Heft 
(1997) 6
Seite
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zu 1) In diesem Prüfungsteil setzt sich der Kandidat mit einem selbstgewählten Thema eigenständig auseinander und bringt die Ergebnisse in Form eines künstlerischen Projektes zu einer Aufführung. Die aktiv mitwirkende Gruppe muß dabei mindestens aus drei Personen besteh­en, wobei die Teilnahme des Kandidaten freigestellt ist. Der Prüfungstermin wird in Absprache mit dem Prü­fungsausschuẞ festgelegt; Zeitpunkt und Ort der Auffüh­rung müssen für die Kommission und die Öffentlichkeit zumutbar sein. Die persönliche Auseinandersetzung soll zu individuellen Lösungen führen und bedeutet nicht die Aneinanderreihung von Reproduktionen. Die komposi­torische Arbeit des Kandidaten muß deutlich erkennbar sein, selbstverständlich ist dabei das Mitverwenden, Be­arbeiten oder Verfremden bereits bestehender Materiali­en möglich. Eigenkompositionen sowie eine choreogra­phische Skizze sind der Prüfungskommission vorzulegen. Alle Kandidaten erstellen eine Programmschrift, die er­läuternde Anmerkungen, die Auflistung der Mitwirken­den oder neben dem Titel der Studie graphische Gestal­tungen beinhalten kann. Die Bereiche Musik( nicht nur Konserveneinspielungen), Bewegung und Sprache sind als Ausdrucksmedien vorrangig heranzuziehen. Wichtig­stes Kriterium ist die klar erkennbare Autorenschaft des Prüflings. Die Aufführungsdauer sollte mindestens sieben Minuten betragen, jedoch den Zeitrahmen einer halben Stunde nicht überschreiten.

zu 2) Die Prüfung besteht aus einer 45- minütigen Lehr­probe mit einer Praxisgruppe aus der Lehrveranstaltung " Praktikum zur Didaktik". Auf Antrag können auch ande­re Gruppen als Prüfungsgruppe herangezogen werden, sofern sich daraus für die Prüfungskommission keine unzumutbaren Bedingungen hinsichtlich des Prüfungsor­tes oder-termins ergeben. Der Kandidat soll sowohl als Leiter, wie auch als Impulsgeber in Erscheinung treten, damit neben der individuellen Leitungsfähigkeit auch das Führen eines Unterrichtsprozesses erkennbar wird. Unter Berücksichtigung der Gruppensituation und der gewohn­ten Unterrichtsführung sollen möglichst viele Inhaltsbe­reiche aus der Elementaren Musikpädagogik einfließen. Zu den Beurteilungskriterien zählt auch die schriftliche Konzeption zur Diplom- Lehrprobe, die spätestens zehn Tage vor dem Prüfungstermin in dreifacher Ausführung abgegeben werden muß. Die Konzeption enthält: - eine Beschreibung der Gruppensituation,

- die inhaltlichen Schwerpunkte der letzten drei Monate, eine detaillierte Beschreibung des geplanten Unter­richtsverlaufes mit Zeitrahmen, Zielen( didaktische Anmerkungen), Variationsmöglichkeiten und Gedan­ken zur Weiterführung. M

Im Anschluß an die Lehrprobe findet ein 30- minütiges Kolloquium statt, das neben Fragen zur demonstrierten Stunde auch andere Themen aus dem Gesamtbereich der Elementaren Musikpädagogik behandeln kann.

zu 3) Der Vortrag in den künstlerischen Hauptfächern Vokal- bzw. Instrumentalpädagogik umfaßt einen Zeit­raum von 45- 60 Minuten. Spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin reicht der Studierende eine Reper­toireliste der vier Studienjahre sowie eine Aufstellung des Prüfungsprogrammes bei seinem Hauptfachlehrer ein.

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3a) bei instrumentalem Hauptfach muß das Programm vier Werke unterschiedlicher Stilepochen und eine Etüde enthalten.

3b) Im Hauptfach Gesang besteht die Prüfung aus einem Volkslied( a cappella); 15 Kunstliedern( davon zehn aufgeführt); sieben Arien aus Oper, Operette, Oratorium bzw. Musical( Leistungsstufe 35; davon fünf aufge­führt); eine Rezitation. Der Nachweis über zwei einstu­dierte Partien sowie zwei Liederzyklen ist über die Re­pertoireliste zu erbringen.

3c) Im Hauptfach Chor- und Ensembleleitung besteht die Prüfung aus dem Dirigat von Chorwerken( a cappella oder mit Instrumentalbegleitung) aus mind. 3 versch. Epochen innerhalb eines öffentlichen Vortrags. Auf An­trag können auch institutsexterne Prüfungsgruppen einbe­zogen werden, sofern sich daraus für die Prüfungskom­mission keine unzumutbaren Bedingungen hinsichtlich des Prüfungsortes oder-termines ergeben. Alle in Ver­bindung mit der künstlerisch- praktischen Prüfung stehen­den organisatorischen Leistungen sind von den Studie­renden selbst zu erbringen. Der Vortrag sollte hier min­destens zwanzig und maximal dreißig Minuten dauern.

4a) Instrumentales Hauptfach: Gefordert ist eine 30- minütige Lehrprobe, der ein Aus­wertungsgespräch des Kandidaten mit der Prüfungs­kommission folgt. Eine schriftliche Stundenplanung und ein Stoffplan für das Unterrichtsjahr sind spätestens zehn Tage vor dem Prüfungstermin in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Das fachmethodische Kolloquium dauert 30 Minuten und geht von vorwegbestimmten Themen aus. Es werden Bau und Pflege des Instruments, die spieltechnische Historie, aktuelle Entwicklungen des Hauptfaches sowie Fragen der Vermittlung behandelt.

4b) Hauptfach Gesang:

Gefordert sind zwei Lehrproben

oder

oder

oder

mit 1 Anfänger und 1 Fortgeschrittenen

mit 1 männl. und 1. weibl. Schüler

im Einzelunterricht und Gruppenunterricht

mit 1 bekannten und 1 unbekannten Schüler. Im Anschluß folgt ein fachmethodisches Kolloquium mit Themen wie Geschichte der Gesangspädagogik, Stimm­physiologie, Unterrichtsorganisation/ Lehrplangestaltung, aktuelle Entwicklungstendenzen der Gesangspädagogik.

4c) Hauptfach Chor- und Ensembleleitung: Die Lehrprobe findet in Form der Einstudierungsprobe statt, die 30 Minuten umfaßt. Im Anschluß findet ein 15­minütiges Kolloquium zur Probenarbeit statt, das neben Fragen zur demonstrierten Probe auch andere Themen aus dem Gesamtbereich Chor- und Ensembleleitung be­handeln kann.

zu 5) Die Diplomprüfung im Nebenfach Musiktheorie besteht aus einer vierstündigen Tonsatzklausur.

( 2) Die folgende Tabelle weist aus, welche Lehrveran­staltungen innerhalb des Hauptstudiums zu absolvieren