Heft 
(1996) 10
Seite
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§ 9

Hauptstudium

( 1) Die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen ist im Hauptstudium durch den Eintrag in Belegbögen und, soweit angegeben, durch ,, Belege"( ,, B"; Beleg für Teilnahme) oder, Leistungsnachweise"( ,, L", benotete Scheine, die in der Regel eine Seminararbeit oder ein Referat voraussetzen), nachzuweisen:

a) 6 SWS Vertiefung der Sprachkenntnisse( 2 SWS für M.A. NF):

- 1 Grammatikübung III zur Vertiefung von Syntax und Semantik( entfällt für M.A. NF).

- 1 Grammatikübung IV zur Vertiefung der Stilanaly-> se und Übersetzungstheorie( entfällt für M.A. NF)

- 1 lateinisch- deutscher Klausurenkurs b) 4 SWS Sprachwissenschaft( 2 SWS für M.A. NF), davon mindestens

1 Veranstaltung zum Lateinischen( B) c) 6 SWS Literaturwissenschaft( 4 SWS für M.A. NF) d) 4 SWS Kulturgeschichte( entfällt für M.A. NF):

- 1 möglichst mehrtägige Exkursion in den antiken Kulturbereich( einschließlich Germania Romana), der ein Vorbereitungsseminar vorangeht( 2 SWS)( B) ( entfällt für M.A. NF und Erweiterungsstudium LA 2. Fach)

-

1 Veranstaltung zur antiken Kulturgeschichte ( entfällt für M.A. NF und Erweiterungsstudium LA 2. Fach).

e) 4 SWS Nachantike Wirkungs- und Überlieferungsge­schichte( 2 SWS für LA 2. Fach, M.A. NF)

-

1

Veranstaltung

zur Textkritik,

Über­

lieferungsgeschichte oder Editionstechnik und( für LA 2. Fach, M.A. NF: oder)

- 1 Veranstaltung zur Wirkungs- oder Wissenschafts­geschichte( auch Mittel- oder Neulatein)

f) 6 SWS Fachdidaktik( nur für LA 1. Fach; 4 SWS für LA 2. Fach), davon

- 1 Seminar( L; nur während des Hauptstudiums zu absolvieren)

- begleitete schulpraktische Übungen im Umfang von 2 SWS gemäß§ 2, Abs. 4 der Ordnung für Praxis­studien in den Lehramtsstudiengängen( im 5./6. Se­mester)

g) 2 SWS Kenntnisse weiterer antiker mediterraner Kulturen( nur für M.A. HF, LA 1. Fach):

Proseminar oder Lektüreübung in Griechisch oder auch in einer altitalischen Sprache oder Hebräisch ( B).

( 2) Unter den Veranstaltungen nach b, c, d, e müssen sich in den Studiengängen M.A. HF, LA 1. Fach, LA 2. Fach mindestens zwei, in dem Studiengang M.A. NF ein Hauptseminar( L) befinden.

( 3) Die Pflichtveranstaltungen nach b, d, e, f und g können mit Ausnahme des fachdidaktischen Hauptsemi­nars zeitlich schon während des Grundstudiums ab­solviert werden.

( 4) Der Wahlbereich dient zur Vertiefung einzelner Studienbereiche, insbesondere des literaturwissenschaft­lichen und kulturgeschichtlichen Bereichs; in Hinblick auf die eigene Lektürearbeit der Studierenden stellen die genannten SWS- Zahlen Obergrenzen dar. Der Wahlbe­reich umfaßt:

Studiengang M.A. HF: Studiengang M.A. NF: Studiengang LA 1. Fach: Studiengang LA 2. Fach:

III. Schlußbestimmungen

§ 10

10 SWS

8 SWS 10 SWS

4 SWS

Anrechnungen von Studienleistungen

( 1) Die Anerkennung von Studienleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, erfolgt entsprechend den in§ 1, Abs. 2 genannten Prüfungs­ordnungen der Universität Potsdam.

( 2) Wird zugleich Griechische Philologie oder Grie­chisch studiert, sind folgende Pflichtveranstaltungen nur in einem der beiden Studiengänge nachzuweisen:

a) Einführung in die Klassische Philologie b) Einführungsübung Metrik

c) kulturgeschichtliches Proseminar d) Exkursion

e) Der sprachwissenschaftliche Pflichtbereich reduziert. sich in jedem Studiengang auf 3 SWS.

f) Die Veranstaltung zur griechischen Sprache und Literatur(§ 8/ 9g) entfällt.

g) Der Umfang der Wahlbereiche im Grund- und Hauptstudium erhöht sich um die jeweils reduzierte Pflichtstundenzahl.

§ 11

Inkrafttreten

( 1) Die Studienordnung gilt für alle Studierenden der Lateinischen Philologie und des Faches Latein, die ihr Fachstudium an der Universität Potsdam zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung oder später aufge­nommen haben.

( 2) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Veröffent­lichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

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