zu 1) In diesem Prüfungsteil setzt sich der Kandidat mit einem selbstgewählten Thema eigenständig auseinander und bringt die Ergebnisse in Form eines künstlerischen Projektes zu einer Aufführung. Die aktiv mitwirkende Gruppe muß dabei mindestens aus drei Personen bestehen, wobei die Teilnahme des Kandidaten freigestellt ist. Der Prüfungstermin wird in Absprache mit dem Prüfungsausschuẞ festgelegt; Zeitpunkt und Ort der Aufführung müssen für die Kommission und die Öffentlichkeit zumutbar sein. Die persönliche Auseinandersetzung soll zu individuellen Lösungen führen und bedeutet nicht die Aneinanderreihung von Reproduktionen. Die kompositorische Arbeit des Kandidaten muß deutlich erkennbar sein, selbstverständlich ist dabei das Mitverwenden, Bearbeiten oder Verfremden bereits bestehender Materialien möglich. Eigenkompositionen sowie eine choreographische Skizze sind der Prüfungskommission vorzulegen. Alle Kandidaten erstellen eine Programmschrift, die erläuternde Anmerkungen, die Auflistung der Mitwirkenden oder neben dem Titel der Studie graphische Gestaltungen beinhalten kann. Die Bereiche Musik( nicht nur Konserveneinspielungen), Bewegung und Sprache sind als Ausdrucksmedien vorrangig heranzuziehen. Wichtigstes Kriterium ist die klar erkennbare Autorenschaft des Prüflings. Die Aufführungsdauer sollte mindestens sieben Minuten betragen, jedoch den Zeitrahmen einer halben Stunde nicht überschreiten.
zu 2) Die Prüfung besteht aus einer 45- minütigen Lehrprobe mit einer Praxisgruppe aus der Lehrveranstaltung " Praktikum zur Didaktik". Auf Antrag können auch andere Gruppen als Prüfungsgruppe herangezogen werden, sofern sich daraus für die Prüfungskommission keine unzumutbaren Bedingungen hinsichtlich des Prüfungsortes oder-termins ergeben. Der Kandidat soll sowohl als Leiter, wie auch als Impulsgeber in Erscheinung treten, damit neben der individuellen Leitungsfähigkeit auch das Führen eines Unterrichtsprozesses erkennbar wird. Unter Berücksichtigung der Gruppensituation und der gewohnten Unterrichtsführung sollen möglichst viele Inhaltsbereiche aus der Elementaren Musikpädagogik einfließen. Zu den Beurteilungskriterien zählt auch die schriftliche Konzeption zur Diplom- Lehrprobe, die spätestens zehn Tage vor dem Prüfungstermin in dreifacher Ausführung abgegeben werden muß. Die Konzeption enthält: - eine Beschreibung der Gruppensituation,
- die inhaltlichen Schwerpunkte der letzten drei Monate, eine detaillierte Beschreibung des geplanten Unterrichtsverlaufes mit Zeitrahmen, Zielen( didaktische Anmerkungen), Variationsmöglichkeiten und Gedanken zur Weiterführung. M
Im Anschluß an die Lehrprobe findet ein 30- minütiges Kolloquium statt, das neben Fragen zur demonstrierten Stunde auch andere Themen aus dem Gesamtbereich der Elementaren Musikpädagogik behandeln kann.
zu 3) Der Vortrag in den künstlerischen Hauptfächern Vokal- bzw. Instrumentalpädagogik umfaßt einen Zeitraum von 45- 60 Minuten. Spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin reicht der Studierende eine Repertoireliste der vier Studienjahre sowie eine Aufstellung des Prüfungsprogrammes bei seinem Hauptfachlehrer ein.
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3a) bei instrumentalem Hauptfach muß das Programm vier Werke unterschiedlicher Stilepochen und eine Etüde enthalten.
3b) Im Hauptfach Gesang besteht die Prüfung aus einem Volkslied( a cappella); 15 Kunstliedern( davon zehn aufgeführt); sieben Arien aus Oper, Operette, Oratorium bzw. Musical( Leistungsstufe 35; davon fünf aufgeführt); eine Rezitation. Der Nachweis über zwei einstudierte Partien sowie zwei Liederzyklen ist über die Repertoireliste zu erbringen.
3c) Im Hauptfach Chor- und Ensembleleitung besteht die Prüfung aus dem Dirigat von Chorwerken( a cappella oder mit Instrumentalbegleitung) aus mind. 3 versch. Epochen innerhalb eines öffentlichen Vortrags. Auf Antrag können auch institutsexterne Prüfungsgruppen einbezogen werden, sofern sich daraus für die Prüfungskommission keine unzumutbaren Bedingungen hinsichtlich des Prüfungsortes oder-termines ergeben. Alle in Verbindung mit der künstlerisch- praktischen Prüfung stehenden organisatorischen Leistungen sind von den Studierenden selbst zu erbringen. Der Vortrag sollte hier mindestens zwanzig und maximal dreißig Minuten dauern.
4a) Instrumentales Hauptfach: Gefordert ist eine 30- minütige Lehrprobe, der ein Auswertungsgespräch des Kandidaten mit der Prüfungskommission folgt. Eine schriftliche Stundenplanung und ein Stoffplan für das Unterrichtsjahr sind spätestens zehn Tage vor dem Prüfungstermin in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Das fachmethodische Kolloquium dauert 30 Minuten und geht von vorwegbestimmten Themen aus. Es werden Bau und Pflege des Instruments, die spieltechnische Historie, aktuelle Entwicklungen des Hauptfaches sowie Fragen der Vermittlung behandelt.
4b) Hauptfach Gesang:
Gefordert sind zwei Lehrproben
oder
oder
oder
mit 1 Anfänger und 1 Fortgeschrittenen
mit 1 männl. und 1. weibl. Schüler
im Einzelunterricht und Gruppenunterricht
mit 1 bekannten und 1 unbekannten Schüler. Im Anschluß folgt ein fachmethodisches Kolloquium mit Themen wie Geschichte der Gesangspädagogik, Stimmphysiologie, Unterrichtsorganisation/ Lehrplangestaltung, aktuelle Entwicklungstendenzen der Gesangspädagogik.
4c) Hauptfach Chor- und Ensembleleitung: Die Lehrprobe findet in Form der Einstudierungsprobe statt, die 30 Minuten umfaßt. Im Anschluß findet ein 15minütiges Kolloquium zur Probenarbeit statt, das neben Fragen zur demonstrierten Probe auch andere Themen aus dem Gesamtbereich Chor- und Ensembleleitung behandeln kann.
zu 5) Die Diplomprüfung im Nebenfach Musiktheorie besteht aus einer vierstündigen Tonsatzklausur.
( 2) Die folgende Tabelle weist aus, welche Lehrveranstaltungen innerhalb des Hauptstudiums zu absolvieren