§ 6
Klausurarbeiten
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( 1) Klausuren im Rahmen des Prüfungsverfahrens sind schriftliche Prüfungen, die unter Aufsicht in begrenzter Zeit von bis zu fünf Stunden Dauer durchgeführt werden. Über mögliche Hilfsmittel entscheidet der benannte Prüfer, der die Arbeit auch begutachtet und benotet. Die Arbeit ist von zwei Gutachtern zu bewerten.
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( 2) Der Termin einer Klausur wird den Studierenden mindestens zehn Tage vorher mitgeteilt. Die Themen für die Klausuren gibt der vom Prüfungsausschuẞ benannte Prüfer bekannt.
( 3) Klausuren sind in der Regel in deutscher Sprache zu schreiben.
§ 7
Prüfungskommission
Für alle Teilprüfungen der Diplom- und Vordiplomprüfung bestellt der Prüfungsausschuß einen Prüfer, dem mindestens ein weiteres Kommissionsmitglied zugeordnet wird. Die Mitglieder einer Prüfungskommission setzen sich aus Mitgliedern der Gruppe der Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiter oder Lehrbeauftragten des zu prüfenden Faches zusammen, wobei die Mehrheit der Vertreter der Gruppe der Professoren gewährleistet sein muß.
Zur Prüfung herangezogene Materialien, wie z. B. Lieder, Tänze oder Spielideen müssen einem schriftlichen Konzept, unter Angabe der Quellen, beigefügt werden. Dieses Konzept beinhaltet neben dem Thema der Lehrdemonstration eine Erläuterung der Zielvorstellungen sowie einen skizzierten Unterrichtsablauf mit didaktischen Anmerkungen. Form und Transparenz des Konzepts können in die Bewertung der Prüfung mit einflieBen.
zu 2) Gefordert wird ein Vortrag mit einer Dauer von 20 bis 35 Minuten. Spätestens drei Wochen vor dem Ende der Vorlesungszeit reicht der Studierende eine Repertoireliste sowie eine Aufstellung des Prüfungsprogrammes bei seinem Hauptfachlehrer ein. Das Programm soll sich, bei auswendigem Vortrag, wie folgt zusammensetzen: bei instrumentalem Fach:
2a)
2b)
- Sololiteratur nach eigener Wahl
- Etüde
- ein im Selbststudium innerhalb von vier Wochen erarbeitetes Werk leichteren Schwierigkeitsgrades
bei vokalem Hauptfach:
- 1 Volkslied( a cappella)
- 1 selbstbegleitetes Volkslied
- 1 selbstbegleitetes Kunstlied stagnutih
- Lieder und Arien nach eigener Wahl ( Leistungsstufe 2)
- 1 Rezitation
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2c)
bei Hauptfach Chorleitung:
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II. Diplom- Vorprüfung
§ 8
Ziel, Umfang und Formen der DiplomVorprüfung
( 1) Die Diplom- Vorprüfung wird im Prüfungszeitraum am Ende der Lehrveranstaltungen des Grundstudiums( 4. Semester) oder studienbegleitend als vorgezogene Fachprüfung des Grundstudiums oder in einer Kombination dieser Prüfungsarten durchgeführt. Sie ist im Regelfall bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Semesters abzuschließen. Eine vorgezogene Fachprüfung ist nur statthaft, wenn die Lehrinhalte des Prüfungsfaches nach Maßgabe der Studienordnung in vollem Umfang nachgewiesen wurden. Welche Fächer für die Zulassung zur Diplom- Vorprüfung als absolviert nachzuweisen sind, ist der Tabelle in Absatz 3 zu entnehmen.
( 2) Die Diplom- Vorprüfung umfaßt folgende Prüfungsteile:
Hauptfach Elementare Musikpädagogik: da pädagogisch- praktische Prüfung
1)
2)
Hauptfach Künstlerisches Fach:
künstlerisch- praktische Prüfung
3)
Nebenfach Musiktheorie: Tonsatz- Klausur
- Einstudierung eines mittelschweren Chorsatzes nofi- Dirigat eines vorbereiteten Werkes is - Partiturspiel eines vierstimmigen Satzes
zu 3) Die Diplom- Vorprüfung im Nebenfach Musiktheorie besteht aus einer vierstündigen Tonsatz- Klausur.
( 3) Zu Semesterbeginn teilt jeder Lehrende einer Lehrveranstaltung den Studierenden mit, in welcher Form Studien- u. Leistungsnachweise erbracht werden. Die Anzahl der für die Zulassung zur Diplom- Vorprüfung zu erbringenden Nachweise sind der rechten Spalte der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
1
2
3
4
Nachweise
Hauptfach: Elementare Musikpädagogik
2
2
Hauptfach EMP 2 2 Praktikum zur Didaktik 2 2
2
1 LN; 1 SN
2
2 SN
Bewegungstechnik/-gestaltung
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2002
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Rhythmik
1 SNEL
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zu 1) Die Prüfung besteht aus einer 30- minütigen Lehrprobe mit einer Gruppe von Studierenden, in die möglichst viele Inhaltsbereiche aus der Elementaren Musikpädagogik einfließen. Der Kandidat soll sowohl als Leiter, wie auch als Impulsgeber in Erscheinung treten, damit neben der individuellen Leistungsfähigkeit auch das Führen eines Unterrichtsprozesses erkennbar wird.
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1 1
Hauptfach: Künstlerisches Fach
künstlerischer Einzelunterricht
2 2 x 2 bnsion2 Fachdidaktik
2 SN
2
2
1 SN; 1 LN