Anlage 9 der Diplomprüfungsordnung Geographie:
SOZIAL- UND ORGANISATIONSPSYCHOLOGIE als Nebenfach im Diplomstudiengang Geographie
§ 1 Diplom- Vorprüfung
( 1) Voraussetzung für die Zulassung zur DiplomVorprüfung ist neben dem Besuch der Vorlesung Sozialpsychologie I und II ein Leistungsnachweis über den erfolgreichen Besuch eines Seminars aus dem Lehrangebot der Abteilung Sozialpsychologie der Universität Potsdam.
( 2) Die Diplom- Vorprüfung erfolgt in Form einer vierstündigen Klausur zum Lehrinhalt der Vorlesung Sozialpsychologie I und II.
§ 2 Diplomprüfung
( 1) Voraussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung ist neben dem Besuch der Vorlesung Organisationspsychologie- Arbeitspsychologie II oder der Vorlesung Arbeitspsychologie I und dem Besuch zweier Seminare aus dem Lehrangebot der Abteilung Arbeits- und Organisationspsychologie der Universität Potsdam ein Leistungsnachweis über den erfolgreichen Besuch eines dieser Seminare.
( 2) Die Diplomprüfung erfolgt in Form einer vierstündigen Klausur, die sich auf das Lehrangebot der Abteilung Sozialpsychologie oder der Abteilung Arbeits- und Organisationspsychologie bezieht. Die Klausur muß sich auf das Lehrangebot derjenigen Abteilung beziehen, in der der Leistungsnachweis erbracht worden ist.
( 2) Die Diplom- Vorprüfung erfolgt in Form einer mündlichen Prüfung von etwa 20 Minuten Dauer in einem der folgenden Teilgebiete nach Wahl des Kandidaten bzw. der Kandidatin:
a) Theoretische Soziologie
b) Handeln und Institution c) eine spezielle Soziologie.
§ 2 Diplomprüfung
( 1) Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplomprüfung ist neben dem Besuch der notwendigen Lehrveranstaltungen, die in der Studienordnung genannt sind, ein Leistungsnachweis in in einer Lehrveranstaltung des Hauptstudiums, die sich auf ein Teilgebiet der Soziologie nach Wahl des Kandidaten bzw der Kandidatin erstreckt. Der Leistungsnachweis setzt eine schriftliche Arbeit voraus, die mindestens mit" ausreichend" bewertet wurde. Die schriftliche Arbeit kann in Form einer Klausur oder einer Hausarbeit bzw. eines ausgearbeiteten Referats erbracht werden.
( 2) Die Diplomprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von etwa 20 Minuten Dauer in einem der folgenden Teilgebiete nach Wahl des Kandidaten bzw. der Kandidatin:
a) Theoretische Soziologie und Theoriegeschichte b) Handeln und Institution
c) eine spezielle Soziologie.
Das Teilgebiet darf nicht bereits als Teilgebiet in der Diplom- Vorprüfung geprüft worden sein.
Studienordnung für die
Lehramtsstudiengänge im Fach Physik an der Universität Potsdam
Vom 21. März 1996
Anlage 10 der Diplomprüfungsordnung Geographie:
SOZIOLOGIE als Nebenfach im Diplomstudiengang Geographie
( hier: Soziologie im Umfang von 20 SWS)
§ 1 Diplom- Vorprüfung
( 1) Voraussetzungen für die Zulassung zur DiplomVorprüfung sind neben dem Besuch der notwendigen Lehrveranstaltungen, die in der Studienordnung genannt sind, insgesamt zwei Nachweise, und zwar je ein Leistungsnachweis in den Teilgebieten
a) Theoretische Soziologie und Theoriegeschichte oder Handeln und Institution sowie
b) eine spezielle Soziologie.
Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der MathematischNaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam am 21. März 1996 die folgende Studienordnung erlassen. Diese Ordnung wurde vom Senat der Universität Potsdam am 27. Juni 1996 bestätigt.
Inhaltsverzeichnis
§ 1
Geltungsbereich
§ 2
Ausbildungsziele
Die Leistungsnachweise setzen wenigstens je eine schriftliche Arbeit die voraus,
§ 3
Zulassungsvoraussetzungen und Studienbeginn
mindestens mit
§ 4
Lehrformen
" ausreichend" bewertet wurde. Schriftliche Arbeiten können in Form einer Klausur oder einer Hausarbeit bzw. eines ausgearbeiteten Referats erbracht werden.
§ 5
Zeitliche Gliederung des Studiums
1
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde neben der männlichen nicht auch die weibliche Form der Funktionsbezeichnung aufgeführt. Gemeint sind jedoch in allen Fällen immer sowohl Frauen als auch Männer.
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