Heft 
(1996) 12
Seite
220
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Mathematik ist oder die erforderlichen Mathematikstudien

anerkannt werden können:

Grundstudium:

Studiengang

50 60 80

o/ mSII

23

23

225

225

225

.12 12

12

8 9/10 12

Experimentelle Phys.

23

Theoretische Phys.

Hauptstudium:

Didaktik der Physik

Experimentelle Phys.

3

7

15

Theoretische Physik

2

5

10

Wahlpflichtfach

2

4/3

6

Seminar

0

0

2

( 3) Sind für das Studium der Physik nicht die notwendigen Mathematikkenntnisse vorhanden, so werden im Grund­studium 9 SWS Mathematische Methoden in der Physik integriert( in 50 SWS- Studiengängen nur 7 SWS) und die Theoretische Physik auf 4 SWS reduziert. Vier SWS Theoretische Physik( im 50 SWS- Studiengang: 2 SWS) werden in das Hauptstudium verlagert. Im Hauptstudium werden die Studienanteile in Experimenteller Physik um 3 SWS und im Wahlpflichtfach um 2 SWS vermindert. In den 50 SWS- Studiengängen erfolgt lediglich eine Reduzierung um 1 SWS in Experimenteller Physik. Die genaue Verteilung ergibt sich aus den Regelstudienplänen.

( 4) Im Grundstudium wird in den Bereichen Experi­mentelle Physik und Theoretische Physik ein Überblick über die Physik vermittelt. Im Hauptstudium wird das Studium in Teilgebieten der Experimentellen Physik und der Theoretischen Physik vertieft und im Wahlpflichtfach und dem Seminar werden moderne Probleme der Physik behandelt. Einen weiteren Schwerpunkt im Hauptstudium bildet die Didaktik der Physik, die insbesondere auf die Vermittlung physikalischer Sachverhalte vorbereitet und mit den schulpraktischen Übungen einen ersten Einblick in den späteren Berufseinsatz gibt.

( 5) Durch wahlweise obligatorische Veranstaltungen kann das Hauptstudium individuell gestaltet werden. Darüber hinaus wird der fakultative Besuch weiterer Veran­staltungen empfohlen.

§ 9

Lehrstoff, Leistungsnachweise und Prü­fungsschwerpunkte im Grundstudium

( 1) Das Grundstudium Physik umfaßt in den Bereichen A) bis C) Studien der folgenden Teilgebiete:

A) Experimentelle Physik( als Kurs I- IV)

Mechanik

Wärmelehre

Elektrizität

Magnetismus Optik

Atom- und Kernphysik und das Physikalische Grundpraktikum

B) Theoretische Physik( vgl. Absatz 2)

Mechanik

-

-

-

-

-

-

Elektrodynamik

Quantentheorie I

C) Mathematische Methoden in der Physik( vgl. Absatz 2) Lineare Algebra

Analysis

( 2) Erfolgt das Studium nach§ 8 Abs. 2, so entfällt der Bereich C. Erfolgt das Studium nach§ 8 Abs. 3, so werden Elektrodynamik und Quantentheorie I aus der Theo­retischen Physik zugunsten der Mathematikstudien in das Hauptstudium verlagert, wobei im 80- SWS- Studium empfohlen wird, Quantentheorie I bereits im Grundstudium zu studieren.

( 3) Die drei notwendigen Leistungsnachweise Physik werden erbracht durch:

-

-

4 Klausuren zur Vorlesung Experimentalphysik den Praktikumsschein zum Physikalischen Grund­praktikum

1 Übungsschein zur Theoretischen Physik.

( 4) Die Schwerpunkte für die Teilprüfungen der Zwi­schenprüfung werden von den Prüfern bekanntgegeben.

§ 10

Lehrstoff, Leistungsnachweise im Hauptstu­dium

( 1) Das Hauptstudium Physik enthält je nach Studiengang in den Bereichen A bis D obligatorische bzw. wahlobli­gatorische Studien.

( 2) Der Bereich Experimentelle Physik( A) beinhaltet neben dem Physikalischen Praktikum für Fortgeschrittene wahlobligatorische Vorlesungen zu den Teilgebieten der Höheren Experimentalphysik:

Astrophysik

Atom- und Molekülphysik

Festkörperphysik

-

Kern- und Elementarteilchenphysik

Organische Festkörper

Meßtechnik

-

Photonik

( 3) Der Bereich Theoretische Physik( B) umfaßt die wahlobligatorischen Teilgebiete:

Elektrodynamik/ Wellenoptik

Mechanik II

Nichtlineare Dynamik Quantenoptik

Quantentheorie II

Relativitätstheorie

Thermodynamik/ Statistik.

Erfolgt das Studium gemäß§ 8 Abs. 3, so sind noch die obligatorischen Teilgebiete

Elektrodynamik

Quantentheorie I

zu studieren. Im 50- SWS- Studiengang kann davon ein Teilgebiet gewählt werden.

( 4) Der Bereich Didaktik der Physik( C) enthält Vorlesungen, Hauptseminare, das Praktikum Schul­

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