Heft 
(1997) 2
Seite
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( 2) Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis sind a) fachwissenschaftliche Praktika

( Veranstaltungen zur Entwicklung fachspezifi­scher Denk- und Arbeitsweisen), b) Proseminare

( Veranstaltungen zur Einführung in die Interde­bipendenzen von Arbeit, Technik, Wirtschaft, Haushalt, Umwelt und Beruf in der Regel im Umfang von 2 SWS),

c) Grundkurse

( Überblicksveranstaltungen im Grundstudium),

d) Hauptseminare

( Seminare im Hauptstudium in der Regel im Umfang von 4 SWS) und

e) Spezialkurse und Projekte sowie Blockpraktika in der fachdidaktischen Ausbildung.

( 3) Lehrveranstaltungen ohne Leistungsschein sind a) Vorlesungen

( Einführungs-, Grundlagen- und Spezialvorle­sungen),

b) Übungen

( zur Einführung in die Bezugswissenschaften oder zur Vorbereitung von Praktika, Exkursio­nen und Kursen),

c) Kolloquien

( zur Erörterung spezieller Probleme) sowie d) Exkursionen

( zur Realbegegnung).

( 4) Die Kontrolle über den erreichten Leistungsstand erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an den Lehr­veranstaltungen, in studienbegleitenden Leistungsüber­prüfungen sowie in Prüfungen beim Abschluß des Grundstudiums und des Hauptstudiums.

( 5) Bei Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

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a) Regelmäßige Teilnahme: Diese ist gewährleistet, wenn nicht mehr als zwei Lehrveranstaltungen pro Semester versäumt worden sind. Über begründete Ausnahmen entscheidet die betreffende Lehrkraft.

b) Aktive Beteiligung und Vorlage einer schriftli­chen Ausarbeitung oder eines Referats oder einer Klausur oder anderer schriftlicher, mündlicher oder gegenständlicher Nachweise gemäß§ 9 dieser Stu­dienordnung.

( 6) Die geforderten Semesterwochenstunden werden durch Belegungslisten, in denen die Themen der be­suchten Lehrveranstaltungen angegeben werden müs­sen, nachgewiesen.

§ 5 Studienfachberatung

( 1) Neben der Zentralen Studienberatung der Universi­tät Potsdam sind die Studienfachberatungen des Insti­tuts für Arbeitslehre/ Technik zu nutzen. Zu Beginn des Grund- und Hauptstudiums ist je eine Studienfachbera­tung obligatorisch.

( 2) Den Studierenden aller Semester und Studiengänge wird darüber hinaus die freiwillige Studienfachberatung empfohlen, die studienbegleitend angeboten wird. Da­für stehen der Studienberater und die Professoren in ih­ren Sprechstunden zur Verfügung.

§ 6 Studienorganisation

Die Studierenden können im Rahmen des Lehrangebots entsprechend ihren eigenen Studienschwerpunkten Lehrveranstaltungen frei auswählen, sofern keine be­sonderen Bestimmungen entgegenstehen. Während des Grundstudiums erlaubt der modulare Studienaufbau den Wechsel zum Studiengang Arbeitswissenschaft ( Technik). Entsprechend den gebildeten Schwerpunk­ten tragen sich die Studierenden während des Bele­gungszeitraums in die betreffenden Listen ein.

II. Inhalt und Aufbau des Studiums

§7 Inhalt des Studiums

( 1) Das Studium ist im wesentlichen durch sozio­technische und sozio- ökonomische Inhalte bestimmt. Von besonderer Bedeutung ist hinsichtlich der Inhalts­bestimmung die Beachtung der Einheit von Natur, Technik, Technologie, Ökonomie und Ökologie in ihrer Beziehung zum Menschen. Die Entscheidungen über die Auswahl und Anordnung von Inhalten beruhen ei­nerseits auf der Grundlage einer allgemeinen Technik­theorie, wie sie z. B. in den Ansätzen zur" Allgemeinen Technologie" vorliegen, verbunden mit den notwendi­gen mehrperspektivischen Betrachtungsweisen von Technik und Wirtschaft. Andererseits werden Inhalte der Volks- und Betriebswirtschaftswissenschaften so­wie der Ökotrophologie und der Wirtschaftspolitik vermittelt, wobei die Inhaltsauswahl vorwiegend aus der Sicht wirtschaftlicher Betroffenheit in den Hand­lungsfeldern Konsum, Arbeit und gesellschaftliche Wirtschaft vorgenommen wird. In der Fachausbildung ergeben sich somit unter anderem folgende Inhaltsbe­reiche:

-

-

- technische Systeme des Stoff-, Energie und Infor­mationsumsatzes sowie soziotechnische Systeme

bzw.

Grundlagen der Haushaltswissenschaft und Ernäh­rungslehre sowie ausgewählte Probleme der Be­triebswirtschaftslehre und Grundzüge der Volkswirt­schaftslehre.

Die Fachdidaktik befaßt sich unter anderem mit Kon­zepten einer allgemeinen technischen, ökonomischen und haushälterischen Bildung sowie mit Fragen der Auswahl und Begründung von Zielen, Inhalten, Metho­den und Medien im Unterricht sowie der Planung, Durchführung und Auswertung von Unterrichtsprozes­sen. Auf der Grundlage des Potsdamer Modells der Lehrerbildung erhalten schulpraktische Komponenten einen besonderen Stellenwert.

( 2) Das Studium umfaßt die folgenden Lehrveranstal­tungsbereiche bzw. Lehrveranstaltungen:

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