§ 14 Ergebnis der Diplomprüfung, Gesamtnote
( 1) Die Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern mit einer Note gemäß§ 14 RPO bewertet. Die Diplomprüfung ist bestanden, wenn das Prädikat jeder Fachnote und der Diplomarbeit mindestens" ausreichend" lautet.
( 2) Sind die Fachprüfungen bestanden, so wird aus allen Fachnoten und der Note der Diplomarbeit die Gesamtnote gebildet. Die sechs Prüfungsteile werden dabei wie folgt gewichtet:
Prüfungsteil:
Diplomarbeit
Gewichtungsfaktor:
Studienordnung für den SICFBhiz Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Universität Potsdam 1907
Vom 14. März 1996
Auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24.6.1991( GVBI. S.156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 1992( GVBl. I S. 422), hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Universität Potsdam am 14. März 1996 die folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft beschlossen:
Übersicht
dreifach
Hauptfach EMP,
künstl.- prakt. Prüfung
doppelt
Hauptfach EMP, päd.
prakt. Prüfung
doppelt
Hauptfach Künstler. Fach,
§ 1
künstl.- prakt. Prüfung
doppelt
§ 2
Hauptfach Künstler. Fach,
§ 3
päd.- prakt. Prüfung
doppelt
Nebenfach Musiktheorie,
Tonsatzklausur
doppelt
Summe durch 13= Gesamtnote
တ တ တ တ တ
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
IV. Schlußbestimmungen
§ 9
§ 10
§ 15 Inkrafttreten
Diese Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
M
Geltungsbereich Studienziel
Zulassungsbedingungen und Studienbeginn
Aufbau des Studiums
Zeitliche Gliederung des Studiums Studien- und Veranstaltungsformen Leistungsnachweise
Studieninhalte des Grundstudiums Studieninhalte des Hauptstudiums Inkrafttreten
Anlage: Studienverlaufsplan
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Rahmenprüfungsordnung der Universität Potsdam( RPO) vom 13. Oktober 1994 und der besonderen Prüfungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft vom 14. März 1996 Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Studiums für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Universität Potsdam.
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§ 2 Studienziel
( 1) Das Studium bereitet auf eine berufliche Tätigkeit im Sport vor. Die Studienschwerpunkte im Hauptstudium orientieren sich an den vielfältigen beruflichen Tätigkeitsfeldern des Sports und umfassen die Bereiche Beratung und Verwaltung oder Prävention und Rehabilitation.
( 2) Nach dem erfolgreichen Abschluß des Studiums wird der Titel Diplom- Sportwissenschaftler/ in verliehen. Auf Antrag kann die Bezeichnung des vom Kandidaten im Hauptstudium gewählten Studienschwerpunktes als Zusatz dem Diplomgrad angefügt werden.