Heft 
(1996) 12
Seite
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§ 8

ESS S SS

§ 6

§ 7

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§ 9

§ 10

§ 11

Leistungsnachweise

Studienablauf und Studienfachberatung Lehrveranstaltungen

Lehrstoff, Leistungsnachweise und Prüfungs­schwerpunkte im Grundstudium

Lehrstoff, Leistungsnachweise im Hauptstudium Inkrafttreten

§ 3

Zulassungsbedingungen und Studienbeginn

Für die Aufnahme des Studiums der Physik ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluß notwendig. Ein Abiturabschluß in Physik und gute Grundkenntnisse in Mathematik sowie der englischen Sprache begünstigen ein erfolgreiches Studium der Physik.

§ 1

Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg ( BbgHG) vom 24. Juni 1991, der Lehramtsprüfungs­ordnung( LPO) vom 14. Juni 1994 und der Zwischenprü­fungsordnung für Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam vom 5. Mai 1994 Ziele, Inhalt und Aufbau des Studiums des Faches Physik in den Lehramtsstudiengängen Physik.

§2

Ausbildungsziele

( 1) Es werden folgende Lehramtsstudiengänge mit Physik als erstes oder zweites Fach angeboten:

-

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-

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Lehramt für die Primarstufe( P)

Lehramt für die Sekundarstufe I( SI) Lehramt für die Sekundarstufe II( SII) stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstu­fe I/ Primarstufe( SI/ P)

stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe II/ Sekundarstufe I( SII/ SI)

Sie schließen mit der Ersten Staatsprüfung vor dem Landesprüfungsamt ab.

( 2) Die Lehramtsstudiengänge sind an den Erfordernissen des Unterrichtsfaches Physik orientiert und tragen zum Erwerb der Befähigung für ein Lehramt an Schulen bei.

( 3) Durch das Studium werden Kenntnisse und Fähigkeiten in der Physik und ihrer Didaktik erworben, die in einem Lehramt für die Ausübung des Lehrerberufs erforderlich sind.

( 4) Die Ausbildung in Physik ist an den Qualifikationsan­forderungen des jeweiligen Lehramtes orientiert. Das Studium der Physik soll den Studenten die Kenntnis der grundlegenden Begriffe und Gesetze der Physik vermitteln und sie mit den experimentellen und theoretischen Methoden der Physik vertraut machen. Das Studium soll ihn lehren, physikalische Sachverhalte darzustellen, wissenschaftliche Fragestellungen kritisch einzuordnen und moderne experimentelle oder theoretische Arbeitsmetho­den optimal einzusetzen.

( 5) Mathematische Methoden sind unerläßliche Hilfsmittel zur Bearbeitung physikalischer Zusammenhänge. Deshalb nimmt die Mathematikausbildung im Physikstudium einen breiten Raum ein. Sie soll den Studenten mit für die Physik notwendigen Methoden der Mathematik bekanntmachen und ihn in deren Anwendung befähigen.

§ 4

Lehrformen

( 1) Die Ausbildung der Studierenden erfolgt

durch Teilnahme und Mitarbeit in Lehrveranstaltungen, durch individuelle Arbeit zur Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen,

- durch eigenständige wissenschaftliche Bearbeitung von Studiengegenständen.

( 2) Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika und Kolloquien. Für die Ausbildung in Physik sind die Praktika von grundsätzlicher Bedeutung.

( 3) Vorlesungen vermitteln entweder einen Überblick über einen größeren Bereich der Physik mit seinen expe­rimentellen, theoretischen und methodischen Grundlagen oder Kenntnisse über ein spezielles Stoffgebiet und seine Forschungsprobleme. Diese letzteren Vorlesungen finden vornehmlich als wahlweise obligatorische bzw. als fakul­tative Lehrveranstaltungen statt. Die Teilnahme an Vorle­sungen ist wesentlich rezeptiv und bedarf deshalb der Nachbereitung im Selbststudium, das durch geeignete Literaturangaben unterstützt wird. Im Grundstudium überwiegen Grund- oder Überblicks vorlesungen, im Hauptstudium spezielle Vorlesungen zu wahlobliga­torischen Gebieten.

( 4) Seminare werden im Grund- und Hauptstudium angeboten. In ihnen werden exemplarisch Themenbereiche die Studierenden zur selbständigen behandelt und die Studierenden wissenschaftlichen Arbeit angeleitet. Die Studierenden beteiligen sich an der Arbeit durch Dikussionen und eigene Referate.

( 5) In Übungen wird der Stoff einer Vorlesung auf konkrete Beispiele angewendet, dabei werden spezielle Fähigkeiten und Fertigkeiten geschult.

( 6) Der Übergang zwischen Seminar und Übung ist fließend. Im Grundstudium werden die Übung oder Mischformen von Seminar und Übung überwiegen. Im Hauptstudium wird das Seminar dominieren.

( 7) Praktika dienen dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Lösung experimenteller Aufgaben, zur Veranschaulichung von Sachverhalten und zur Durchführung von Schulexperimenten.

( 8) In Kolloquien werden spezielle oder allgemeine Themen zur Vermittlung eines Überblicks vorgetragen. Den Studierenden wird im Hauptstudium die Teilnahme am Kolloquium der Physik- Institute sehr empfohlen.

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