Heft 
(1996) 7
Seite
111
Einzelbild herunterladen

2. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen Psychologie( 4SWS).

§ 4 Form der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung wird als studienbegleitender beno­teter Leistungsnachweis( erziehungswissenschaftliche Seminararbeit) in einem der zur erziehungswissenschaft­lichen Ausbildung gehörenden Bereiche innerhalb des Grundstudiums realisiert.

§ 5 Inkrafttreten

Diese besonderen Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekannt­machungen der Universität Potsdam in Kraft.

Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät I der Universität Potsdam

Vom 4. April 1996

Aufgrund des§ 84 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m.§ 22 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), hat die Universität Pots­dam folgende Satzung erlassen:

Artikel 1

Die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät I vom 3. November 1994( AmBek UP 1995 S. 122) wird wie folgt geändert:

§ 11 Abs. 7 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird das Wort" fakultätsöffentlich" gestri­chen.

b)

Als neuer Satz 2 wird eingefügt:

" Zur Einsichtnahme sind alle Personen befugt, die zur Betreuung von Dissertationen berechtigt sind."

c) Die Sätze 2 bis 5 werden die Sätze 3 bis 6.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Pots­dam in Kraft.

II. Bekanntmachungen

Berichtigung zu den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam Nr. 7/1995

Die auf Seite 108 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 7/1995 veröffentlichte Studienordnung für das Studium der Fächer Französische Philologie( Galloromanistik), Italienische Philologie( Italianistik) und Spanische Philo­logie( Hispanistik) als Haupt- und Nebenfächer im Ma­gisterstudiengang und für das Studium der Fächer Fran­zösisch, Italienisch und Spanisch in Lehramtsstudien­gängen an der Universität Potsdam vom 20. Oktober 1994 wird in§ 9 Abs. 1 wie folgt berichtigt:

§ 9 Bereiche des Studiums

( 1) Gegenstand des Studiums sind romanische Sprachen und Literaturen unter Einbeziehung des historischen und soziokulturellen Kontextes. Jedes der hier behandelten Fächer gliedert sich in die Bereiche:

- Spracherwerb

- Sprachwissenschaft Literaturwissenschaft

-

- Landeswissenschaften

- Fachdidaktik( für die Lehramtsstudiengänge).

Berichtigung zu den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam Nr. 6/1996

Die auf Seite 81 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 6/1996 veröffentlichte Studienordnung für den Diplom­studiengang Psychologie an der Universität Potsdam vom 1. Juni 1995 wird in§ 11 Abs. 2 wie folgt berichtigt:

Studienbereich

Allgemeine Psychologie I Allgemeine Psychologie II Persönlichkeits- und

Arbeits­

Studiensemester

1. 2. 3. 4. Σaufwand pro SWS

ך

Differentielle Psychologie|

Entwicklungspsychologie Biopsychologie Sozialpsychologie Methodenlehre Empirische Praktika Berufserkundung Wissenschaftstheorie und Geschichte der Psychologie

SWS

8 10 10 12 40 2- fach

44

42

42

22

4 4 12

2226

422

16 18 18 20 72

3- fach 3- fach

2- fach 1- fach

1

Genehmigt durch Schreiben des MWFK vom 31. Mai 1996

111