( 3) Bei der Berechnung der Mittelwerte wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundungen gestrichen.
§ 7 Umfang und Art der Diplomprüfung im Studienschwerpunkt Beratung und Verwaltung
( 1) Die Prüfungen werden durch den Prüfungsausschuẞ so organisiert, daß die Diplomprüfung bis zum Ende des neunten Semesters abgeschlossen sein kann.
( 2) Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und sechs Fachprüfungen, und zwar aus
1. einer FP in einem der folgenden Fächer nach Wahl des Kandidaten, das nicht als FP in der DiplomVorprüfung abgeschlossen wurde
- Bewegungswissenschaft
- Sportpsychologie
- Trainingswissenschaft;
2. einer FP in einem der folgenden Fächer nach Wahl des Kandidaten, das nicht in der Diplom- Vorprüfung abgeschlossen wurde aurised.
- Sportgeschichte
- Sportpädagogik/ Sportdidaktik
- Sportsoziologie;
3. einer FP in der Betriebswirtschaftslehre gemäß den Bestimmungen für Studierende, die Wirt
schaftswissenschaften als Nebenfach studieren;
4. einer FP in der Rechtswissenschaft gemäß den Bestimmungen für Studierende der Wirtschaftswissenschaften;
5. einer FP im Berufspraktischen Handeln; 6. einer FP in der Sportökonomie.
( 3) Die FP unter Absatz 2 Nr. 1 und 2 werden studienbegleitend als vorgezogene FP innerhalb der Prüfungszeiträume des Hauptstudiums abgelegt. Voraussetzung ist der Nachweis der Lehrinhalte des jeweiligen Prüfungsfaches in vollem Umfang gemäß der STO des Studiengangs Diplom- Sportwissenschaft. Sie werden als mündliche Einzelprüfungen von 30 Minuten Dauer durchgeführt.
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mab zuA( A) ( 4) Die FP unter Absatz 2 Nr. 3 und 4 werden studienbegleitend als vorgezogene FP innerhalb der Prüfungszeiträume des Hauptstudiums abgelegt. Dazu sind die für Studierende des Nebenfaches bzw. des Faches Wirtschaftswissenschaften festgelegten Voraussetzungen zu erbringen.
( 5) Die FP unter Absatz 2 Nr. 5 und 6 wird im Prüfungszeitraum am Ende der Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums durchgeführt; im Berufspraktischen Handeln als mündliche Einzelprüfung von 30 Minuten und in der Sportökonomie als Klausur von 3 Stunden Dauer.( C)
§ 8
Antrag auf Zulassung und Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomprüfung im Schwerpunkt Beratung und Verwaltung
( 1) Die studienbegleitenden vorgezogenen FP innerhalb der Prüfungszeiträume des Hauptstudiums meldet der
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Kandidat mindestens vierzehn Tage vor dem veröffentlichten jeweiligen Prüfungstermin beim Prüfungsamt an. Für die jeweiligen Prüfungen sind folgende Nachweise vorzulegen:
1. für die FP Bewegungswissenschaft oder Sportpsychologie oder Trainigswissenschaft je einen unbenoteten Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium für das Fach der gewählten Prüfung und einem benoteten Leistungsnachweis aus einem o.g. Fach, das nicht als FP in der Diplom- Vorprüfung und der Diplomprüfung abgeschlossen wurde bzw. werden soll; 2. für die FP Sportgeschichte oder Sportpädagogik/ Sportdidaktik oder Sportsoziologie je einen unbenoteten Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium für das Fach der gewählten Prüfung und einen benoteten Leistungsnachweis aus einem o.g. Fach, das nicht als FP in der Diplom- Vorprüfung und der Diplomprüfung abgeschlossen wurde bzw. werden soll;
3. für die FP Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaft die Nachweise gemäß den Bestimmungen für Studierende des Nebenfaches bzw. Faches Wirtschaftswissenschaften.
( 2) Die Anmeldung zur FP Berufspraktisches Handeln und Sportökonomie erfolgt auf der Grundlage des an den Prüfungsausschuß schriftlich zu stellenden und von diesem bestätigten Antrags auf Zulassung zur Diplomprüfung. Dem Antrag sind die in der RPO geforderten allgemeinen und folgende spezifische Nachweise beizufügen:
1. für die FP Berufspraktisches Handeln zwei unbenotete Leistungsnachweise für die Kurse der BpÜ und einen für das Wissenschaftliche Praktikum;
2. für die FP Sportökonomie je einen unbenoteten Leistungsnachweis sowie zwei benotete Leistungsnachweisen aus den o.g. Fachgebieten.
3. Erfolgt der Antrag auf Zulassung für beide FP, so sind ihm des weiteren der Nachweis für die 16 SWS Studium nach Wahl der Studierenden beizufügen. Im Falle der Beantragung von nur einer der beiden FP sind diese Nachweise spätestens mit der Beantragung auf Zulassung zur letzten FP beizubringen.
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§ 9 Umfang und Art der Diplomprüfung im StuHissag dienschwerpunkt Prävention und ReAbutab habilitation
( 1) Die Prüfungen werden durch den Prüfungsausschuß so organisiert, daß die Diplomprüfung bis zum Ende des neunten Semesters abgeschlossen sein kann. Burlozau bloM
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( 2) Die Diplomprüfung besteht aus der Diplomarbeit und sechs Fachprüfungen, und zwar aus:
1. einer FP in der Sportmedizin, die im Rahmen einer 3- stündigen Klausur absolviert wird; A
2. je einer FP in zwei der folgenden Fächer nach Wahl des Kandidaten, die nicht in der Diplom- Vorprüfung abgeschlossen wurden: ob norisigodnǝibuje sid( 1)
- Bewegungswissenschaft oder
- Sportpsychologie oder
- Sportsoziologie oder
- Trainingswissenschaft.
Die Fachprüfungen bestehen aus je einer 30- minü