-
-
Math.- nat. Grundlagen der Geoökologie in zwei Teilprüfungen( Prüfungsdauer je 30 min)
Die
Fachprüfung" Math.- nat. Grundlagen der Geoökologie besteht aus zwei gleichwertigen Teilprüfungen. Dabei kann der Kandidat für die beiden Teilprüfungen aus den Grundlagenfächern Mathematik, Physik, Informatik, Chemie und Biologie auswählen. Die Fachprüfung gilt als bestanden, wenn beide Teilprüfungen mindestens mit ausreichend( 4,0) bewertet wurden. Auf dem Zeugnis werden die beiden Prüfungsbereiche der Fachprüfung vermerkt. Geowissenschaftliche Teildisziplinen( Prüfungsdauer
40 min)
Geofernerkundung, 20 min)
Kartographie( Prüfungsdauer
( 4) Gegenstand der Fachprüfungen sind die Stoffgebiete der den Prüfungsfächern nach Maßgabe der Studienordnung zugeordneten Lehrveranstaltungen. Für jede der Fachprüfungen ist dem Kandidaten die Möglichkeit einzuräumen, aus Teilgebieten auszuwählen. Diese Teilgebiete sind in den Prüfungen zu berücksichtigen und bereits bei der Meldung zur Prüfung festzuschreiben. Sie sind nicht alleiniger Gegenstand der Prüfung. Regelungen über die Art und Anzahl der Teilgebiete sowie deren Auswahlmodus sind in Anlage 1 formuliert.
( 5) Die Fachprüfungen können studienbegleitend abgelegt werden. Sind die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Fachprüfung erfüllt, kann die Prüfung beantragt werden und ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt anzuset
zen.
§ 10
Antrag auf Zulassung zur DiplomVorprüfung
( 1) Der Meldung zur Diplom- Vorprüfung geht die Zulassung zur Prüfung voraus. Über das Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung befindet der Prüfungsausschuẞ bzw. ein durch ihn benannter Prüfungsbeauftragter des Faches.
( 2) Über eine Meldung zur Diplom- Vorprüfung bzw. zu den einzelnen Fachprüfungen entscheidet der Prüfungskandidat. Ein Anspruch auf die entsprechende Prüfung besteht jedoch nur für Termine des jeweiligen Prüfungszeitraumes, der vom Prüfungsausschuẞ festgelegt wird. Die Prüfungstermine sind durch den Prüfer dem Prüfungsausschuß anzuzeigen.
( 3) Als fachliche Voraussetzungen für die Zulassung gelten Leistungsnachweise über die erfolgreiche Teilnahme und dabei erbrachte Mindestleistungen für bestimmte Lehrveranstaltungen sowie andere Studiennachweise, die nach Maßgabe der Studienordnung ein ordnungsgemäßes Studium dokumentieren.
( a) Anzahl der Leistungsscheine in den Studienbereichen: Landschaftsökologie( 1)
Geowissenschaftliche Teildisziplinen( 2) Geoinformatik, Geofernerkundung, Kartographie( 1) Mathematisch- naturwissenschaftliche Grundlagen( 5)
-
( je einer für die Lehrgebiete Biologie, Chemie, Physik, Mathematik und Informatik).
Dabei besteht die Möglichkeit, daß der Leistungsschein sich aus einzelnen Teilleistungen zusammensetzt. Anlage 2 fixiert die aktuellen Lehrgebiete für den Erwerb der Leistungsscheine.
( b) Andere Nachweise für ein ordnungsgemäßes Studium sind insbesondere Teilnahmenachweise für Praktika, Geländetage, Übungen und Seminare. Anlage 3 schreibt auf der Grundlage der Studienordnung diese Anforderungen fest.
§ 11
Ergebnisse der Diplom- Vorprüfung, Gesamtnote
( 1) Eine Fachprüfung ist bestanden, wenn die Fachnote bzw. jede Teilnote mindestens" Ausreichend"( 4,0) ist. Besteht eine Fachprüfung aus mehreren Teilprüfungen, errechnet sich die Fachnote aus dem arithmetischen Mittel der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen.
( 2) Die Diplom- Vorprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Fachprüfungen bestanden sind. Die Gesamtnote der Diplom- Vorprüfung errechnet sich aus den Fachnoten. Dabei gehen die Noten für die Fachprüfungen" Math.nat. Grundlagen der Geoökologie" und" Geowissenschaftliche Teildisziplinen" doppelt, alle anderen Prüfungsnoten einfach gewichtet in die Gesamtnote ein.
§ 12
Wiederholung der Diplom- Vorprüfung
( 1) Die Diplom- Vorprüfung kann jeweils in den Fächern, in denen sie nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, zweimal wiederholt werden. Vor der Anmeldung zur zweiten Wiederholungsprüfung ist ein schriftlicher Nachweis über eine Studienfachberatung vorzulegen.
( 2) Eine nicht bestandene oder als nicht bestanden geltende Fachprüfung kann frühestens nach sechs Wochen wiederholt werden.
§ 13
Formen der Diplomprüfung
( 1) Durch die Diplomprüfung soll der Kandidat nachweisen, daß er das Ziel des Studiums erreicht hat und daß er insbesondere geoökologische Probleme mathematischnaturwissenschaftlich sowie geowissenschaftlich fundiert analysieren, bewerten und prognostizieren kann, daß er ein methodisches Instrumentarium besitzt und sowohl praxisbezogen als auch wissenschaftsorientiert arbeiten
kann.
( 2) Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und vier Fachprüfungen. Fachprüfungen sind jeweils abzulegen für die Lehrbereiche:
Angewandte Geoökologie
Geoökologische Probleme in ihrer regionalen Ausprägung
Geoökologische Planungsverfahren
160