Heft 
(1997) 6
Seite
153
Einzelbild herunterladen

a) bei instrumentalen Hauptfach

§ 9

Kammermusik

1

1

1 SN

Korrepetition

1

1 SN

b) bei Hauptfach Gesang

Korrepetition

veb

1

1

1 SN

1

1 SN

Szenisches Gestaltenbly

c) bei Hauptfach Chorleitung

Stimmphysiologie wod

1

1

Partiturspiel

( a

1 SN

do1 SN

Nebenfach: Musiktheorie

Tonsatz

1

1

1

1

2 SN

Gehörbildung

1 LN

el 1 SN

191( A) 1 SN; 1 LN

111( A)

Instrumentenkunde

Schulpraktisches Musizieren

1

1

1

1

1

1

Pflichtfächer:

Klavier( nicht bei HF Klavier)

1

1

1 1

Gesang( nicht bei HF Gesang) ba

<--­

1

1

1

1

Chor- u. Ensembleleitungg

<---------­

( nicht bei HF Chorleitung)

Chorsingen o. Orchesterspiel*

2

2'------------->

Sprecherziehung

0.5

Antrag auf Zulassung zur Diplom­Vorprüfung

( 1) Die Anmeldung zur Diplom- Vorprüfung erfolgt beim Prüfungsamt der Universität. Die Meldetermine werden durch Aushang bekanntgegeben.

( 2) Der Zulassungsantrag an den Diplom- Prüfungs­ausschuß am Institut für Musik und Musikpädagogik ist schriftlich zu stellen. Diesem sind beizufügen:

1. Der Nachweis der Immatrikulation an der Universi­tät Potsdam in dem Studiengang, in dessen Rahmen die beabsichtigte Prüfung stattfinden soll;

2. die in§ 6 Abs. 3 geforderten fachlichen Vorausset­zungen für die Zulassung zur Prüfung; insbesondere Prdie nach Art und Zahl vorgeschriebenen Nachweise über den erfolgreichen Abschluß von Lehrveranstal­tungen;

3. eine Erklärung des Kandidaten, daß ihm die Rah­menprüfungsordnung sowie diese besonderen Prü­fungsbestimmungen des Studienganges" Diplom­Musikpädagogik" bekannt sind;

4. eine Erklärung, ob er bereits eine Diplom- Vor­prüfung in demselben Fach an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbe­reich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet.

( 3) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Di­plomprüfungsausschuẞ.

2 SN

§ 10

1 SN

1 SN

1982 SN in

0,5 0,5 0,5 boy June 1 SN Musikwissenschaft*

2

222° 2 SN; 1 LN

Entwicklungspsychologie

<---­

aus den Erziehungswissen­schaften o. der Psychologie* 2 2°

Ergebnis der Diplom- Vorprüfung, Gesamt­

note

( 1) Die Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern mit einer Note gemäß§ 14 RPO bewertet.

( 2) Die Diplom- Vorprüfung ist bestanden, wenn das Prädikat jeder Fachnote mindestens" ausreichend" lautet.

III. Diplomprüfung

1 SN( o. a.)

§ 11

Formen der Diplomprüfung

( 1) Die Diplomprüfung umfaßt folgende Prüfungsteile: Hauptfach Elementare Musikpädagogik:

1

3 SN( bzw.Testate)

1)

künstlerisch- praktische Prüfung

( 5)

2)

Hauptfach Elementare Musikpädagogik:

Legende:

LN

=

Leistungsnachweis;

SN= Studiennachweis;

pädagogisch- praktische Prüfung

3)

Hauptfach Künstlerisches Fach:

A= Abschlußprüfung

künstlerisch- praktische Prüfung

о

4)

Hauptfach Künstlerisches Fach:

kann auch im II. Studienabschnitt belegt werden

*

diese Fächer sind Wahlpflichtfächer, alle anderen gelten als Pflichtfächer

pädagogisch- praktische Prüfung

5)

Nebenfach Musiktheorie:

Tonsatzklausur

nicht bei Hauptfach Gesang

6)

Diplomarbeit

( Ers

Neben der geforderten Anzahl von Studien- und Lei­stungsscheinen sind auch die aufgeführten SWS von den Studierenden eigenverantwortlich nachzuweisen.

Die Fachprüfungen können innerhalb des Prüfungsseme­sters( 9. Semester) oder verteilt auf die Prüfungstermine ab dem siebten Semester abgelegt werden. Der Studie­rende wählt, ob und wie er die Prüfungen aufteilt. reeb

153