Heft 
(1997) 5
Seite
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§ 7

Zwischenprüfung

( 1) Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Ihr Bestehen ist Voraussetzung zum Belegen von Semi­naren und Kolloquien des Hauptstudiums. Alles weitere regeln die Zwischenprüfungsordnung für die Lehramts­studiengänge an der Universität Potsdam( ZwPO) vom 5. Mai 1994 und die besonderen Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im Lehramtsstudium des Faches Politische Bildung vom 11. Juli 1996.

( 2) Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen sind er­füllt, wenn nach einem drei- bzw. viersemestrigen Grund­studium im Studiengang" Politische Bildung" auf der Grundlage dieser Studienordnung studiert wurde und wenn die Seminarscheine/ Teilnahmescheine über die Teilnahme an Pflichtlehrveranstaltungen sowie die Lei­stungsnachweise nach§ 6 vorgelegt wurden. Jeder Lei­stungsnachweis muß mindestens mit der Note ausrei­chend bewertet sein.

( 3) Die Zwischenprüfung besteht aus einer 30minütigen mündlichen Prüfung über zwei Themen aus einem poli­tikwissenschaftlichen und einem soziologischen Kern­bereich. Themen, die bereits Gegenstand von Leistungs­nachweisen waren, sind auszuschließen.

( 4) Im Anschluß an die Zwischenprüfung findet eine Studienberatung statt, in der die Studierenden auch über mögliche Schwerpunktbildungen im Hauptstudium in­formiert werden sollen.

§ 8

Hauptstudium

Im Hauptstudium sollen aufbauend auf dem Grundstudi­um in Vorlesungen, Hauptseminaren, Kolloquien und Exkursionen fachliche und didaktische wissenschaftliche Fragestellungen sachlich und methodisch vertieft behan­delt werden. Seminare und Kolloquien des Hauptstudi­ums können erst nach erfolgreichem Abschluß der Zwi­schenprüfung belegt werden. Über Ausnahmen entschei­den die Dozenten im Hauptstudium. Die individuelle Schwerpunktbildung soll in jenen Kernbereichen erfol­gen, die im Grundstudium noch nicht studiert wurden. Neben den in§ 3 Abs. 2 aufgeführten Kernbereichen der Politikwissenschaft können dabei auch die Kernbereiche Analyse und Vergleich politischer Systeme oder Verwal­tungswissenschaft gewählt werden. Fachdidaktische Lehrveranstaltungen greifen die Fachwissenschaften unter den Perspektiven der politischen Bildung auf und führen zur pädagogischen Analyse der Unterrichtspraxis. Das fachdidaktische Studium schließt ein semesterbeglei­tendes fachdidaktisches Tagespraktikum sowie ein Un­terrichtspraktikum als vierwöchiges Blockpraktikum im Fach Politische Bildung oder als sechswöchiges Block­praktikum in beiden Fächern ein.

§ 9

Lehrveranstaltungen im Hauptstudium

Im Hauptstudium sind in den einzelnen Teilstudiengän­gen mindestens folgende Studienbereiche zu belegen:

Primarstufe Fach( 3 Semester)

Allgemeine Soziologie

Politische Theorie und Polit. Philosophie Internationale Beziehungen

Politik und Recht Fachdidaktik

4 SWS

4 SWS

4 SWS

0/2 SWS* 6 SWS

8 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologi­schen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbe­reich.

* alternativ: wenn im Grundstudium 4 SWS, dann im Hauptstudium keine SWS oder wenn im Grundstudium 2 SWS, dann im Hauptstudium 2 SWS

Sekundarstufe I, 1. Fach oder 2. Fach( 3 Semester)

Allgemeine Soziologie

Polit. Theorie und Polit. Philosophie Internationale Beziehungen

Politik und Recht

1. Fach 2. Fach

4 SWS 4 SWS

4 SWS 4 SWS

4 SWS 4 SWS ----- 0/2 SWS

Neuere Geschichte u. Zeitgeschichte 2 SWS- Fachdidaktik

6 SWS 6 SWS

1. Fach: 10 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.

2. Fach: 8 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.

Sekundarstufe II, 1. Fach oder 2. Fach( 4 Semester)

Allgemeine Soziologie

Polit. Theorie und Polit. Philosophie Internationale Beziehungen Fachdidaktik

1. Fach 2. Fach

8 SWS 4 SWS

8 SWS 4 SWS

6 SWS 4 SWS

8 SWS 6 SWS

1. Fach: 10 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.

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2. Fach: 10 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.

Sekundarstufe I/ Primarstufe,

1. oder 2. Fach( 4 Semester)

Allgemeine Soziologie

Polit. Theorie und Polit. Philosophie Internationale Beziehungen

Politik und Recht

1. Fach 2. Fach 4 SWS 4 SWS

4 SWS 4 SWS

4 SWS 4 SWS

--- 0/2 SWS*

Neuere Geschichte und Zeitgeschichte 2 SWS Fachdidaktik

6 SWS 6 SWS

1. Fach: 10 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.

2. Fach: 8 SWS für freie Schwerpunktbildung in einem soziologischen und in einem politikwissenschaftlichen Kernbereich.

alternativ: wenn im Grundstudium 4 SWS, dann im Hauptstudium keine SWS oder wenn im Grundstudium 2 SWS, dann im Hauptstudium 2 SWS

Sekundarstufe II/ Sekundarstufe I, 1. Fach oder 2. Fach( 4 Semester)

Allgemeine Soziologie

1. Fach 2. Fach

8 SWS 4 SWS

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