( 2) Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis sind a) fachwissenschaftliche Praktika
( Veranstaltungen zur Entwicklung fachspezifischer Denk- und Arbeitsweisen), b) Proseminare
( Veranstaltungen zur Einführung in die Interdebipendenzen von Arbeit, Technik, Wirtschaft, Haushalt, Umwelt und Beruf in der Regel im Umfang von 2 SWS),
c) Grundkurse
( Überblicksveranstaltungen im Grundstudium),
d) Hauptseminare
( Seminare im Hauptstudium in der Regel im Umfang von 4 SWS) und
e) Spezialkurse und Projekte sowie Blockpraktika in der fachdidaktischen Ausbildung.
( 3) Lehrveranstaltungen ohne Leistungsschein sind a) Vorlesungen
( Einführungs-, Grundlagen- und Spezialvorlesungen),
b) Übungen
( zur Einführung in die Bezugswissenschaften oder zur Vorbereitung von Praktika, Exkursionen und Kursen),
c) Kolloquien
( zur Erörterung spezieller Probleme) sowie d) Exkursionen
( zur Realbegegnung).
( 4) Die Kontrolle über den erreichten Leistungsstand erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, in studienbegleitenden Leistungsüberprüfungen sowie in Prüfungen beim Abschluß des Grundstudiums und des Hauptstudiums.
( 5) Bei Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
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a) Regelmäßige Teilnahme: Diese ist gewährleistet, wenn nicht mehr als zwei Lehrveranstaltungen pro Semester versäumt worden sind. Über begründete Ausnahmen entscheidet die betreffende Lehrkraft.
b) Aktive Beteiligung und Vorlage einer schriftlichen Ausarbeitung oder eines Referats oder einer Klausur oder anderer schriftlicher, mündlicher oder gegenständlicher Nachweise gemäß§ 9 dieser Studienordnung.
( 6) Die geforderten Semesterwochenstunden werden durch Belegungslisten, in denen die Themen der besuchten Lehrveranstaltungen angegeben werden müssen, nachgewiesen.
§ 5 Studienfachberatung
( 1) Neben der Zentralen Studienberatung der Universität Potsdam sind die Studienfachberatungen des Instituts für Arbeitslehre/ Technik zu nutzen. Zu Beginn des Grund- und Hauptstudiums ist je eine Studienfachberatung obligatorisch.
( 2) Den Studierenden aller Semester und Studiengänge wird darüber hinaus die freiwillige Studienfachberatung empfohlen, die studienbegleitend angeboten wird. Dafür stehen der Studienberater und die Professoren in ihren Sprechstunden zur Verfügung.
§ 6 Studienorganisation
Die Studierenden können im Rahmen des Lehrangebots entsprechend ihren eigenen Studienschwerpunkten Lehrveranstaltungen frei auswählen, sofern keine besonderen Bestimmungen entgegenstehen. Während des Grundstudiums erlaubt der modulare Studienaufbau den Wechsel zum Studiengang Arbeitswissenschaft ( Technik). Entsprechend den gebildeten Schwerpunkten tragen sich die Studierenden während des Belegungszeitraums in die betreffenden Listen ein.
II. Inhalt und Aufbau des Studiums
§7 Inhalt des Studiums
( 1) Das Studium ist im wesentlichen durch soziotechnische und sozio- ökonomische Inhalte bestimmt. Von besonderer Bedeutung ist hinsichtlich der Inhaltsbestimmung die Beachtung der Einheit von Natur, Technik, Technologie, Ökonomie und Ökologie in ihrer Beziehung zum Menschen. Die Entscheidungen über die Auswahl und Anordnung von Inhalten beruhen einerseits auf der Grundlage einer allgemeinen Techniktheorie, wie sie z. B. in den Ansätzen zur" Allgemeinen Technologie" vorliegen, verbunden mit den notwendigen mehrperspektivischen Betrachtungsweisen von Technik und Wirtschaft. Andererseits werden Inhalte der Volks- und Betriebswirtschaftswissenschaften sowie der Ökotrophologie und der Wirtschaftspolitik vermittelt, wobei die Inhaltsauswahl vorwiegend aus der Sicht wirtschaftlicher Betroffenheit in den Handlungsfeldern Konsum, Arbeit und gesellschaftliche Wirtschaft vorgenommen wird. In der Fachausbildung ergeben sich somit unter anderem folgende Inhaltsbereiche:
-
-
- technische Systeme des Stoff-, Energie und Informationsumsatzes sowie soziotechnische Systeme
bzw.
Grundlagen der Haushaltswissenschaft und Ernährungslehre sowie ausgewählte Probleme der Betriebswirtschaftslehre und Grundzüge der Volkswirtschaftslehre.
Die Fachdidaktik befaßt sich unter anderem mit Konzepten einer allgemeinen technischen, ökonomischen und haushälterischen Bildung sowie mit Fragen der Auswahl und Begründung von Zielen, Inhalten, Methoden und Medien im Unterricht sowie der Planung, Durchführung und Auswertung von Unterrichtsprozessen. Auf der Grundlage des Potsdamer Modells der Lehrerbildung erhalten schulpraktische Komponenten einen besonderen Stellenwert.
( 2) Das Studium umfaßt die folgenden Lehrveranstaltungsbereiche bzw. Lehrveranstaltungen:
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