Heft 
(1996) 12
Seite
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der Lehrveranstaltungen Finanzierung I, Kosten- und Leistungsrechnung I, Investitionsrechnung und Organi­sation I.

§ 2 Diplomprüfung

( 1) Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung ist neben dem Besuch der notwendigen Lehrveranstal­tungen, die in der Studienordnung genannt sind, ein Übungs- oder Seminarschein des im Hauptstudium ge­wählten Faches. Der Übungs- oder Seminarschein muß mindestens zwei mit" ausreichend" oder besser bewertete schriftliche Leistungen bescheinigen, wobei eine Klau­surarbeit über drei Zeitstunden als zwei Leistungen gilt.

( 2) Die Diplomprüfung erfolgt in Form einer vierstündi­gen Klausur und einer mündlichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer. Gegenstand der Prüfung ist das im Um­fang von 16 SWS gewählte Fach aus dem Angebot des Hauptstudiums der Betriebswirtschaftslehre. Der Gegen­stand der Klausur darf nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein. Klausur und mündliche Prüfung werden bei der Notenfestsetzung im Verhältnis 3: 2 rechnerisch be­rücksichtigt.

Anlage 2 der Diplomprüfungsordnung Geographie: INFORMATIK als Nebenfach im Diplomstudiengang Geographie

§ 1 Diplom- Vorprüfung

( 1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplom­Vorprüfung ist neben dem Besuch der notwendigen Lehrveranstaltungen, die in der Studienordnung genannt sind, je ein Leistungsschein in den folgenden Lehrgebie­

ten:

Mathematik für Informatiker I, Mathematik für Informatiker II,

- Informatik I( Grundlagen der Softwareentwick­lung),

- Informatik II( Dateien und Datenbanken).

( 2) Die Diplom- Vorprüfung erfolgt in Form einer mündlichen Prüfung von 30 bis 40 Minuten Dauer. Sie umfaßt den Stoff der Lehrgebiete Informatik I und II.

§ 2 Diplomprüfung

( 1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplomprü­fung ist neben dem Besuch der notwendigen Lehrveran­staltungen, die in der Studienordnung genannt sind, je ein Leistungsschein in drei der folgenden Lehrgebiete:

- Relationale Datenbanken und Informationssysteme - Rechnerarchitektur und Rechnernetze

- Geoinformationssysteme und

- Bildverarbeitung.

Außerdem ist ein Projektpraktikum zu absolvieren.

( 2) Die Diplomprüfung erfolgt in Form einer mündlichen Prüfung von 30 bis 40 Minuten Dauer. Inhalt der Prüfung ist die Verteidigung des Beleges des Projektpraktikums.

Anlage 3 der Diplomprüfungsordnung Geographie: ÖFFENTLICHES RECHT als Nebenfach im Diplom­studiengang Geographie

§ 1 Diplom- Vorprüfung

( 1) Voraussetzung für die Zulassung zur Diplom- Vor­prüfung sind neben dem Besuch der notwendigen Lehr­veranstaltungen, die in der Studienordnung genannt sind, die Bescheinigung über die Teilnahme an der Arbeitsge­meinschaft zu den Vorlesungen Staatsrecht I und II.

( 2) Die Diplom- Vorprüfung erfolgt in Form einer Klau­sur von vier Stunden Dauer in den Übungen im Öffentli­chen Recht für Anfänger.

§ 2 Diplomprüfung

( 1) Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung ist der Besuch der Lehrveranstaltungen, die in der Stu­dienordnung genannt sind.

( 2) Die Diplomprüfung erfolgt in Form einer vierstündi­gen Klausur in den Übungen im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene.

Anlage 4 der Diplomprüfungsordnung Geographie: POLITIKWISSENSCHAFT als Nebenfach im Di­

plomstudiengang Geographie

( hier: Politikwissenschaft im Umfang von 40 SWS)

§1 Diplom- Vorprüfung

( 1) Voraussetzung für die Zulassung zur Diplom­Vorprüfung sind neben dem Besuch der notwendigen Lehrveranstaltungen, die in der Studienordnung genannt .sind, insgesamt drei Leistungsnachweise aus den folgen­den Teilgebieten:

a) Politische Theorie und Politische Philosophie b) Das Politische System der Bundesrepublik Deutschland

c) Internationale Beziehungen oder Vergleich politischer Systeme.

Die Leistungsnachweise setzen wenigstens je eine schriftliche Arbeit voraus, die mindestens mit" aus­reichend" bewertet wurde. Schriftliche Arbeiten können in folgenden Formen erbracht werden:

a) einer Klausur oder

b) einer Hausarbeit bzw. eines ausgearbeiteten Referats.

( 2) Die Diplom- Vorprüfung erfolgt in Form einer münd­lichen Prüfung von etwa 30 Minuten Dauer, die sich auf eines der folgenden Teilgebiete bezieht:

a) Politische Theorie und Politische Philosophie b) Das Politische System der Bundesrepublik Deutschland

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