Bezugswissenschaften des Schulfaches" Politische Bildung" ein. Das Tutorium macht mit wissenschaftstheoretischen und methodologischen Fragestellungen vertraut. Im Grundstudium soll die Fähigkeit zur selbständigen und systematischen Bearbeitung sozialwissenschaftlicher Themen vermittelt werden.
§ 5 Lehrveranstaltungen im Grundstudium
2W2
Im Grundstudium sind in den einzelnen Teilstudiengängen mindestens folgende Studienbereiche zu belegen:
Primarstufe Fach( 3 Semester)
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 2 SWS Sozialstruktur und Spezielle Soziologien
Polit. System Deutschlands und Innenpolitik Neuere Geschichte und Zeitgeschichte
4 SWS 4 SWS
4 SWS
Politik und Recht
2/4 SWS*
Politik und Wirtschaft
6 SWS
* alternativ: im Grundstudiom 2 SWS, dann im Hauptstudium 2 SWS oder im Grundstudium 4 SWS, dann im Hauptstudium keine SWS
Sekundarstufe I, 1. Fach oder 2. Fach( 3 Semester)
1. Fach 2. Fach
Einführung in das wissenschaftliche
Arbeiten
2 SWS 2 SWS
Sozialstruktur und Spezielle
Soziologien
4 SWS 4 SWS
Polit. System Deutschlands und
Innenpolitik
4 SWS 4 SWS
Sozialstruktur und Spezielle Soziologien
Polit. System Deutschlands und Innenpolitik
4 SWS 4 SWS
4 SWS
4 SWS 4 SWS
Neuere Geschichte und Zeitgeschichte 4 SWS Politik und Recht
Politik und Wirtschaft
4SWS 2/4 SWS* 6 SWS 6 SWS
1. Fach: 6 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen oder in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.
* alternativ: im Grundstudium 2 SWS, dann im Hauptstudium 2 SWS oder im Grundstudium 4 SWS, dann im Hauptstudium keine SWS
Sekundarstufe II/ Sekundarstufe I, 1. Fach oder 2. Fach( 4 Semester)
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
Methoden der empirischen Sozialforschung
Sozialstruktur und Spezielle Soziologien
Polit. System Deutschlands und Innenpolitik
Politik und Wirtschaft
1. Fach 2. Fach
2 SWS 2 SWS
6 SWS
4 SWS 4 SWS
4 SWS 4 SWS
Neuere Geschichte und Zeitgeschichte 6 SWS 4 SWS Politik und Recht 4 SWS 4 SWS 6 SWS 6 SWS 1. Fach: 8 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.
2. Fach: 6 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.
Neuere Geschichte und Zeitgeschichte 4 SWS 4 SWS Politik und Recht
Politik und Wirtschaft
4 SWS 2/4 SWS 6 SWS 6 SWS
1. Fach: 6 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen oder in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.
Sekundarstufe II, 1. Fach oder 2. Fach( 4 Semester)
Einführung in das wissenschaftliche
Arbeiten
Methoden der empirischen
Sozialforschung
Sozialstruktur und Spezielle
Soziologien
Polit. System Deutschlands und Innenpolitik
1. Fach 2. Fach
2 SWS 2 SWS
6 SWS
4 SWS 4 SWS
4 SWS 4 SWS
Neuere Geschichte und Zeitgeschichte 6 SWS 4 SWS Politik und Recht
Politik und Wirtschaft
4 SWS 4 SWS 6 SWS 6 SWS
1. Fach: 8 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.
2. Fach: 6 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem Soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.
Sekundarstufe I/ Primarstufe, 1. oder 2. Fach( 3 Semester)
Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten 22 8
1. Fach
2. Fach
2 SWS 2 SWS
§ 6
Benotete Leistungsnachweise im Grundstudium xa
( 1) In den einzelnen Teilstudiengängen sind vier benotete Leistungsnachweise zu erwerben. Zwei dieser Leistungsnachweise sind in den Kernbereichen, davon einer in einem soziologischen und einer in einem politikwissenschaftlichen Bereich( Politisches System und Innenpolitik oder Politik und Recht: Einführung in das Grundgesetz) und zwei Leistungsnachweise sind in den Ergänzungsbereichen, einer im Bereich Politik und Wirtschaft und einer im Bereich Neueste Geschichte und Zeitgeschichte, zu erbringen. Wird das Fach Politische Bildung in Verbindung mit den Fächern Geschichte oder Wirtschaft studiert, so ist statt des Leistungsnachweises im Bereich Neueste Geschichte und Zeitgeschichte bzw. Politik und Wirtschaft ein zusätzlicher Leistungsnachweis aus einem frei wählbaren Bereich der Politikwissenschaft oder der Soziologie zu erwerben.
( 2) Im Teilstudiengang für das Lehramt Sekundarstufe II, 1. Fach und im Teilstudiengang für das stufenübergreifende Lehramt Sekundarstufe II/ I, 1. Fach ist ein fünfter benoteter Leistungsnachweis im Kernbereich Methoden der empirischen Sozialforschung( zweistündige Klausur) zu erbringen.
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