2. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen Psychologie( 4SWS).
§ 4 Form der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird als studienbegleitender benoteter Leistungsnachweis( erziehungswissenschaftliche Seminararbeit) in einem der zur erziehungswissenschaftlichen Ausbildung gehörenden Bereiche innerhalb des Grundstudiums realisiert.
§ 5 Inkrafttreten
Diese besonderen Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät I der Universität Potsdam
Vom 4. April 1996
Aufgrund des§ 84 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m.§ 22 Abs. 2 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), hat die Universität Potsdam folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
Die Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät I vom 3. November 1994( AmBek UP 1995 S. 122) wird wie folgt geändert:
§ 11 Abs. 7 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird das Wort" fakultätsöffentlich" gestrichen.
b)
Als neuer Satz 2 wird eingefügt:
" Zur Einsichtnahme sind alle Personen befugt, die zur Betreuung von Dissertationen berechtigt sind."
c) Die Sätze 2 bis 5 werden die Sätze 3 bis 6.
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
II. Bekanntmachungen
Berichtigung zu den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam Nr. 7/1995
Die auf Seite 108 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 7/1995 veröffentlichte Studienordnung für das Studium der Fächer Französische Philologie( Galloromanistik), Italienische Philologie( Italianistik) und Spanische Philologie( Hispanistik) als Haupt- und Nebenfächer im Magisterstudiengang und für das Studium der Fächer Französisch, Italienisch und Spanisch in Lehramtsstudiengängen an der Universität Potsdam vom 20. Oktober 1994 wird in§ 9 Abs. 1 wie folgt berichtigt:
§ 9 Bereiche des Studiums
( 1) Gegenstand des Studiums sind romanische Sprachen und Literaturen unter Einbeziehung des historischen und soziokulturellen Kontextes. Jedes der hier behandelten Fächer gliedert sich in die Bereiche:
- Spracherwerb
- Sprachwissenschaft Literaturwissenschaft
-
- Landeswissenschaften
- Fachdidaktik( für die Lehramtsstudiengänge).
Berichtigung zu den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam Nr. 6/1996
Die auf Seite 81 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 6/1996 veröffentlichte Studienordnung für den Diplomstudiengang Psychologie an der Universität Potsdam vom 1. Juni 1995 wird in§ 11 Abs. 2 wie folgt berichtigt:
Studienbereich
Allgemeine Psychologie I Allgemeine Psychologie II Persönlichkeits- und
Arbeits
Studiensemester
1. 2. 3. 4. Σaufwand pro SWS
ך
Differentielle Psychologie|
Entwicklungspsychologie Biopsychologie Sozialpsychologie Methodenlehre Empirische Praktika Berufserkundung Wissenschaftstheorie und Geschichte der Psychologie
SWS
8 10 10 12 40 2- fach
44
42
42
22
4 4 12
2226
422
16 18 18 20 72
3- fach 3- fach
2- fach 1- fach
1
Genehmigt durch Schreiben des MWFK vom 31. Mai 1996
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