Heft 
(1997) 2
Seite
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1. Integrative Lehrveranstaltungen

1.1 Lehrveranstaltungen zur Einführung in die Ge­genstandsbereiche der Arbeitslehre

1.2 Lehrveranstaltungen zur Verdeutlichung der Ver­änderung des Charakters der Arbeit

2.

Lehrveranstaltungen zur Fachausbildung im Ge­genstandsbereich Technik

zur

2.1 Lehrveranstaltungen Einführung in die Game Grundlagen der Theorie Technischer Systeme und Heder Allgemeinen Technologie

2.2 Lehrveranstaltungen zur Vermittlung und Vertie­fung von Themen über ausgewählte Technische Systeme und Technologien

2.3 Veranstaltungen zur Vermittlung und Festigung technisch- praktischen Könnens und adäquater

Methoden

3. Lehrveranstaltungen zur Fachausbildung im Ge­genstandsbereich Wirtschaft

3.1 Lehrveranstaltungen zur Einführung in Grundla­gen der Wirtschaftswissenschaften und Ökotro­phologie

3.2 Lehrveranstaltungen zur Einführung in Grundla­der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre sowie der Wirtschaftspolitik

gen

3.3 Lehrveranstaltungen zur Vermittlung und Vertie­fung von Themen über ausgewählte Komplexe und Zusammenhänge der Betriebs- und Volkswirt­Werschaftslehre sowie der Wirtschaftspolitik

4.

Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik

4.1 Lehrveranstaltungen zu fachdidaktischen Ansätzen und Konzepten im Lernfeld Arbeitslehre

4.2 Lehrveranstaltungen zur Planung, Gestaltung und Analyse des Unterrichts

4.3 Unterrichtspraktische Übungen und Unterrichts­praktikum

4.4 Spezialveranstaltungen zu ausgewählten Proble­men in bezug auf Ziele, Inhalte und Methoden des Unterrichts sowie zur Bewältigung schwieriger Unterrichtssituationen

4.5 Ergänzende Lehrveranstaltungen zur Gestaltung des Unterrichts im Wahlpflichtbereich sowie Übungen zu fachmethodischen Verfahren

§8 Aufbau des Studiums

A. Allgemeines

( 1) Das Studium im Fach Arbeitslehre gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium.

( 2) Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. Näheres regeln die ZwPO sowie die be­sonderen Prüfungsbestimmungen für das Fach Arbeits­lehre.

( 3) Das Hauptstudium wird durch die Erste Staatsprü­fung abgeschlossen. Näheres regelt die Lehramtsprü­fungsordnung.

B. Grund- und Hauptstudium

( 1) Das Grundstudium dient der Herausbildung einer Grundbefähigung in den Gegenstandsbereichen der Ar­beitslehre. Es umfaßt drei bzw. vier Semester. Das Grundstudium führt vor allem in die Interdependenzen von Natur, Technik, Wirtschaft, Beruf, Haushalt und Umwelt unter Berücksichtigung der Arbeit als didakti­sches Zentrum ein.

( 2) Das Hauptstudium bietet Möglichkeiten der Spe­zialisierung in den Gegenstandsbereichen Technik oder Wirtschaft.

1. Die Spezialisierung im Gegenstandsbereich Technik führt, gestützt auf eine naturwissenschaftliche und in­formationstechnische Grundbildung, in Elemente, Strukturen, Grundfunktionen und Gesetzmäßigkeiten technischer Sachverhalte und Gegenstandsbereiche ein und vermittelt Erkenntnisse über Bedingungs- und Auswirkungszusammenhänge der Technik unter öko­nomischen, sozialen, ökologischen und historischen Aspekten.

2. Die Spezialisierung im Gegenstandsbereich Wirt­schaft führt in die Grundlagen der Wirtschaft im Mi­kro- und Makrobereich ein und befähigt zur Auseinan­dersetzung mit den ökonomischen Bedingungen menschlicher Existenz und deren sozialen, politischen, rechtlichen, technischen und ethischen Dimensionen auf privater, betrieblicher, volkswirtschaftlicher und weltwirtschaftlicher Ebene.

3. Fachdidaktische Lehrveranstaltungen begleiten die fachwissenschaftliche Ausbildung und vermitteln Kenntnisse über verschiedene Modelle einer allgemei­nen technischen, ökonomischen und haushälterischen Bildung sowie über Unterrichtsverfahren im Lernfeld Arbeitslehre und dienen dem Erwerb erster Erfahrun­gen im Gestalten eines fundierten Unterrichts.

( 3) Projektstudien dienen der Anwendung, Konsolidie­rung und Erweiterung erworbenen Wissens und Kön­nens aus fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachpraktischen Studien. Die Projekte sollen disziplin­übergreifende Fragestellungen initiieren, Kooperation erfordern, gesellschaftliche Bedeutung erlangen und Kontakt zu außeruniversitären Praxisfeldern ermögli­chen. Das Resultat der Projektarbeit ist in Form eines gegenständlichen Werkes oder einer Aktion mit schul­praktischer Relevanz zu dokumentieren.

( 4) Praktika und Exkursionen sind Bestandteile des Studiums. Praktika gliedern sich in berufs- und fach­praktische Anteile.

1. Der schulpraktische Anteil wird als Unterrichtsprak­tikum von vier Wochen Dauer im Fach Arbeitslehre oder von sechs Wochen Dauer im Fach Arbeitslehre und einem weiteren Unterrichtsfach sowie in Form schulpraktischer Studien semesterbegleitend durchge­

führt.

2. Der fachpraktische Anteil besteht aus drei Kompo­

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