Heft 
(1997) 6
Seite
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werden anthropologische sowie lerntheoretische Aspekte des Singens erörtert und hinsichtlich daraus resultierender Konsequenzen für das sängerische Üben untersucht. Ergänzend werden spezielle cur­riculare Probleme des Gesangsunterrichts wie z. B. die Arbeit mit verschiedenen Altersstufen und For­mationen, Fragen der Lehrplangestaltung, der Unter­richtsorganisation sowie die Erarbeitungsmethodik unterschiedlicher Gesangsstilistiken( Belcanto, Klas­sik, Popularmusik) behandelt.

2.6 Didaktik der Chorleitung: Die Didaktik der Chorleitung wird im Rahmen des Hauptfachunter­richts durchgeführt. Die Studierenden nehmen dar­über hinaus bereits an der Probenarbeit ausgewählter Institutsensembles teil. Zusätzlich wird eine Vorle­sung Stimmphysiologie angeboten.

3. Musiktheorie

3.1 Tonsatz: Ziel der Lehrveranstaltung im Grund­studium ist die Beherrschung der Elementartheorie einschließlich Modulationen; Mittelpunkt der Arbeit im zweiten Studienjahr bildet der harmonische Satz, insbesondere die Harmonisierung und Bearbeitung von Chorälen und Volksliedern.

3.2 Gehörbildung: Die Ausbildung im Fach Gehör­bildung wird als Gruppenunterricht gestaltet. Sie dient der Vermittlung von Kenntnissen aller grundle­genden Konventionen und Gegebenheiten in der Gehörbildung und ihrer Darstellung in der Noten­schrift. Die Studierenden erhalten Anleitungen und Arbeitshilfen für das Selbststudium mit dem Ziel, daß musikalische Zusammenhänge hörend erfaßẞt werden können. Weiterhin behandelt die Lehrveranstaltung auch methodische Anleitungen für die Arbeit als zukünftige Lehrer für Musiktheorie an Musikschulen.

3.3 Instrumentenkunde: Die Lehrveranstaltung In­strumentenkunde vermittelt einen Überblick über verschiedenste Instrumentengruppen und deren Spielweisen und behandelt zusätzlich auch Fragen der Instrumentierung.

3.4 Schulpraktisches Musizieren: Das Hauptziel im Bereich Schulpraktisches Musizieren richtet sich auf den Erwerb der Fähigkeit, stilistisch angemessene Begleitformen zu vorgegebenen Liedbeispielen zu finden. Weitere Themenbereiche der Ausbildung sind: Tanzmusikspiel, Improvisation, Generalbaẞ und Partiturspiel.

4. Pflichtfächer

4.1 Musikwissenschaft: Das musikwissenschaftliche Grundstudium vermittelt Kenntnisse der Musikge­schichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Im Mittelpunkt stehen ausgewählte musiktheoretische Perioden, ihre zentrale Gattung, Stile und Repräsen­tanten. Der künstlerische Gegenstand der Musik wird im Beziehungsgefüge allgemeinhistorischer, sozial­ökonomischer, geistiger und kultureller Prozesse

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sowie in seinen Beziehungen zu anderen Künsten bewußtgemacht. Das Fach legt die Grundlage not­MP wendiger musiktheoretischer Allgemeinbildung für die spätere musikpädagogische Tätigkeit sowie für die Haupt- und Spezialseminare des Hauptstudiums.

4.2 Entwicklungspsychologie: Die Vorlesung( Frühe Kindheit) gibt einen mit Videobeispielen gestützten Überblick über die vorgeburtliche Entwicklung, das Verhalten des Neugeborenen, die kognitive, emotio­nale und soziale Entwicklung in den ersten Lebens­jahren, auffallende Entwicklungsmeilensteine und Verhaltensänderungen. Die Vorhersagebedeutung frühkindlichen Verhaltens und der Einflüsse auf das Verhalten des Kindes, insbesondere das elterliche Verhalten, werden anhand einschlägiger Forschungs­ergebnisse diskutiert.

§ 11

Diplom- Vorprüfung

Der erste Studienabschnitt wird mit der Diplom­Vorprüfung abgeschlossen. Sie umfaßt Prüfungen in den Fächern:

Elementare Musikpädagogik: no

pädagogisch- praktische Prüfung Künstlerisches Fach:

künstlerisch- praktische Prüfung Musiktheorie: Tonsatzklausur

Prüfungszeiträume bzw.-termine werden durch den Prüfungsausschuß rechtzeitig bekanntgegeben. Be­ginn der Diplom- Vorprüfung kann frühestens nach dem dritten Semester sein.

III. Zweiter Studienabschnitt( Hauptstudium)

§ 12 Gliederung des Lehrangebots

Der zweite Studienabschnitt bereitet die Studierenden durch Weiterführung und Vertiefung der Inhaltsbe­reiche in den beiden Hauptfächern auf die Diplom­prüfung vor. Bei den Pflichtfächern stehen in der Abteilung Musikwissenschaft sowie im Bereich In­strumentalspiel Abschlußprüfungen an, die als Vor­aussetzung für die Zulassung zur Diplomprüfung absolviert werden müssen. Welche Leistungs- u. Studiennachweise darüber hinaus als Zulassungsvor­aussetzungen zu erbringen sind, kann den Besonde­ren Prüfungsbestimmungen für den Studiengang Di­plom- Musikpädagogik entnommen werden(§ 9). Die nachfolgende Auflistung weist die Fächer der einzelnen Abteilungen unter Angabe der Lehrveran­staltungsformen und der SWS aus: