Prüfungsausschuß in Absprache mit diesen Nebenfächern festgelegt.
§ 11 Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung
( 1) Der Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung ist schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen: 1. Der Nachweis der Immatrikulation an der Universität Potsdam im Studiengang Diplom- Geographie,
2. der Nachweis darüber, daß die Diplom- Vorprüfung im Studiengang Geographie erfolgreich abgelegt wurde,
3. Leistungsnachweise gemäß Absatz 2 über die erfolgreiche Teilnahme und dabei erbrachte Mindestleistungen für bestimmte Lehrveranstaltungen und andere Studiennachweise gemäß Absatz 3, die nach Maßgabe der Studienordnung im Fach Geographie gelten, 4. der Nachweis über die Teilnahme an einem außeruniversitären Berufspraktikum(§ 3 Abs. 5),
5. eine Erklärung des Kandidaten, daß ihm die Rahmenprüfungsordnung der Universität Potsdam und die besonderen Prüfungsbestimmungen des Studienganges Diplom- Geographie bekannt sind,
6. eine Erklärung darüber, ob er bereits eine Diplomprüfung in demselben Studiengang an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet,
7. der Antrag auf Ausgabe eines Themas für die Diplomarbeit.
( 2) Leistungsscheine für die Diplomprüfung sind von folgenden Lehrveranstaltungen vorzulegen( Anzahl jeweils in Klammern):
Oberseminar zur Anthropogeographie( 1)
Seminar zur Landes- und Regionalplanung( 1) Projektseminar zur Anthropogeographie( 1) Übung aus dem Bereich Geoinformatik( 1) Leistungsscheine im Nebenfach( siehe Anlagen 1 bis 10) bzw. in den zwei Nebenfächern. Die Bedingungen für die nicht aufgeführten Nebenfächer werden durch den zuständigen Prüfungsausschuß in Absprache mit diesen Nebenfächern festgelegt.
( 3) Andere Nachweise für ein ordnungsgemäßes Studium sind Teilnahmenachweise für Praktika, Geländekurstage sowie Übungen und Seminare. Im einzelnen sind diese Lehrveranstaltungen in der Studienordnung für den Diplomstudiengang Geographie aufgeführt.
( 4) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuẞ.
§ 12
Diplomarbeit
( 1) Die Ausgabe des Themas erfolgt über den Prüfer durch das Prüfungsamt. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkundig gemacht. Die Bearbeitungszeit für die
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Diplomarbeit beträgt sechs Monate. Eine Verlängerung um einen Monat kann aus triftigen Gründen vom Kandidaten schriftlich beantragt werden. Das muß mindestens sechs Wochen vor Ablauf der Abgabefrist erfolgen. Über die Verlängerung entscheidet der zuständige Prüfungsausschuß nach Rücksprache mit dem Betreuer. Die Frist für die Bearbeitung läuft vom Tage der Ausgabe des Themas beim Prüfungsamt an. Sie wird durch die Abgabe der Diplomarbeit beim Prüfungsamt oder bei der Poststelle der Universität gewahrt.
( 2) Die Diplomarbeit ist möglichst mit Maschine geschrieben und gebunden in drei Exemplaren vorzulegen. Sie ist mit Seitenzahlen, einem Inhaltsverzeichnis und einem Verzeichnis der benutzten Quellen und Hilfsmittel zu versehen. Die Passagen der Arbeit, die fremden Werken wörtlich oder sinngemäß entnommen sind, müssen unter Angabe der Quellen gekennzeichnet sein. Die Arbeit soll 100 Seiten DIN A 4( Text, ohne Anlagen) nicht überschreiten. Am Schluß der Arbeit hat der Kandidat zu versichern, daß er sie selbständig verfaßt sowie keine anderen Quellen und Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat.
§ 13 Ergebnis der Diplomprüfung, Gesamtnote
Sind die Fachprüfungen bestanden, so wird aus allen Fachnoten und der Note der Diplomarbeit die Gesamtnote gebildet. Dabei werden die Diplomarbeit doppelt, die Fachnote Geographie doppelt und die Fachnote des Nebenfachs bzw. der Nebenfächer einfach gewichtet.
§ 14
Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Anlage 1 der Diplomprüfungsordnung Geographie: BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE als Nebenfach
im Diplomstudiengang Geographie
§ 1 Diplom- Vorprüfung
( 1) Voraussetzung für die Zulassung zur DiplomVorprüfung sind neben dem Besuch der notwendigen Lehrveranstaltungen, die in der Studienordnung genannt sind, ein Leistungsschein in Buchhaltung und ein Teilnahmeschein der Vorlesung Einführung in die Volkwirtschaftslehre.
( 2) Die Diplom- Vorprüfung erfolgt in Form von zwei Klausuren von jeweils zwei Stunden Dauer, die getrennt voneinander stattfinden und bei der Notenfestsetzung gleichwertig berücksichtigt werden. Die erste Klausur umfaßt den Stoff der Lehrveranstaltungen Einführung in die Betriebswirtschaftslehre, Marketing I, Jahresabschluß I und Produktion. Die zweite Klausur umfaßt den Stoff