Heft 
(1996) 12
Seite
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§ 5 Mündliche Prüfungen

Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist in§ 6 Abs. 2 und in§ 10 Abs. 3 geregelt. Im übrigen gilt§ 11 RPO.

§ 6 Ziel, Umfang und Formen der Diplom­Vorprüfung

( 1) Die Diplom- Vorprüfung wird am Ende der Lehrver­anstaltungen des Grundstudiums durchgeführt. Sie findet in der Regel am Ende der Vorlesungszeit des vierten Semesters statt. Eine vorgezogene Fachprüfung ist nur statthaft, wenn die Lehrinhalte des Prüfungsfaches nach Maßgabe der Studienordnung für das Fach Diplom­Geographie in vollem Umfang nachgewiesen sind.

( 2) Die Diplom- Vorprüfung besteht im Hauptfach Geo­graphie aus drei mündlichen Prüfungen: in den Bereichen Anthropogeographie und Physische Geographie von jeweils etwa 40 Minuten Dauer und im Bereich Geoin­formatik mit einer Dauer von etwa 30 Minuten. Bei der Notenfestsetzung werden die Prüfungen zur Anthropo­geographie und zur Physischen Geographie doppelt, die Prüfung zur Geoinformatik einfach gewichtet. Für die Nebenfächer sind Form und Dauer der Diplom­Vorprüfung in den Anlagen 1 bis 10 geregelt. Die Bedin­gungen für die nicht aufgeführten Nebenfächer werden durch den zuständigen Prüfungsausschuß in Absprache. mit diesen Nebenfächern festgelegt.

§ 7

Antrag auf Zulassung zur Diplom­Vorprüfung

( 1) Der Antrag auf Zulassung zur Diplom- Vorprüfung ist schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen:

2.

3.

4.

Der Nachweis der Immatrikulation an der Universi­tät Potsdam im Studiengang Diplom- Geographie, Leistungsnachweise gemäß Absatz 2 über die er­folgreiche Teilnahme und dabei erbrachte Mindest­leistungen für bestimmte Lehrveranstaltungen und andere Studiennachweise gemäß Absatz 3, die nach Maßgabe der Studienordnung im Fach Geographie als ordnungsgemäßes Studium gelten,

eine Erklärung des Kandidaten, daß ihm die Rah­menprüfungsordnung der Universität Potsdam und die besonderen Prüfungsbestimmungen des Di­plomstudienganges Geographie bekannt sind, eine Erklärung, ob er bereits eine Diplom­Vorprüfung in demselben Fach an einer anderen Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob er sich in ei­nem schwebenden Prüfungsverfahren befindet.

( 2) Leistungsscheine für die Diplom- Vorprüfung sind von folgenden Lehrveranstaltungen vorzulegen( Anzahl in Klammern):

Unterseminar Anthropogeographie( 1)

Mittelseminar zur Anthropogeographie I( Sozial- und Kulturgeographie)( 1)

-

-

Mittelseminar zur Anthropogeographie ( Wirtschaftsgeographie)( 1)

Mittelseminar zur Landschaftsökologie( 1)

II

Mittelseminar zur Bodengeographie oder Geomor­phologie( 1)

Mittelseminar zur Hydrographie oder Klimatologie oder Biogeographie oder Geologie( 1) Übung aus dem Bereich der Geoinformatik( 1) Leistungsscheine im Nebenfach( siehe Anlagen 1 bis 10) bzw. in den zwei Nebenfächern. Die Bedingun­gen für die nicht aufgeführten Nebenfächer werden durch den zuständigen Prüfungsausschuß in Abspra­che mit diesen Nebenfächern festgelegt.

( 3) Weitere Nachweise über ein ordnungsgemäßes Studi­um sind Teilnahmenachweise für Praktika, Gelände­kurstage sowie Übungen und Seminare. Im einzelnen sind diese Lehrveranstaltungen in der Studienordnung für den Diplomstudiengang Geographie aufgeführt.

( 4) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuẞ.

§ 8

Ergebnis der Diplom- Vorprüfung, Gesamt­

note

Bei der Berechnung der Gesamtnote für die Diplom­Vorprüfung werden die Noten der einzelnen Prüfungsfä­cher wie folgt gewichtet: das Hauptfach Geographie dop­pelt, das Nebenfach bzw. die beiden Nebenfächer ein­fach.

§ 9

Wiederholung der Diplom- Vorprüfung

Eine Fachprüfung oder Teilprüfung, die nicht mindestens mit" ausreichend" bewertet wurde, kann bis zu zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Fach- oder Teilprüfung ist nicht zulässig.

§ 10

Formen der Diplomprüfung

( 1) Die Diplomprüfung im Fach Geographie besteht aus der Diplomarbeit sowie den Fachprüfungen im Hauptfach Geographie und im Nebenfach bzw. in den zwei Neben­fächern. Ein Vorziehen der Fachprüfungen im Hauptfach Geographie als studienbegleitende Fachprüfungen im Sinne von§ 22 RPO ist nicht möglich.

( 2) Im Hauptfach Geographie werden zwei mündliche Prüfungen im Diplom absolviert. Sie werden in den Be­reichen Allgemeine und Regionale Geographie mit einer Dauer von etwa 60 Minuten und im Bereich Angewandte Geographie mit einer Dauer von etwa 30 Minuten durch­geführt. Bei der Notenfestsetzung für die mündlichen Prüfungen wird die Prüfung zur Allgemeinen und Regio­nalen Geographie doppelt gewichtet. In den Nebenfä­chern sind Form und Dauer der Diplomprüfungen in den Anlagen 1 bis 10 geregelt. Die Bedingungen für die nicht aufgeführten Nebenfächer werden durch den zuständigen

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