Heft 
(1997) 6
Seite
156
Einzelbild herunterladen

§ 14 Ergebnis der Diplomprüfung, Gesamtnote

( 1) Die Prüfungsleistungen werden von den jeweiligen Prüfern mit einer Note gemäß§ 14 RPO bewertet. Die Diplomprüfung ist bestanden, wenn das Prädikat jeder Fachnote und der Diplomarbeit mindestens" ausrei­chend" lautet.

( 2) Sind die Fachprüfungen bestanden, so wird aus allen Fachnoten und der Note der Diplomarbeit die Gesamtno­te gebildet. Die sechs Prüfungsteile werden dabei wie folgt gewichtet:

Prüfungsteil:

Diplomarbeit

Gewichtungsfaktor:

Studienordnung für den SICFBhiz Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Universität Potsdam 1907

Vom 14. März 1996

Auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24.6.1991( GVBI. S.156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 1992( GVBl. I S. 422), hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Universi­tät Potsdam am 14. März 1996 die folgende Studienord­nung für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft be­schlossen:

Übersicht

dreifach

Hauptfach EMP,

künstl.- prakt. Prüfung

doppelt

Hauptfach EMP, päd.­

prakt. Prüfung

doppelt

Hauptfach Künstler. Fach,

§ 1

künstl.- prakt. Prüfung

doppelt

§ 2

Hauptfach Künstler. Fach,

§ 3

päd.- prakt. Prüfung

doppelt

Nebenfach Musiktheorie,

Tonsatzklausur

doppelt

Summe durch 13= Gesamtnote

§ 4

§ 5

§ 6

§ 7

§ 8

IV. Schlußbestimmungen

§ 9

§ 10

§ 15 Inkrafttreten

Diese Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

M

Geltungsbereich Studienziel

Zulassungsbedingungen und Studienbeginn

Aufbau des Studiums

Zeitliche Gliederung des Studiums Studien- und Veranstaltungsformen Leistungsnachweise

Studieninhalte des Grundstudiums Studieninhalte des Hauptstudiums Inkrafttreten

Anlage: Studienverlaufsplan

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Rah­menprüfungsordnung der Universität Potsdam( RPO) vom 13. Oktober 1994 und der besonderen Prüfungsbe­stimmungen für den Diplomstudiengang Sportwissen­schaft vom 14. März 1996 Ziele, Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Studiums für den Diplomstudiengang Sportwissenschaft an der Universität Potsdam.

156

§ 2 Studienziel

( 1) Das Studium bereitet auf eine berufliche Tätigkeit im Sport vor. Die Studienschwerpunkte im Hauptstudium orientieren sich an den vielfältigen beruflichen Tätig­keitsfeldern des Sports und umfassen die Bereiche Bera­tung und Verwaltung oder Prävention und Rehabilitation.

( 2) Nach dem erfolgreichen Abschluß des Studiums wird der Titel Diplom- Sportwissenschaftler/ in verliehen. Auf Antrag kann die Bezeichnung des vom Kandidaten im Hauptstudium gewählten Studienschwerpunktes als Zu­satz dem Diplomgrad angefügt werden.