Heft 
(1997) 6
Seite
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( 3) Bei der Berechnung der Mittelwerte wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundungen gestrichen.

§ 7 Umfang und Art der Diplomprüfung im Stu­dienschwerpunkt Beratung und Verwaltung

( 1) Die Prüfungen werden durch den Prüfungsausschuẞ so organisiert, daß die Diplomprüfung bis zum Ende des neunten Semesters abgeschlossen sein kann.

( 2) Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und sechs Fachprüfungen, und zwar aus

1. einer FP in einem der folgenden Fächer nach Wahl des Kandidaten, das nicht als FP in der Diplom­Vorprüfung abgeschlossen wurde

- Bewegungswissenschaft

- Sportpsychologie

- Trainingswissenschaft;

2. einer FP in einem der folgenden Fächer nach Wahl des Kandidaten, das nicht in der Diplom- Vorprüfung abgeschlossen wurde aurised.

- Sportgeschichte

- Sportpädagogik/ Sportdidaktik

- Sportsoziologie;

3. einer FP in der Betriebswirtschaftslehre gemäß den Bestimmungen für Studierende, die Wirt­

schaftswissenschaften als Nebenfach studieren;

4. einer FP in der Rechtswissenschaft gemäß den Be­stimmungen für Studierende der Wirtschaftswissen­schaften;

5. einer FP im Berufspraktischen Handeln; 6. einer FP in der Sportökonomie.

( 3) Die FP unter Absatz 2 Nr. 1 und 2 werden studien­begleitend als vorgezogene FP innerhalb der Prü­fungszeiträume des Hauptstudiums abgelegt. Vor­aussetzung ist der Nachweis der Lehrinhalte des jeweili­gen Prüfungsfaches in vollem Umfang gemäß der STO des Studiengangs Diplom- Sportwissenschaft. Sie werden als mündliche Einzelprüfungen von 30 Minuten Dauer durchgeführt.

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mab zuA( A) ( 4) Die FP unter Absatz 2 Nr. 3 und 4 werden studien­begleitend als vorgezogene FP innerhalb der Prü­fungszeiträume des Hauptstudiums abgelegt. Dazu sind die für Studierende des Nebenfaches bzw. des Faches Wirtschaftswissenschaften festgelegten Voraussetzungen zu erbringen.

( 5) Die FP unter Absatz 2 Nr. 5 und 6 wird im Prü­fungszeitraum am Ende der Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums durchgeführt; im Berufspraktischen Han­deln als mündliche Einzelprüfung von 30 Minuten und in der Sportökonomie als Klausur von 3 Stunden Dauer.( C)

§ 8

Antrag auf Zulassung und Zulassungsvoraus­setzungen zur Diplomprüfung im Schwer­punkt Beratung und Verwaltung

( 1) Die studienbegleitenden vorgezogenen FP innerhalb der Prüfungszeiträume des Hauptstudiums meldet der

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Kandidat mindestens vierzehn Tage vor dem veröffent­lichten jeweiligen Prüfungstermin beim Prüfungsamt an. Für die jeweiligen Prüfungen sind folgende Nachweise vorzulegen:

1. für die FP Bewegungswissenschaft oder Sportpsycho­logie oder Trainigswissenschaft je einen unbenoteten Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium für das Fach der gewählten Prüfung und einem benoteten Leistungsnachweis aus einem o.g. Fach, das nicht als FP in der Diplom- Vorprüfung und der Diplom­prüfung abgeschlossen wurde bzw. werden soll; 2. für die FP Sportgeschichte oder Sportpädago­gik/ Sportdidaktik oder Sportsoziologie je einen unbe­noteten Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium für das Fach der gewählten Prüfung und einen benoteten Leistungsnachweis aus einem o.g. Fach, das nicht als FP in der Diplom- Vorprüfung und der Diplomprü­fung abgeschlossen wurde bzw. werden soll;

3. für die FP Betriebswirtschaftslehre und Rechts­wissenschaft die Nachweise gemäß den Bestim­mungen für Studierende des Nebenfaches bzw. Fa­ches Wirtschaftswissenschaften.

( 2) Die Anmeldung zur FP Berufspraktisches Handeln und Sportökonomie erfolgt auf der Grundlage des an den Prüfungsausschuß schriftlich zu stellenden und von die­sem bestätigten Antrags auf Zulassung zur Diplomprü­fung. Dem Antrag sind die in der RPO geforderten all­gemeinen und folgende spezifische Nachweise beizufü­gen:

1. für die FP Berufspraktisches Handeln zwei unbenote­te Leistungsnachweise für die Kurse der BpÜ und ei­nen für das Wissenschaftliche Praktikum;

2. für die FP Sportökonomie je einen unbenoteten Lei­stungsnachweis sowie zwei benotete Leistungsnach­weisen aus den o.g. Fachgebieten.

3. Erfolgt der Antrag auf Zulassung für beide FP, so sind ihm des weiteren der Nachweis für die 16 SWS Studium nach Wahl der Studierenden beizufügen. Im Falle der Beantragung von nur einer der beiden FP sind diese Nachweise spätestens mit der Beantragung auf Zulassung zur letzten FP beizubringen.

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§ 9 Umfang und Art der Diplomprüfung im Stu­Hissag dienschwerpunkt Prävention und Re­Abutab habilitation

( 1) Die Prüfungen werden durch den Prüfungsausschuß so organisiert, daß die Diplomprüfung bis zum Ende des neunten Semesters abgeschlossen sein kann. Burlozau bloM

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( 2) Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und sechs Fachprüfungen, und zwar aus:

1. einer FP in der Sportmedizin, die im Rahmen einer 3- stündigen Klausur absolviert wird; A

2. je einer FP in zwei der folgenden Fächer nach Wahl des Kandidaten, die nicht in der Diplom- Vorprüfung abgeschlossen wurden: ob norisigodnǝibuje sid( 1)

- Bewegungswissenschaft oder

- Sportpsychologie oder

- Sportsoziologie oder

- Trainingswissenschaft.

Die Fachprüfungen bestehen aus je einer 30- minü­