§ 3 Prüfungsart und Prüfer
( 1) Die Eignungsprüfung wird im Institut für Sportwissenschaft der Universität Potsdam durchgeführt. sib ni gu
( 2) Die erforderlichen Überprüfungen werden von den beauftragten Hochschulangehörigen vorgenommen.
§ 4
Termine
( 1) Die Termine für die Eignungsprüfung sind beim Studienfachberater einzuholen. Imanda monio ni sib sbnog
( 2) Die Anmeldung erfolgt schriftlich an den Studienfachberater. Ihr sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.
§ 5
Zulassung
( 1) Zur Eignungsprüfung wird nur zugelassen, wer 1. den Nachweis über die allgemeine Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluß besitzt oder Schüler der 12. bzw. der 13. Klasse ist und sich auf die allgemeine Hochschulreife vorbereitet( eine Bescheinigung der Schule ist der Bewerbung beizufügen) und
2. ein ärztliches Attest vorlegt, das seine Sporttauglichkeit bescheinigt.
( 2) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuẞ des Instituts für Sportwissenschaft. Die Ablehnung der Zulassung ergeht schriftlich.
§ 6 Wiederholung
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( 1) Die nicht bestandene Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden.
( 2) Versäumt ein Bewerber schuldhaft den Termin der Eignungsprüfung oder bricht er sie ohne hinreichende Gründe ab, gilt sie als nicht bestanden.
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( 2) Dieser Nachweis hat Gültigkeit als besondere Einschreibungsvoraussetzung für die Dauer von zwei Jahren.
§ 9 Feststellung der sportpraktischen Eignung
( 1) Die sportpraktische Eignung ist festgestellt, wenn die Überprüfung in jeder Sportart gemäß§ 10 als bestanden bewertet wurde.
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( 2) Ist zum Haupttermin die Überprüfung in einer Sportart nicht bestanden worden, so kann sie zum Nachtermin wiederholt werden. Sind im Haupttermin die Mindestanforderungen aus zwei oder mehr Sportarten nicht erbracht worden, so ist eine Teilnahme zum Nachtermin nicht möglich.
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( 3) In Härtefällen kann auf Antrag die gesamte Eignungsprüfung im Nachtermin erfolgen. Härtefälle sind zu begründen und ein entsprechender Antrag dem Studienfachberater des Instituts für Sportwissenschaft vor dem Haupttermin einzureichen. Bei Erkrankung oder Verletzung ist dem Antrag ein ärztliches Attest beizufügen.
( 4) Verletzt sich ein Bewerber im Haupttermin der Eignungsprüfung, kann er am Nachtermin teilnehmen. Im Nachtermin sind nur die fehlenden Überprüfungen nachzuholen.
( 5) Bestandene Eignungsprüfungen an anderen wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland werden anerkannt, wenn sie den Anforderungen dieser Ordnung entsprechen.
§ 10
Leistungsanforderungen in den Sportarten
Mindestleistungen
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1. Leichtathletik
Disziplinen
Weitsprung Kugelstoẞ
Frauen 3,80 m 6,50 m( 4 kg)
Männer 5,00 m 8,75 m( 6,25 kg)()
§7 Protokoll
( 1) Über die Eignungsprüfung ist ein Protokoll zu führen, das enthalten muẞ:
1. Tag und Ort der Eignungsprüfung,
2. die Namen der Prüfer,
3. den Namen des Bewerbers,
4. die einzelnen Bewertungen und das Gesamtergebnis, 5. besondere Vorkommnisse.
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( 2) Das Protokoll ist von den Prüfern zu unterzeichnen.
§ 8 Bescheinigung und Gültigkeitsdauer
( 1) Ist die Eignungsprüfung bestanden, erhält der Bewerber eine Bescheinigung mit folgendem Wortlaut:" Der Bewerber hat die Eignungsprüfung für ein Sportstudium
Für die Bewertung wird neben der Erfüllung der Mindestnormen bei Weitsprung und Kugelstoß noch die Einschätzung der technischen Ausführung herangezogen.
2. Gerätturnen
Männer
Sprung
Pferd quer( langgestellt)- Sprunghocke
Boden
Pflichtelemente( Es darf eine Kürübung geturnt werden): Handstütz Überschlag seitwärts, Kopfstand, Felgrolle, Sprungrolle, Handstand- Rolle vorwärtsunews sid
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