( 9) Bei wahlobligatorischen Veranstaltungen kann aus einer Liste das spezielle Gebiet gewählt werden.
( 10) Exkursionen werden im Grund- und Hauptstudium angeboten. In ihnen werden durch den Besuch von wissenschaftlichen Instituten moderne experimentelle Methoden vorgestellt. Durch den Besuch wissenschaftlicher Museen werden Kenntnisse über die Entwicklung der Physik und Technik erworben.
( 11) In der Ausbildung zur Didaktik der Physik sind eine schulpraktische Übung, die einen Einblick in den späteren Berufseinsatz gibt und ein zusammenhängendes mehrwöchiges Schulpraktikum enthalten.
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§ 5
Zeitliche Gliederung des Studiums
( 1) Im Sinne der Einhaltung der Regelstudienzeit in Verbindung mit der effektiven Gestaltung des Physikstudiums erweist es sich als zweckmäßig, die Lehrveranstaltungen der einzelnen Teildisziplinen in einer bestimmten Reihenfolge zu besuchen, da ihre Inhalte vielfach aufeinander aufbauen.
( 2) Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Regelstudienplan( Anhang 2), nach dem auch der Stundenplan der Physik erstellt erstellt wird. Empfehlenswert bei der Studienplanung ist neben dem Stundenplan/ Vorlesungsverzeichnis das kommentierende
Vorlesungsverzeichnis der Physik.
( 3) Im Rahmen der Bestimmungen der geltenden Prüfungsund Studienordnung der Lehramtsstudiengänge im Fach Physik könnnen durch den Prüfungsausschuß Physik die Regelstudienpläne Physik neuen Ausbildungsbedingungen angepaẞt werden.
§ 6
Leistungsnachweise
( 1) Für die Zulassung zu den Prüfungen wie Zwischenprüfung und 1. Staatsprüfung in den Lehramtsstudiengängen ist eine bestimmte Anzahl von Leistungsnachweisen notwendig. Leistungsnachweise werden auf der Grundlage der Absätze 2 und 3 definiert( siehe auch§§ 9,10).
( 2) Zu jeder Vorlesung kann der Studierende einen Nachweis über erfolgreiches Studium im entsprechenden Gebiet erwerben( Schein). Die Verfahrensweise zum Erwerb des Scheines gibt der Lesende zu Beginn der Veranstaltung bekannt. Fakultative Übungen, Klausuren oder Konsultationen zur Vorlesung sind mögliche Formen zum Erwerb eines Scheines.
( 3) Die erfolgreiche Arbeit in Praktika, Übungen mit regelmäßigen Hausaufgaben/ Übungsaufgaben und Seminaren wird durch einen Praktikums-, Übungs- bzw.Seminarschein dokumentiert. Hier wird regelmäßig über ein Semester verteilt eine größere eigenständige Leistung als bei dem Schein unter Absatz 2 erbracht. Zu Beginn der Lehrveranstaltung legt der Verantwortliche die Bedingungen für den Erwerb des Scheines fest.
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§ 7
Studienablauf und Studienfachberatung
( 1) Das Lehramtsstudium Physik gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt und das Hauptstudium von 2 bis 4 Semestern je nach Lehramt, für das ein Nachweis über ordnungsgemäß erbrachtes Studium ausgestellt wird, der für die Anmeldung zur 1. Staatsprüfung benötigt wird.
( 2) Der Gesamtumfang für ein ordnungsgemäßes Studium in Physik beträgt je nach Lehramt und 1. bzw. 2. Fach 50, 60 oder 80 Semesterwochenstunden( s.§ 8), davon sind 10 von Hundert fachdidaktische Studien.
( 3) Die Zwischenprüfung besteht aus den mündlichen Teilprüfungen
Experimentalphysik,
Theoretische Physik und
Mathematische Methoden in der Physik.
Ist Mathematik das andere Fach, so wird die Teilprüfung Analysis der Zwischenprüfung im Fach Mathematik für die Teilprüfung Mathematik für Physiker der Zwischenprüfung im Fach Physik anerkannt.
( 4) Die Erste Staatsprüfung vor dem Landesprüfungsamt im Fach Physik besteht aus der schriftlichen Hausarbeit, wenn sie im Fach Physik angefertigt wird, einer Arbeit unter Aufsicht in den Studiengängen mit Primarstufe oder Sekundarstufe I oder zwei Arbeiten unter Aufsicht in den Studiengängen mit Sekundarstufe II und der mündlichen Prüfung. Die Hausarbeit ist in der Regel vor Abschluß des ordnungsgemäßen Studiums anzufertigen.
( 5) Der Antrag auf Mitteilung des Themas der Hausarbeit kann frühestens zu Beginn des vorletzten Semesters der Regelstudienzeit beim Landesprüfungsamt gestellt werden. Die Erste Staatsprüfung kann innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Regelstudienzeit abgelegt werden.
( 6) Jeder Student hat im Grund- und Hauptstudium jeweils an einer Studienfachberatung teilzunehmen. Diese unterstützt den Studenten bei der Planung bzw. Abrechnung des Studienablaufes, der Studien- und Prüfungsleistungen. Er kann dazu auch die zu Beginn eines jeden Semesters im Einschreibezeitraum angebotene Veranstaltung zur Studienfachberatung nutzen.
§ 8
Lehrveranstaltungen
( 1) Die Lehramtsstudiengänge Physik lassen sich gemäß LPO in die folgenden Gruppen ihrem Umfang entsprechend einteilen:
50 SWS: P( 1. Fach) und SI( 2. Fach) mit 6 Semester Regelstudienzeit( RZ), SI/ P( 2. Fach) 7 Semester Rz.
60 SWS: SI( 1. Fach) 6 Semester Rz, SI/ P( 1. Fach) 7 Semester Rz, SII( 2. Fach) 8 Semester Rz, SII/ I( 2. Fach) 8 Semester Rz.
80 SWS: SII( 1. Fach) und SII/ I( 1. Fach) jeweils 8 Semester Rz.
( 2) Die Lehramtsstudiengänge mit dem Fach Physik enthalten folgende Bestandteile, wenn das andere Fach