Heft 
(1996) 12
Seite
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Prüfungsausschuß in Absprache mit diesen Nebenfächern festgelegt.

§ 11 Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung

( 1) Der Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung ist schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen: 1. Der Nachweis der Immatrikulation an der Universität Potsdam im Studiengang Diplom- Geographie,

2. der Nachweis darüber, daß die Diplom- Vorprüfung im Studiengang Geographie erfolgreich abgelegt wurde,

3. Leistungsnachweise gemäß Absatz 2 über die erfolg­reiche Teilnahme und dabei erbrachte Mindestlei­stungen für bestimmte Lehrveranstaltungen und ande­re Studiennachweise gemäß Absatz 3, die nach Maß­gabe der Studienordnung im Fach Geographie gelten, 4. der Nachweis über die Teilnahme an einem außeruni­versitären Berufspraktikum(§ 3 Abs. 5),

5. eine Erklärung des Kandidaten, daß ihm die Rahmen­prüfungsordnung der Universität Potsdam und die be­sonderen Prüfungsbestimmungen des Studienganges Diplom- Geographie bekannt sind,

6. eine Erklärung darüber, ob er bereits eine Diplomprü­fung in demselben Studiengang an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungs­bereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet,

7. der Antrag auf Ausgabe eines Themas für die Diplo­marbeit.

( 2) Leistungsscheine für die Diplomprüfung sind von folgenden Lehrveranstaltungen vorzulegen( Anzahl je­weils in Klammern):

Oberseminar zur Anthropogeographie( 1)

Seminar zur Landes- und Regionalplanung( 1) Projektseminar zur Anthropogeographie( 1) Übung aus dem Bereich Geoinformatik( 1) Leistungsscheine im Nebenfach( siehe Anlagen 1 bis 10) bzw. in den zwei Nebenfächern. Die Bedingun­gen für die nicht aufgeführten Nebenfächer werden durch den zuständigen Prüfungsausschuß in Abspra­che mit diesen Nebenfächern festgelegt.

( 3) Andere Nachweise für ein ordnungsgemäßes Studi­um sind Teilnahmenachweise für Praktika, Gelände­kurstage sowie Übungen und Seminare. Im einzelnen sind diese Lehrveranstaltungen in der Studienordnung für den Diplomstudiengang Geographie aufgeführt.

( 4) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuẞ.

§ 12

Diplomarbeit

( 1) Die Ausgabe des Themas erfolgt über den Prüfer durch das Prüfungsamt. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkundig gemacht. Die Bearbeitungszeit für die

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Diplomarbeit beträgt sechs Monate. Eine Verlängerung um einen Monat kann aus triftigen Gründen vom Kandi­daten schriftlich beantragt werden. Das muß mindestens sechs Wochen vor Ablauf der Abgabefrist erfolgen. Über die Verlängerung entscheidet der zuständige Prüfungs­ausschuß nach Rücksprache mit dem Betreuer. Die Frist für die Bearbeitung läuft vom Tage der Ausgabe des Themas beim Prüfungsamt an. Sie wird durch die Abga­be der Diplomarbeit beim Prüfungsamt oder bei der Poststelle der Universität gewahrt.

( 2) Die Diplomarbeit ist möglichst mit Maschine ge­schrieben und gebunden in drei Exemplaren vorzulegen. Sie ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen. Die Passagen der Arbeit, die fremden Wer­ken wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Die Ar­beit soll 100 Seiten DIN A 4( Text, ohne Anlagen) nicht überschreiten. Am Schluß der Arbeit hat der Kandidat zu versichern, daß er sie selbständig verfaßt sowie keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat.

§ 13 Ergebnis der Diplomprüfung, Gesamtnote

Sind die Fachprüfungen bestanden, so wird aus allen Fachnoten und der Note der Diplomarbeit die Gesamtno­te gebildet. Dabei werden die Diplomarbeit doppelt, die Fachnote Geographie doppelt und die Fachnote des Ne­benfachs bzw. der Nebenfächer einfach gewichtet.

§ 14

Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröf­fentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Anlage 1 der Diplomprüfungsordnung Geographie: BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE als Nebenfach

im Diplomstudiengang Geographie

§ 1 Diplom- Vorprüfung

( 1) Voraussetzung für die Zulassung zur Diplom­Vorprüfung sind neben dem Besuch der notwendigen Lehrveranstaltungen, die in der Studienordnung genannt sind, ein Leistungsschein in Buchhaltung und ein Teil­nahmeschein der Vorlesung Einführung in die Volkwirt­schaftslehre.

( 2) Die Diplom- Vorprüfung erfolgt in Form von zwei Klausuren von jeweils zwei Stunden Dauer, die getrennt voneinander stattfinden und bei der Notenfestsetzung gleichwertig berücksichtigt werden. Die erste Klausur umfaßt den Stoff der Lehrveranstaltungen Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, Marketing I, Jahresabschluß I und Produktion. Die zweite Klausur umfaßt den Stoff