§ 5 Mündliche Prüfungen
Die Dauer der mündlichen Prüfungen ist in§ 6 Abs. 2 und in§ 10 Abs. 3 geregelt. Im übrigen gilt§ 11 RPO.
§ 6 Ziel, Umfang und Formen der DiplomVorprüfung
( 1) Die Diplom- Vorprüfung wird am Ende der Lehrveranstaltungen des Grundstudiums durchgeführt. Sie findet in der Regel am Ende der Vorlesungszeit des vierten Semesters statt. Eine vorgezogene Fachprüfung ist nur statthaft, wenn die Lehrinhalte des Prüfungsfaches nach Maßgabe der Studienordnung für das Fach DiplomGeographie in vollem Umfang nachgewiesen sind.
( 2) Die Diplom- Vorprüfung besteht im Hauptfach Geographie aus drei mündlichen Prüfungen: in den Bereichen Anthropogeographie und Physische Geographie von jeweils etwa 40 Minuten Dauer und im Bereich Geoinformatik mit einer Dauer von etwa 30 Minuten. Bei der Notenfestsetzung werden die Prüfungen zur Anthropogeographie und zur Physischen Geographie doppelt, die Prüfung zur Geoinformatik einfach gewichtet. Für die Nebenfächer sind Form und Dauer der DiplomVorprüfung in den Anlagen 1 bis 10 geregelt. Die Bedingungen für die nicht aufgeführten Nebenfächer werden durch den zuständigen Prüfungsausschuß in Absprache. mit diesen Nebenfächern festgelegt.
§ 7
Antrag auf Zulassung zur DiplomVorprüfung
( 1) Der Antrag auf Zulassung zur Diplom- Vorprüfung ist schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen:
2.
3.
4.
Der Nachweis der Immatrikulation an der Universität Potsdam im Studiengang Diplom- Geographie, Leistungsnachweise gemäß Absatz 2 über die erfolgreiche Teilnahme und dabei erbrachte Mindestleistungen für bestimmte Lehrveranstaltungen und andere Studiennachweise gemäß Absatz 3, die nach Maßgabe der Studienordnung im Fach Geographie als ordnungsgemäßes Studium gelten,
eine Erklärung des Kandidaten, daß ihm die Rahmenprüfungsordnung der Universität Potsdam und die besonderen Prüfungsbestimmungen des Diplomstudienganges Geographie bekannt sind, eine Erklärung, ob er bereits eine DiplomVorprüfung in demselben Fach an einer anderen Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet.
( 2) Leistungsscheine für die Diplom- Vorprüfung sind von folgenden Lehrveranstaltungen vorzulegen( Anzahl in Klammern):
Unterseminar Anthropogeographie( 1)
Mittelseminar zur Anthropogeographie I( Sozial- und Kulturgeographie)( 1)
-
-
Mittelseminar zur Anthropogeographie ( Wirtschaftsgeographie)( 1)
Mittelseminar zur Landschaftsökologie( 1)
II
Mittelseminar zur Bodengeographie oder Geomorphologie( 1)
Mittelseminar zur Hydrographie oder Klimatologie oder Biogeographie oder Geologie( 1) Übung aus dem Bereich der Geoinformatik( 1) Leistungsscheine im Nebenfach( siehe Anlagen 1 bis 10) bzw. in den zwei Nebenfächern. Die Bedingungen für die nicht aufgeführten Nebenfächer werden durch den zuständigen Prüfungsausschuß in Absprache mit diesen Nebenfächern festgelegt.
( 3) Weitere Nachweise über ein ordnungsgemäßes Studium sind Teilnahmenachweise für Praktika, Geländekurstage sowie Übungen und Seminare. Im einzelnen sind diese Lehrveranstaltungen in der Studienordnung für den Diplomstudiengang Geographie aufgeführt.
( 4) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuẞ.
§ 8
Ergebnis der Diplom- Vorprüfung, Gesamt
note
Bei der Berechnung der Gesamtnote für die DiplomVorprüfung werden die Noten der einzelnen Prüfungsfächer wie folgt gewichtet: das Hauptfach Geographie doppelt, das Nebenfach bzw. die beiden Nebenfächer einfach.
§ 9
Wiederholung der Diplom- Vorprüfung
Eine Fachprüfung oder Teilprüfung, die nicht mindestens mit" ausreichend" bewertet wurde, kann bis zu zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Fach- oder Teilprüfung ist nicht zulässig.
§ 10
Formen der Diplomprüfung
( 1) Die Diplomprüfung im Fach Geographie besteht aus der Diplomarbeit sowie den Fachprüfungen im Hauptfach Geographie und im Nebenfach bzw. in den zwei Nebenfächern. Ein Vorziehen der Fachprüfungen im Hauptfach Geographie als studienbegleitende Fachprüfungen im Sinne von§ 22 RPO ist nicht möglich.
( 2) Im Hauptfach Geographie werden zwei mündliche Prüfungen im Diplom absolviert. Sie werden in den Bereichen Allgemeine und Regionale Geographie mit einer Dauer von etwa 60 Minuten und im Bereich Angewandte Geographie mit einer Dauer von etwa 30 Minuten durchgeführt. Bei der Notenfestsetzung für die mündlichen Prüfungen wird die Prüfung zur Allgemeinen und Regionalen Geographie doppelt gewichtet. In den Nebenfächern sind Form und Dauer der Diplomprüfungen in den Anlagen 1 bis 10 geregelt. Die Bedingungen für die nicht aufgeführten Nebenfächer werden durch den zuständigen
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