Heft 
(1996) 12
Seite
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c) Internationale Beziehungen oder Vergleich

politischer Systeme.

Das Prüfungsteilgebiet ist vom Kandidaten zu wählen.

§ 2 Diplomprüfung

( 1) Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung sind neben dem Besuch der notwendigen Lehrveranstal­tungen, die in der Studienordnung genannt sind, zwei Leistungsnachweise in Lehrveranstaltungen des Haupt­studiums aus unterschiedlichen Teilgebieten. Die Lei­stungsnachweise setzen wenigstens je eine schriftliche Arbeit voraus, die mindestens mit" ausreichend" bewertet wurde. Schriftliche Arbeiten können in folgenden For­men erbracht werden:

a) einer Klausur oder

b) einer Hausarbeit bzw. eines ausgearbeiteten Referats.

( 2) Die Diplomprüfung erfolgt in Form einer Klausur von vier Stunden Dauer und zwei mündlichen Prüfungen von jeweils 15 Minuten Dauer. Gegenstand der Diplomprü­fung sind drei der folgenden Teilgebiete:

a) Politische Theorie und Politische Philosophie b) Das Politische System der Bundesrepublik

Deutschland

c) Internationale Beziehungen und d) Vergleich politischer Systeme e) Organisation und Verwaltung.

Vom Kandidaten sind drei Prüfungsteilgebiete zu wäh­len. In der Klausur wird nach freier Wahl des Kandidaten eines der gewählten Teilgebiete geprüft. In den beiden mündlichen Prüfungen werden die beiden verbleibenden Teilgebiete geprüft. Aus den Noten der Klausur und der mündlichen Prüfungen wird eine Gesamtnote gebildet, wobei die Noten wie folgt in die Gesamtnote eingehen:

a) die Note der Klausur mit 40% der Gesamtnote, b) die Noten der mündlichen Prüfungen mit 60%, in welche jede mündliche Prüfung mit 30% einfließt.

Anlage 5 der Diplomprüfungsordnung Geographie: SOZIOLOGIE als Nebenfach im Diplomstudiengang Geographie

( hier: Soziologie im Umfang von 40 SWS)

§ 1 Diplom- Vorprüfung

( 1) Voraussetzung für die Zulassung zur Diplom­Vorprüfung sind neben dem Besuch der notwendigen Lehrveranstaltungen, die in der Studienordnung genannt sind, insgesamt drei Nachweise, und zwar je ein Lei­stungsnachweis in den Teilgebieten

a) Handeln und Institution sowie

b) Methoden der empirischen Sozialforschung und ein Teilnahmenachweis Einführung in die Soziolo­gie. Die Leistungsnachweise setzen wenigstens je eine schriftliche Arbeit voraus, die mindestens mit " ausreichend" bewertet wurde. Schriftliche Arbeiten können in Form einer Klausur oder einer Hausarbeit bzw. eines ausgearbeiteten Referates erbracht werden.

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( 2) Die Diplom- Vorprüfung erfolgt in Form einer Klau­sur von drei Stunden Dauer und einer mündlichen Prü­fung von etwa 20 Minuten Dauer. In der Klausur, die vor der mündlichen Prüfung geschrieben wird, erfolgt die Prüfung des Teilgebiets Sozialstrukturanalyse. In der mündlichen Prüfung wird das Teilgebiet Theoretische Soziologie und Theoriegeschichte geprüft. Aus den No­ten der Klausur und der mündlichen Prüfung wird die Gesamtnote für die Diplom- Vorprüfung im Nebenfach Soziologie gebildet, wobei die Noten wie folgt in die Gesamtnote eingehen:

a) die Note der Klausur mit 50% der Gesamtnote, b) die Note der mündlichen Prüfung mit 50% der Gesamtnote.

§ 2 Diplomprüfung

( 1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplomprü­fung sind neben dem Besuch der notwendigen Lehrver­anstaltungen, die in der Studienordnung genannt sind, zwei Leistungsscheine in Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums aus den Teilgebieten

a) Theoretische Soziologie und Theoriegeschichte oder Handeln und Institution sowie b) einer speziellen Soziologie.

Die Leistungsnachweise setzen wenigstens je eine schriftliche Arbeit voraus, die mindestens mit " ausreichend" bewertet wurde. Schriftliche Arbeiten können in Form einer Klausur oder einer Hausarbeit bzw. eines ausgearbeiteten Referates erbracht werden.

( 2) Die Diplomprüfung besteht aus zwei Fachprüfungen in zwei der folgenden Teilgebiete nach Wahl des Kandi­daten:

a) Theoretische Soziologie und Theoriegeschichte b) Handeln und Institution

c) einer speziellen Soziologie.

Jede der Fachprüfungen besteht aus einer mündlichen Prüfung und einer Klausur. In der Klausur wird nach freier Wahl des Kandidaten ein Teilgebiet geprüft. In der mündlichen Prüfung wird ein weiteres Teilgebiet nach Wahl des Kandidaten geprüft. Für die Klausur wird eine Bearbeitungszeit von vier Stunden eingeräumt. Der Kandidat erhält drei Themen zur Auswahl, von denen er eines zu bearbeiten hat. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf etwa 30 Minuten. Aus den Noten der einzelnen Fachprüfungen wird die Gesamtnote für das Nebenfach Soziologie gebildet, wobei die Noten wie folgt in die Gesamtnote eingehen:

a) die Note der Klausur mit 50% der Gesamtnote, b) die Note der mündlichen Fachprüfung mit 50% der Gesamtnote.

Anlage 6 der Diplomprüfungsordnung Geographie: VOLKWIRTSCHAFTSLEHRE als Nebenfach im

Diplomstudiengang Geographie

§ 1 Diplom- Vorprüfung

( 1) Voraussetzung für die Zulassung zur Diplom­Vorprüfung sind neben dem Besuch der notwendigen