berufsqualifikation des Psychologen fördern und erweitern.

( 2) Der Prüfungsausschuẞ veröffentlicht die wählbaren forschungsorientierten Vertiefungsfächer sowie die zuge­lassenen nichtpsychologischen Wahlpflichtfächer. Stu­dierende, die Interesse an speziellen Forschungsberei­chen entwickelt haben, können für ihre Diplomprüfung die Zulassung eines nicht bekanntgegebenen Forschungs­vertiefungsfaches oder nichtpsychologischen Wahl­pflichtfaches beantragen. Dies muß jedoch eine hinrei­chende Breite aufweisen und sich von den übrigen Prü­fungsfächern hinreichend deutlich unterscheiden. Über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuẞ.

§ 17

Berufspraktische Tätigkeit( Praxishalbjahr)

( 1) Frühestens nach dem Ende der Vorlesungszeit des ersten Fachsemesters im zweiten Studienabschnitt und spätestens bis zur Ausgabe des Themas der Diplomarbeit hat der Kandidat während eines halben Jahres be­rufspraktische Tätigkeit zu leisten. Hierzu gehört auch die Teilnahme an vor- und nachbereitenden Lehrveran­staltungen.

( 2) Für die berufspraktische Tätigkeit ist ein Praxishalb­jahr vorgesehen. Im Regelfall arbeitet der Studierende während dieser 6 Monate unter Anleitung eines berufser­fahrenen Diplom- Psychologen als Praktikant an ange­wandt- psychologischen Aufgaben. Die berufspraktische Tätigkeit kann auch in zwei Blöcken zu je 3 Monaten oder 3 Blöcken zu je 2 Monaten in unterschiedlichen Arbeitsbereichen abgeleistet werden. Bis zu 2 Monate einer praxisbezogenen Tätigkeit können in einem For­schungsbereich abgeleistet werden. Für die übrige Zeit der berufspraktischen Tätigkeit muß eine Tätigkeit in einer Praxiseinrichtung nachgewiesen werden. Die in den Studiengang eingeordnete berufspraktische Tätigkeit ist in der Regelstudienzeit von 9 Semestern enthalten.

( 3) Vor Antritt der berufspraktischen Tätigkeit nehmen die Studierenden an einer vorbereitenden Lehrveranstal­tung teil, die in spezifische psychologische Verfahren sowie in rechtliche und institutionelle Voraussetzungen einführt, deren Kenntnis während des Praktikums erwar­tet wird. In einer weiteren Veranstaltung während oder nach der berufspraktischen Tätigkeit werden die Praxi­serfahrungen analysiert und ausgewertet. Die Studieren­den lassen sich vor Beginn des Praktikums die Zulassung der von ihnen gewählten Praktikantenstelle bestätigen. Sie legen nach Abschluß der praktischen Tätigkeit eine Bescheinigung vor, aus der die Art der bearbeitenden Aufgaben hervorgeht. Für die Anerkennung der Prakti­kantenstelle und der Praktikumsbescheinigungen bestellt der Prüfungsausschuß einen Praktikumskoordinator.

( 4) Die Studierenden halten bei der Vorbereitung und während der Durchführung der berufspraktischen Tätig­keit Kontakt zum Praktikumskoordinator.

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