§ 9
Hauptstudium
( 1) Die Teilnahme an folgenden Veranstaltungen ist im Hauptstudium durch den Eintrag in Belegbögen und, soweit angegeben, durch ,, Belege"( ,, B"; Beleg für Teilnahme) oder„, Leistungsnachweise"( ,, L", benotete Scheine, die in der Regel eine Seminararbeit oder ein Referat voraussetzen), nachzuweisen:
a) 6 SWS Vertiefung der Sprachkenntnisse( 2 SWS für M.A. NF):
- 1 Grammatikübung III zur Vertiefung von Syntax und Semantik( entfällt für M.A. NF).
- 1 Grammatikübung IV zur Vertiefung der Stilanaly-> se und Übersetzungstheorie( entfällt für M.A. NF)
- 1 lateinisch- deutscher Klausurenkurs b) 4 SWS Sprachwissenschaft( 2 SWS für M.A. NF), davon mindestens
1 Veranstaltung zum Lateinischen( B) c) 6 SWS Literaturwissenschaft( 4 SWS für M.A. NF) d) 4 SWS Kulturgeschichte( entfällt für M.A. NF):
- 1 möglichst mehrtägige Exkursion in den antiken Kulturbereich( einschließlich Germania Romana), der ein Vorbereitungsseminar vorangeht( 2 SWS)( B) ( entfällt für M.A. NF und Erweiterungsstudium LA 2. Fach)
-
1 Veranstaltung zur antiken Kulturgeschichte ( entfällt für M.A. NF und Erweiterungsstudium LA 2. Fach).
e) 4 SWS Nachantike Wirkungs- und Überlieferungsgeschichte( 2 SWS für LA 2. Fach, M.A. NF)
-
1
Veranstaltung
zur Textkritik,
Über
lieferungsgeschichte oder Editionstechnik und( für LA 2. Fach, M.A. NF: oder)
- 1 Veranstaltung zur Wirkungs- oder Wissenschaftsgeschichte( auch Mittel- oder Neulatein)
f) 6 SWS Fachdidaktik( nur für LA 1. Fach; 4 SWS für LA 2. Fach), davon
- 1 Seminar( L; nur während des Hauptstudiums zu absolvieren)
- begleitete schulpraktische Übungen im Umfang von 2 SWS gemäß§ 2, Abs. 4 der Ordnung für Praxisstudien in den Lehramtsstudiengängen( im 5./6. Semester)
g) 2 SWS Kenntnisse weiterer antiker mediterraner Kulturen( nur für M.A. HF, LA 1. Fach):
Proseminar oder Lektüreübung in Griechisch oder auch in einer altitalischen Sprache oder Hebräisch ( B).
( 2) Unter den Veranstaltungen nach b, c, d, e müssen sich in den Studiengängen M.A. HF, LA 1. Fach, LA 2. Fach mindestens zwei, in dem Studiengang M.A. NF ein Hauptseminar( L) befinden.
( 3) Die Pflichtveranstaltungen nach b, d, e, f und g können mit Ausnahme des fachdidaktischen Hauptseminars zeitlich schon während des Grundstudiums absolviert werden.
( 4) Der Wahlbereich dient zur Vertiefung einzelner Studienbereiche, insbesondere des literaturwissenschaftlichen und kulturgeschichtlichen Bereichs; in Hinblick auf die eigene Lektürearbeit der Studierenden stellen die genannten SWS- Zahlen Obergrenzen dar. Der Wahlbereich umfaßt:
Studiengang M.A. HF: Studiengang M.A. NF: Studiengang LA 1. Fach: Studiengang LA 2. Fach:
III. Schlußbestimmungen
§ 10
10 SWS
8 SWS 10 SWS
4 SWS
Anrechnungen von Studienleistungen
( 1) Die Anerkennung von Studienleistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, erfolgt entsprechend den in§ 1, Abs. 2 genannten Prüfungsordnungen der Universität Potsdam.
( 2) Wird zugleich Griechische Philologie oder Griechisch studiert, sind folgende Pflichtveranstaltungen nur in einem der beiden Studiengänge nachzuweisen:
a) Einführung in die Klassische Philologie b) Einführungsübung Metrik
c) kulturgeschichtliches Proseminar d) Exkursion
e) Der sprachwissenschaftliche Pflichtbereich reduziert. sich in jedem Studiengang auf 3 SWS.
f) Die Veranstaltung zur griechischen Sprache und Literatur(§ 8/ 9g) entfällt.
g) Der Umfang der Wahlbereiche im Grund- und Hauptstudium erhöht sich um die jeweils reduzierte Pflichtstundenzahl.
§ 11
Inkrafttreten
( 1) Die Studienordnung gilt für alle Studierenden der Lateinischen Philologie und des Faches Latein, die ihr Fachstudium an der Universität Potsdam zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung oder später aufgenommen haben.
( 2) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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