Heft 
(1997) 5
Seite
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§ 3 Prüfungsart und Prüfer

( 1) Die Eignungsprüfung wird im Institut für Sportwis­senschaft der Universität Potsdam durchgeführt. sib ni gu

( 2) Die erforderlichen Überprüfungen werden von den beauftragten Hochschulangehörigen vorgenommen.

§ 4

Termine

( 1) Die Termine für die Eignungsprüfung sind beim Stu­dienfachberater einzuholen. Imanda monio ni sib sbnog

( 2) Die Anmeldung erfolgt schriftlich an den Studien­fachberater. Ihr sind die erforderlichen Unterlagen beizu­fügen.

§ 5

Zulassung

( 1) Zur Eignungsprüfung wird nur zugelassen, wer 1. den Nachweis über die allgemeine Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluß besitzt oder Schüler der 12. bzw. der 13. Klasse ist und sich auf die allgemeine Hochschulreife vorberei­tet( eine Bescheinigung der Schule ist der Bewerbung beizufügen) und

2. ein ärztliches Attest vorlegt, das seine Sporttauglich­keit bescheinigt.

( 2) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuẞ des Instituts für Sportwissenschaft. Die Ablehnung der Zulassung ergeht schriftlich.

§ 6 Wiederholung

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( 1) Die nicht bestandene Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden.

( 2) Versäumt ein Bewerber schuldhaft den Termin der Eignungsprüfung oder bricht er sie ohne hinreichende Gründe ab, gilt sie als nicht bestanden.

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( 2) Dieser Nachweis hat Gültigkeit als besondere Ein­schreibungsvoraussetzung für die Dauer von zwei Jahren.

§ 9 Feststellung der sportpraktischen Eignung

( 1) Die sportpraktische Eignung ist festgestellt, wenn die Überprüfung in jeder Sportart gemäß§ 10 als bestanden bewertet wurde.

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( 2) Ist zum Haupttermin die Überprüfung in einer Sport­art nicht bestanden worden, so kann sie zum Nachtermin wiederholt werden. Sind im Haupttermin die Mindestan­forderungen aus zwei oder mehr Sportarten nicht erbracht worden, so ist eine Teilnahme zum Nachtermin nicht möglich.

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( 3) In Härtefällen kann auf Antrag die gesamte Eig­nungsprüfung im Nachtermin erfolgen. Härtefälle sind zu begründen und ein entsprechender Antrag dem Studien­fachberater des Instituts für Sportwissenschaft vor dem Haupttermin einzureichen. Bei Erkrankung oder Verlet­zung ist dem Antrag ein ärztliches Attest beizufügen.

( 4) Verletzt sich ein Bewerber im Haupttermin der Eig­nungsprüfung, kann er am Nachtermin teilnehmen. Im Nachtermin sind nur die fehlenden Überprüfungen nach­zuholen.

( 5) Bestandene Eignungsprüfungen an anderen wissen­schaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutsch­land werden anerkannt, wenn sie den Anforderungen dieser Ordnung entsprechen.

§ 10

Leistungsanforderungen in den Sportarten

Mindestleistungen

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1. Leichtathletik

Disziplinen

Weitsprung Kugelstoẞ

Frauen 3,80 m 6,50 m( 4 kg)

Männer 5,00 m 8,75 m( 6,25 kg)()

§7 Protokoll

( 1) Über die Eignungsprüfung ist ein Protokoll zu führen, das enthalten muẞ:

1. Tag und Ort der Eignungsprüfung,

2. die Namen der Prüfer,

3. den Namen des Bewerbers,

4. die einzelnen Bewertungen und das Gesamtergebnis, 5. besondere Vorkommnisse.

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( 2) Das Protokoll ist von den Prüfern zu unterzeichnen.

§ 8 Bescheinigung und Gültigkeitsdauer

( 1) Ist die Eignungsprüfung bestanden, erhält der Bewer­ber eine Bescheinigung mit folgendem Wortlaut:" Der Bewerber hat die Eignungsprüfung für ein Sportstudium

Für die Bewertung wird neben der Erfüllung der Min­destnormen bei Weitsprung und Kugelstoß noch die Einschätzung der technischen Ausführung herangezogen.

2. Gerätturnen

Männer

Sprung

Pferd quer( langgestellt)- Sprunghocke

Boden

Pflichtelemente( Es darf eine Kürübung geturnt werden): Handstütz Überschlag seitwärts, Kopfstand, Felgrolle, Sprungrolle, Handstand- Rolle vorwärtsunews sid

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