Heft 
(1997) 6
Seite
152
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§ 6

Klausurarbeiten

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( 1) Klausuren im Rahmen des Prüfungsverfahrens sind schriftliche Prüfungen, die unter Aufsicht in begrenzter Zeit von bis zu fünf Stunden Dauer durchgeführt werden. Über mögliche Hilfsmittel entscheidet der benannte Prü­fer, der die Arbeit auch begutachtet und benotet. Die Arbeit ist von zwei Gutachtern zu bewerten.

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( 2) Der Termin einer Klausur wird den Studierenden mindestens zehn Tage vorher mitgeteilt. Die Themen für die Klausuren gibt der vom Prüfungsausschuẞ benannte Prüfer bekannt.

( 3) Klausuren sind in der Regel in deutscher Sprache zu schreiben.

§ 7

Prüfungskommission

Für alle Teilprüfungen der Diplom- und Vordiplomprü­fung bestellt der Prüfungsausschuß einen Prüfer, dem mindestens ein weiteres Kommissionsmitglied zugeord­net wird. Die Mitglieder einer Prüfungskommission set­zen sich aus Mitgliedern der Gruppe der Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiter oder Lehrbeauftragten des zu prüfenden Faches zusammen, wobei die Mehrheit der Vertreter der Gruppe der Professoren gewährleistet sein muß.

Zur Prüfung herangezogene Materialien, wie z. B. Lie­der, Tänze oder Spielideen müssen einem schriftlichen Konzept, unter Angabe der Quellen, beigefügt werden. Dieses Konzept beinhaltet neben dem Thema der Lehr­demonstration eine Erläuterung der Zielvorstellungen sowie einen skizzierten Unterrichtsablauf mit didakti­schen Anmerkungen. Form und Transparenz des Kon­zepts können in die Bewertung der Prüfung mit einflie­Ben.

zu 2) Gefordert wird ein Vortrag mit einer Dauer von 20 bis 35 Minuten. Spätestens drei Wochen vor dem Ende der Vorlesungszeit reicht der Studierende eine Repertoi­reliste sowie eine Aufstellung des Prüfungsprogrammes bei seinem Hauptfachlehrer ein. Das Programm soll sich, bei auswendigem Vortrag, wie folgt zusammensetzen: bei instrumentalem Fach:

2a)

2b)

- Sololiteratur nach eigener Wahl

- Etüde

- ein im Selbststudium innerhalb von vier Wo­chen erarbeitetes Werk leichteren Schwierig­keitsgrades

bei vokalem Hauptfach:

- 1 Volkslied( a cappella)

- 1 selbstbegleitetes Volkslied

- 1 selbstbegleitetes Kunstlied stagnutih

- Lieder und Arien nach eigener Wahl ( Leistungsstufe 2)

- 1 Rezitation

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2c)

bei Hauptfach Chorleitung:

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II. Diplom- Vorprüfung

§ 8

Ziel, Umfang und Formen der Diplom­Vorprüfung

( 1) Die Diplom- Vorprüfung wird im Prüfungszeitraum am Ende der Lehrveranstaltungen des Grundstudiums( 4. Semester) oder studienbegleitend als vorgezogene Fach­prüfung des Grundstudiums oder in einer Kombination dieser Prüfungsarten durchgeführt. Sie ist im Regelfall bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Semesters abzuschließen. Eine vorgezogene Fachprüfung ist nur statthaft, wenn die Lehrinhalte des Prüfungsfaches nach Maßgabe der Studienordnung in vollem Umfang nach­gewiesen wurden. Welche Fächer für die Zulassung zur Diplom- Vorprüfung als absolviert nachzuweisen sind, ist der Tabelle in Absatz 3 zu entnehmen.

( 2) Die Diplom- Vorprüfung umfaßt folgende Prüfungs­teile:

Hauptfach Elementare Musikpädagogik: da pädagogisch- praktische Prüfung

1)

2)

Hauptfach Künstlerisches Fach:

künstlerisch- praktische Prüfung

3)

Nebenfach Musiktheorie: Tonsatz- Klausur

- Einstudierung eines mittelschweren Chorsatzes nofi- Dirigat eines vorbereiteten Werkes is - Partiturspiel eines vierstimmigen Satzes

zu 3) Die Diplom- Vorprüfung im Nebenfach Musiktheo­rie besteht aus einer vierstündigen Tonsatz- Klausur.

( 3) Zu Semesterbeginn teilt jeder Lehrende einer Lehr­veranstaltung den Studierenden mit, in welcher Form Studien- u. Leistungsnachweise erbracht werden. Die Anzahl der für die Zulassung zur Diplom- Vorprüfung zu erbringenden Nachweise sind der rechten Spalte der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

1

2

3

4

Nachweise

Hauptfach: Elementare Musikpädagogik

2

2

Hauptfach EMP 2 2 Praktikum zur Didaktik 2 2

2

1 LN; 1 SN

2

2 SN

Bewegungstechnik/-gestaltung

22

2002

ob 2 SN nub

Rhythmik

1 SNEL

solq

zu 1) Die Prüfung besteht aus einer 30- minütigen Lehr­probe mit einer Gruppe von Studierenden, in die mög­lichst viele Inhaltsbereiche aus der Elementaren Musik­pädagogik einfließen. Der Kandidat soll sowohl als Lei­ter, wie auch als Impulsgeber in Erscheinung treten, damit neben der individuellen Leistungsfähigkeit auch das Führen eines Unterrichtsprozesses erkennbar wird.

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1 1

Hauptfach: Künstlerisches Fach

künstlerischer Einzelunterricht

2 2 x 2 bnsion2 Fachdidaktik

2 SN

2

2

1 SN; 1 LN