Anlage:
1.
1.1
1.1.1
Arbeit Beruf
Stundentafel
Studiengang" Arbeitslehre" 1. Fach: 60 SWS( 2. Fach: 50 SWS)
Integrative Lehrveranstaltungen
Arbeits-, Wirtschafts-, Technik- u. Sozialwiss. Grundlagen der Arbeitslehre
-
SWS
18( 15)
3( 3)
1.1.2
Arbeit
-
1.1.3
Arbeit
-
Technik' Wirtschaft'
3
( 2)
3
( 2)
1.1.4
-
Arbeit Haushalt
3
( 2)
1.1.5
Arbeit Umwelt
2
( 1)
1.1.6
Natur
-
1.1.7
1.2
1.2.1
Technik
Informationstechnische Grundlagen
Fachdidaktik
Einführung in die Lernfelddidaktik
4
( 4)
3
( 3)
7
( 6)
1
( 1)
1.2.2
Didaktik der Arbeitslehre
62( 52)
1.3
Projektstudium³
3( 1)
2.
Fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen
32( 28)
2.1
Spezialisierungsrichtung Technik
24( 20)
2.1.1
2.2.1.1
Einführung in die sozio- technischen Systeme Technikgeschichte
8
( 8)
4
( 4)
2.2.1.2
Arbeitswissenschaft
( 4)
2.1.2
Systeme des Stoffumsatzes
8
( 8)
2.1.2.1
Fertigungstechnik
4
( 4)
2.1.2.2
Maschinentechnik/ Kraftfahrzeugtechnik
4
( 4)
2.1.3
Systeme des Energieumsatzes'
8
( 8)
2.1.3.1
Energietechnik
4
( 4)
2.1.3.2
Elektrotechnik
( 4)
2.1.4
Systeme des Informationsumsatzes
8
( 8)
2.1.4.1
Steuerungs- und Regelungstechnik
4
( 4)
2.1.4.2
Kommunikationstechnik
4
( 4)
2.2
Spezialisierungsrichtung Wirtschaft
24
( 20)
2.2.1
Sozio- Ökonomie des Haushalts und Ökotrophologie
8
( 8)
2.2.1.1
Sozio- Ökonomie des Haushalts
4
( 4)
2.2.1.2
Ernährungslehre
4
( 4)
2.2.2
Grundzüge der Volkswirtschaftslehre
8
( 8)
2.2.2.1
Grundzüge der Vokswirtschaftslehre
6
( 6)
2.2.2.2
Regionale Wirtschaftspolitik
2
( 2)
2.2.3
2.2.3.1
2.2.3.2 2.2.4
2.2.4.1 2.2.4.2
Ausgewählte Probleme der Betriebswirtschaftslehre
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre
Marketing I, Produktion, Organisation und Personalwesen I Grundlagen der Wirtschaftspolitik
Wirtschaftspolitik
Privatrecht
8
( 8)
28862
( 2)
( 6)
( 8)
( 6)
( 2)
36
1. Das Lehrgebiet Arbeit- Technik entfällt bei Entscheidung für die Spezialisierung im Gegenstandsbereich Technik. Bei Entscheidung für die Spezialisierung im Gegenstandsbereich Wirtschaft entfällt das Lehrgebiet Arbeit- Wirtschaft.
2. Darunter fallen 2 SWS semesterbegleitende Schulpraktische Ausbildung.
3. Studierende der Spezialisierung im Gegenstandsbereich Technik wählen ein Projektthema mit wirtschaftlicher Akzentuierung. Studierende der Spezialisierung im Gegenstandsbereich Wirtschaft wählen ein Projektthema mit technischer Akzentuierung.
4. Die Lehrgebiete der Bereiche 2.1.1 bis 2.1.4 sowie die Lehrgebiete der Bereiche 2.2.1 bis 2.2.4 sind Bestandteil des Wahlpflichtbereichs. Bei Entscheidung für die Spezialisierung im Gegenstandsbereich Technik wählen die Studierenden entsprechend den geforderten Semesterwochenstunden Lehrgebiete aus mindestens drei Bereichen der Positionen 2.1.1 bis 2.1.4 im Umfang von 24 SWS ( 1. Fach) oder 20 SWS( 2. Fach) und mindestens einen Bereich der Positionen 2.2.1 bis 2.2.4 im Umfang von 8 SWS aus. Bei Entscheidung für die Spezialisierung im Gegenstandsbereich Wirtschaft wählen die Studierenden entsprechend den geforderten Semesterwochenstunden Lehrgebiete aus mindestens drei Bereichen der Positionen 2.2.1 bis 2.2.4 im Umfang von 24 SWS( 1. Fach) oder 20 SWS( 2. Fach) und mindestens einen Bereich der Positionen 2.1.1 bis 2.1.4 im Umfang von 8 SWS aus.
5. Das Lehrangebot der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät wird gegenwärtig präzisiert, so daß sich in bezug auf die Positionen 2.2.2 bis 2.2.4 Veränderungen ergeben können. Das geforderte Stundenvolumen gemäß Fußnote 4 bleibt von den Veränderungen unberührt.