a) bei instrumentalen Hauptfach
§ 9
Kammermusik
1
1
1 SN
Korrepetition
1
1 SN
b) bei Hauptfach Gesang
Korrepetition
veb
1
1
1 SN
1
1 SN
Szenisches Gestaltenbly
c) bei Hauptfach Chorleitung
Stimmphysiologie wod
1
1
Partiturspiel
( a
1 SN
do1 SN
Nebenfach: Musiktheorie
Tonsatz
1
1
1
1
2 SN
Gehörbildung
1 LN
el 1 SN
191( A) 1 SN; 1 LN
111( A)
Instrumentenkunde
Schulpraktisches Musizieren
1
1
1
1
1
1
Pflichtfächer:
Klavier( nicht bei HF Klavier)
1
1
1 1
Gesang( nicht bei HF Gesang) ba
<--
1
1
1
1
Chor- u. Ensembleleitungg
<---------
( nicht bei HF Chorleitung)
Chorsingen o. Orchesterspiel*
2
2'------------->
Sprecherziehung
0.5
Antrag auf Zulassung zur DiplomVorprüfung
( 1) Die Anmeldung zur Diplom- Vorprüfung erfolgt beim Prüfungsamt der Universität. Die Meldetermine werden durch Aushang bekanntgegeben.
( 2) Der Zulassungsantrag an den Diplom- Prüfungsausschuß am Institut für Musik und Musikpädagogik ist schriftlich zu stellen. Diesem sind beizufügen:
1. Der Nachweis der Immatrikulation an der Universität Potsdam in dem Studiengang, in dessen Rahmen die beabsichtigte Prüfung stattfinden soll;
2. die in§ 6 Abs. 3 geforderten fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung; insbesondere Prdie nach Art und Zahl vorgeschriebenen Nachweise über den erfolgreichen Abschluß von Lehrveranstaltungen;
3. eine Erklärung des Kandidaten, daß ihm die Rahmenprüfungsordnung sowie diese besonderen Prüfungsbestimmungen des Studienganges" DiplomMusikpädagogik" bekannt sind;
4. eine Erklärung, ob er bereits eine Diplom- Vorprüfung in demselben Fach an einer Universität oder einer gleichgestellten Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet.
( 3) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Diplomprüfungsausschuẞ.
2 SN
§ 10
1 SN
1 SN
1982 SN in
0,5 0,5 0,5 boy June 1 SN Musikwissenschaft*
2
222° 2 SN; 1 LN
Entwicklungspsychologie
<---
aus den Erziehungswissenschaften o. der Psychologie* 2 2°
Ergebnis der Diplom- Vorprüfung, Gesamt
note
( 1) Die Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern mit einer Note gemäß§ 14 RPO bewertet.
( 2) Die Diplom- Vorprüfung ist bestanden, wenn das Prädikat jeder Fachnote mindestens" ausreichend" lautet.
III. Diplomprüfung
1 SN( o. a.)
§ 11
Formen der Diplomprüfung
( 1) Die Diplomprüfung umfaßt folgende Prüfungsteile: Hauptfach Elementare Musikpädagogik:
1
3 SN( bzw.Testate)
1)
künstlerisch- praktische Prüfung
( 5)
2)
Hauptfach Elementare Musikpädagogik:
Legende:
LN
=
Leistungsnachweis;
SN= Studiennachweis;
pädagogisch- praktische Prüfung
3)
Hauptfach Künstlerisches Fach:
A= Abschlußprüfung
künstlerisch- praktische Prüfung
о
4)
Hauptfach Künstlerisches Fach:
kann auch im II. Studienabschnitt belegt werden
*
diese Fächer sind Wahlpflichtfächer, alle anderen gelten als Pflichtfächer
pädagogisch- praktische Prüfung
5)
Nebenfach Musiktheorie:
Tonsatzklausur
nicht bei Hauptfach Gesang
6)
Diplomarbeit
( Ers
Neben der geforderten Anzahl von Studien- und Leistungsscheinen sind auch die aufgeführten SWS von den Studierenden eigenverantwortlich nachzuweisen.
Die Fachprüfungen können innerhalb des Prüfungssemesters( 9. Semester) oder verteilt auf die Prüfungstermine ab dem siebten Semester abgelegt werden. Der Studierende wählt, ob und wie er die Prüfungen aufteilt. reeb
153