Heft 
(1997) 5
Seite
137
Einzelbild herunterladen

Bezugswissenschaften des Schulfaches" Politische Bil­dung" ein. Das Tutorium macht mit wissenschaftstheore­tischen und methodologischen Fragestellungen vertraut. Im Grundstudium soll die Fähigkeit zur selbständigen und systematischen Bearbeitung sozialwissenschaftlicher Themen vermittelt werden.

§ 5 Lehrveranstaltungen im Grundstudium

2W2

Im Grundstudium sind in den einzelnen Teilstudiengän­gen mindestens folgende Studienbereiche zu belegen:

Primarstufe Fach( 3 Semester)

Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 2 SWS Sozialstruktur und Spezielle Soziologien

Polit. System Deutschlands und Innenpolitik Neuere Geschichte und Zeitgeschichte

4 SWS 4 SWS

4 SWS

Politik und Recht

2/4 SWS*

Politik und Wirtschaft

6 SWS

* alternativ: im Grundstudiom 2 SWS, dann im Haupt­studium 2 SWS oder im Grundstudium 4 SWS, dann im Hauptstudium keine SWS

Sekundarstufe I, 1. Fach oder 2. Fach( 3 Semester)

1. Fach 2. Fach

Einführung in das wissenschaftliche

Arbeiten

2 SWS 2 SWS

Sozialstruktur und Spezielle

Soziologien

4 SWS 4 SWS

Polit. System Deutschlands und

Innenpolitik

4 SWS 4 SWS

Sozialstruktur und Spezielle Soziologien

Polit. System Deutschlands und Innenpolitik

4 SWS 4 SWS

4 SWS

4 SWS 4 SWS

Neuere Geschichte und Zeitgeschichte 4 SWS Politik und Recht

Politik und Wirtschaft

4SWS 2/4 SWS* 6 SWS 6 SWS

1. Fach: 6 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen oder in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.

* alternativ: im Grundstudium 2 SWS, dann im Haupt­studium 2 SWS oder im Grundstudium 4 SWS, dann im Hauptstudium keine SWS

Sekundarstufe II/ Sekundarstufe I, 1. Fach oder 2. Fach( 4 Semester)

Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten

Methoden der empirischen Sozialforschung

Sozialstruktur und Spezielle Soziologien

Polit. System Deutschlands und Innenpolitik

Politik und Wirtschaft

1. Fach 2. Fach

2 SWS 2 SWS

6 SWS

4 SWS 4 SWS

4 SWS 4 SWS

Neuere Geschichte und Zeitgeschichte 6 SWS 4 SWS Politik und Recht 4 SWS 4 SWS 6 SWS 6 SWS 1. Fach: 8 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.

2. Fach: 6 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.

Neuere Geschichte und Zeitgeschichte 4 SWS 4 SWS Politik und Recht

Politik und Wirtschaft

4 SWS 2/4 SWS 6 SWS 6 SWS

1. Fach: 6 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen oder in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.

Sekundarstufe II, 1. Fach oder 2. Fach( 4 Semester)

Einführung in das wissenschaftliche

Arbeiten

Methoden der empirischen

Sozialforschung

Sozialstruktur und Spezielle

Soziologien

Polit. System Deutschlands und Innenpolitik

1. Fach 2. Fach

2 SWS 2 SWS

6 SWS­

4 SWS 4 SWS

4 SWS 4 SWS

Neuere Geschichte und Zeitgeschichte 6 SWS 4 SWS Politik und Recht

Politik und Wirtschaft

4 SWS 4 SWS 6 SWS 6 SWS

1. Fach: 8 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.

2. Fach: 6 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem Soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.

Sekundarstufe I/ Primarstufe, 1. oder 2. Fach( 3 Semester)

Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 22 8

1. Fach

2. Fach

2 SWS 2 SWS

§ 6

Benotete Leistungsnachweise im Grund­studium xa

( 1) In den einzelnen Teilstudiengängen sind vier benotete Leistungsnachweise zu erwerben. Zwei dieser Leistungs­nachweise sind in den Kernbereichen, davon einer in einem soziologischen und einer in einem politikwissen­schaftlichen Bereich( Politisches System und Innenpoli­tik oder Politik und Recht: Einführung in das Grundge­setz) und zwei Leistungsnachweise sind in den Ergän­zungsbereichen, einer im Bereich Politik und Wirtschaft und einer im Bereich Neueste Geschichte und Zeitge­schichte, zu erbringen. Wird das Fach Politische Bildung in Verbindung mit den Fächern Geschichte oder Wirt­schaft studiert, so ist statt des Leistungsnachweises im Bereich Neueste Geschichte und Zeitgeschichte bzw. Politik und Wirtschaft ein zusätzlicher Leistungsnach­weis aus einem frei wählbaren Bereich der Politikwis­senschaft oder der Soziologie zu erwerben.

( 2) Im Teilstudiengang für das Lehramt Sekundarstufe II, 1. Fach und im Teilstudiengang für das stufenübergrei­fende Lehramt Sekundarstufe II/ I, 1. Fach ist ein fünfter benoteter Leistungsnachweis im Kernbereich Methoden der empirischen Sozialforschung( zweistündige Klausur) zu erbringen.

137